Mit mindestens 40,40 Euro pro Tag unterstützt das Fachkräftestipendium Erwerbstätige bei der beruflichen Höherqualifizierung – und das bis zu drei Jahre lang. Die Steiermark bietet darüber hinaus ein breites Spektrum an Weiterbildungsförderungen für Arbeitnehmer und Unternehmen. Wer sich beruflich weiterentwickeln möchte, findet in der grünen Mark optimale Rahmenbedingungen und finanzielle Unterstützung auf mehreren Ebenen.
Das Fachkräftestipendium des AMS
Das Fachkräftestipendium ist eines der attraktivsten Förderinstrumente für berufliche Weiterbildung in Österreich. Es richtet sich an Personen, die eine Ausbildung in einem Beruf mit Fachkräftemangel absolvieren möchten. Seit 2025 gilt das Stipendium unbefristet – ein lang erkämpfter Erfolg der Arbeiterkammer, der Planungssicherheit für alle Interessierten schafft.
Die Förderung garantiert einen Mindeststandard in Höhe der Ausgleichszulage von 40,40 Euro pro Tag (Wert 2025). Bei einem 30-Tage-Monat entspricht das rund 1.212 Euro monatlich. Liegt der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe darüber, wird der höhere Betrag ausbezahlt. Während der gesamten Ausbildungsdauer sind die Teilnehmer kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die Leistung ist steuerfrei und wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt.
Das Fachkräftestipendium ermöglicht einen echten Karrieresprung ohne finanzielle Existenzsorgen. Anders als bei der klassischen Bildungskarenz ist kein aufrechtes Dienstverhältnis erforderlich – auch Arbeitslose können das Stipendium beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Zuverdienstgrenze liegt bei 551,10 Euro monatlich (Geringfügigkeitsgrenze 2025), was einen Nebenerwerb in beschränktem Umfang erlaubt.
| Kriterium | Details Fachkräftestipendium |
|---|---|
| Mindestbetrag | 40,40 Euro/Tag (ca. 1.212 Euro/Monat) |
| Maximale Dauer | 3 Jahre |
| Mindestdauer Ausbildung | 3 Monate, mind. 20 Wochenstunden |
| Zuverdienstgrenze | 551,10 Euro/Monat (2026) |
| Voraussetzung | 4 Jahre Beschäftigung in letzten 15 Jahren |
Welche Ausbildungen werden gefördert?
Das Fachkräftestipendium fördert vorwiegend Ausbildungen im technischen Bereich (MINT-Fächer). Dazu zählen nahezu alle HTL-Aufbaulehrgänge und Kollegs sowie Werkmeister-Ausbildungen. Auch das Nachholen von Lehrabschlüssen im Bereich Metall, Bau, Holz und Elektrotechnik wird unterstützt. Die Liste der förderbaren Berufe wird regelmäßig an den Arbeitsmarktbedarf angepasst.
Im Bereich Gesundheit und Soziales fördert das Stipendium Ausbildungen in der medizinischen Assistenz, der medizinischen Verwaltung sowie in der Elementar- und Sozialpädagogik. Für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe wurde seit Jänner 2023 ein eigenes Pflegestipendium eingeführt, das noch höhere Leistungen bietet und den Umstieg in Pflegeberufe besonders attraktiv macht.
Wichtig: Personen mit maximal Pflichtschulabschluss können Vorbereitungskurse auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung in allen Lehrberufen mit dem Fachkräftestipendium absolvieren – ohne Einschränkung des Fachgebiets. Studien an Universitäten und Fachhochschulen sind hingegen nicht förderbar. Die Ausbildung muss an einer anerkannten Bildungseinrichtung stattfinden und mit einem staatlich anerkannten Abschluss enden.
Antragstellung und Beratung
Der Antrag auf ein Fachkräftestipendium wird bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS Steiermark gestellt. Ein verpflichtendes Beratungsgespräch ist Voraussetzung – planen Sie daher rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn den Kontakt zum AMS ein. Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Beginn der angestrebten Ausbildung genehmigt werden. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Das Fachkräftestipendium ist an den Nachweis des positiven Ausbildungsfortschritts gebunden. Alle sechs Monate müssen Semesterzeugnisse oder ein Teilnahmenachweis (mindestens 75% Anwesenheit) vorgelegt werden. Bei negativem Abschluss eines Ausbildungsabschnitts wird das Stipendium eingestellt, sofern die Ausbildung samt Wiederholung nicht innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden kann. Die regelmäßige Kontrolle soll sicherstellen, dass die Förderung zielgerichtet eingesetzt wird.
Die neun BerufsInfoZentren (BIZ) des AMS Steiermark bieten kostenlose Bildungs- und Berufsberatung für alle Interessierten. Hier erhalten Sie Informationen zu Ausbildungsmöglichkeiten, Arbeitsmarktchancen und Fördermöglichkeiten. Die Berater helfen bei der Auswahl der passenden Qualifizierung und unterstützen bei der Antragstellung.
Bildungskarenz neu ab 2026
Die bisherige Bildungskarenz wurde grundlegend reformiert. Ab 2026 gelten verschärfte Bedingungen: Mindestens 12 Monate Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber sind erforderlich. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen, bei Betreuungspflichten 16 Wochenstunden. Für Studien gilt: 20 ECTS pro Semester müssen nachgewiesen werden.
Die neue Weiterbildungsbeihilfe orientiert sich am Fachkräftestipendium mit einem Mindestbetrag von 1.212 Euro monatlich. Allerdings entscheidet künftig das AMS im Einzelfall, ob ein Bildungsvorhaben als arbeitsmarktrelevant eingestuft wird. Qualifizierungen in Mangelberufen haben höhere Chancen auf Förderung. Die Reform soll die Mittel gezielter einsetzen und Missbrauch verhindern.
Für Arbeitgeber mit Beschäftigten, die mehr als 3.255 Euro brutto verdienen, ist eine Kostenbeteiligung von 15 Prozent vorgesehen. Der Start der neuen Regelung ist für 1. Mai 2026 geplant. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen der Bildungskarenz. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über die neuen Regeln informieren und gegebenenfalls noch unter den alten Bedingungen einreichen.
SFG Weiter!Bilden für Unternehmen
Die Steirische Wirtschaftsförderung SFG unterstützt mit der Förderungsaktion Weiter!Bilden betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen. Das Programm übernimmt 30 Prozent der Kurskosten für Weiterbildungen im Themenbereich nachhaltige Unternehmensentwicklung – maximal zweimal jährlich bis zu 2.500 Euro. Die Förderung steht allen KMU der SFG-Zielgruppe offen, erstmals auch Tourismusbetrieben.
Die Förderung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Lehrlinge aus der SFG-Zielgruppe. Geförderte Themenbereiche umfassen ein breites Spektrum zukunftsrelevanter Qualifikationen:
- Nachhaltigkeitsmanagement und CSR
- Organisationsentwicklung und Strategieentwicklung
- Vorbereitungskurse zur Meister- und Befähigungsprüfung
- Ressourcenmanagement und Kreislaufwirtschaft
- Energiemanagement und Umwelttechnologie
- Digitalisierung und IT-Sicherheit
Wichtig: Nur Angebote zertifizierter Bildungseinrichtungen sind förderbar. Maßnahmen mit weniger als 24 Unterrichtseinheiten (entspricht weniger als drei Tagen) werden nicht gefördert. Der Antrag muss vor Kursbeginn über das SFG-Förderungsportal gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Absolvierung der Weiterbildung.
AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das AMS Steiermark fördert mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte die Kurskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese Förderung ergänzt das Fachkräftestipendium und richtet sich an Personen, die neben der Arbeit eine Weiterbildung absolvieren möchten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zielgruppe.
| Zielgruppe | Förderungssatz |
|---|---|
| Arbeitnehmer mit höchstens Pflichtschulabschluss | Bis zu 50% |
| Arbeitnehmerinnen ab 45 Jahren | Bis zu 50% |
| Frauen mit Lehrabschluss/BMS | Bis zu 50% |
| Arbeitnehmer in Kurzarbeit | Bis zu 50% |
Qualifizierungsverbünde der SFG
Ein besonders effektives Modell sind die Qualifizierungsverbünde der SFG. Mindestens fünf Unternehmen einer Region oder Branche schließen sich zusammen und entwickeln gemeinsam maßgeschneiderte Schulungen. Die Vorteile sind erheblich: Die Bedarfserhebung und das Ausbildungskonzept werden vom AMS Steiermark zu 100 Prozent gefördert. Die Schulungskosten pro Kopf werden zur Hälfte übernommen.
Voraussetzung: Mindestens 50 Prozent der teilnehmenden Betriebe müssen KMU sein (bis maximal 249 Mitarbeiter). Der Fokus liegt auf Qualifizierungen im Themenfeld Digitalisierung – von Datenschutz über Online-Marketing bis hin zur Personalentwicklung im digitalen Wandel. Der HR-Spezialist alea & partner koordiniert die Verbünde und unterstützt bei der Umsetzung.
Die Qualifizierungsverbünde haben sich als besonders erfolgreiches Modell etabliert. Unternehmen profitieren von maßgeschneiderten Inhalten, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Austausch zwischen den Betrieben fördert zudem Netzwerkbildung und Best-Practice-Transfer. Aktuell laufen mehrere Verbünde in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Fachkräfteentwicklung.
Kampagne des AMS für Frauen
Unter dem Titel Ausbildung – macht sie! Zukunft – hat sie! wirbt das AMS Steiermark gezielt für Fachkräfteausbildungen für Frauen. Von Technik bis Pflege, von Buchhaltung bis IT spannt sich der Bogen an Angeboten zur beruflichen Höherqualifizierung. Die Kampagne soll insbesondere Frauen ermutigen, technische Berufe zu ergreifen und ihre Karrierechancen zu verbessern.
AMS-Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe betont die Bedeutung der Qualifizierung: Wer heute nicht ausbildet, dem fehlen morgen die Fachkräfte. Die Steiermark hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Industriearbeitsplätzen, weshalb technische Qualifikationen besonders gefragt sind. Die größten Arbeitgeber der Region suchen händeringend nach qualifizierten Fachkräften.
So beantragen Sie Förderungen
Der Weg zur Weiterbildungsförderung erfordert gute Planung. Für das Fachkräftestipendium wenden Sie sich an Ihre regionale AMS-Geschäftsstelle. Für Weiter!Bilden der SFG erfolgt die Antragstellung online über das SFG-Förderungsportal. Bei allen Förderungen gilt die goldene Regel: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden nicht akzeptiert.
Die steirische Wirtschaft profitiert von gut ausgebildeten Fachkräften. Mit den vielfältigen Förderangeboten stehen die Chancen gut, sich beruflich weiterzuentwickeln und neue Karrierewege zu erschließen. Die Investition in Bildung zahlt sich aus – sowohl für den Einzelnen als auch für die gesamte Region.