Seit dem 1. Jänner 2026 gilt in ganz Österreich die neue Hitzeschutzverordnung für Arbeitnehmer im Freien. Sie verpflichtet Arbeitgeber, ab Hitzewarnstufe 2 der GeoSphere Austria konkrete Schutzmaßnahmen umzusetzen – von früheren Arbeitsbeginnzeiten über zusätzliche Pausen bis zu Schatten, Sonnencreme und ausreichend Trinkwasser. Parallel hat das Land Steiermark seinen Hitzeschutzplan in 5. Auflage aktualisiert und über die Hotline 0800 880 800 eine zentrale Anlaufstelle für gefährdete Bevölkerungsgruppen geschaffen. Die Stadt Graz ergänzt mit einem eigenen Hitzeaktionsplan, der Cool Spaces, Trinkwasserstellen und Warnkommunikation bündelt.
Hitzeschutzverordnung: Was Arbeitgeber jetzt umsetzen müssen
Die Hitze-V (so die offizielle Kurzbezeichnung) erweitert das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz um spezielle Regeln für Tätigkeiten im Freien. Sie gilt für Baustellen, Außenmontagen, Garten- und Landschaftsbau, kommunale Bauhöfe, Forstarbeit und Landwirtschaft. Reine Innenraumtätigkeiten sind ausgenommen, kurze Außenaufgaben ebenfalls.
Die Kernpflichten ab Hitzewarnstufe 2:
- Gefährdungsbeurteilung: Vor Saisonstart muss der Arbeitgeber Hitze- und UV-Belastungen für jeden Arbeitsplatz schriftlich bewerten.
- Zeitverlagerung: Schwere körperliche Arbeit ist in kühlere Tageszeiten zu verlegen, typischerweise früher Vormittag.
- Zusätzliche Pausen: Über die regulären Pausen hinaus.
- Schatten: Bereitstellung schattiger Aufenthaltsflächen oder Pavillons direkt am Arbeitsplatz.
- Trinkwasser: Kostenlos und in ausreichender Menge – Faustregel laut Arbeitsinspektorat: mindestens ein halber Liter pro Stunde bei schwerer Arbeit.
- Sonnencreme und UV-Bekleidung: Vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
- Container und Bauwagen: Müssen kühlbar sein, Klimageräte werden notfalls Pflicht.
- Fahrerkabinen: Bei Baumaschinen und selbstfahrenden Arbeitsgeräten Pflicht zur Kühlung. Bestehende Kabinen müssen bis 1. Jänner 2027 nachgerüstet sein.
- Schulung: Beschäftigte sind nachweislich über Hitzerisiken, UV-Index, Warnzeichen wie Schwindel oder Übelkeit und Erstmaßnahmen zu unterweisen.
Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen. Verstärkte Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat Steiermark sind für den Sommer 2026 angekündigt. Wer Mitarbeiter trotz Warnstufe 2 ohne Schutzmaßnahmen weiterarbeiten lässt, riskiert Strafen ab 145 Euro pro Verstoß, bei Wiederholung deutlich mehr.
Schlechtwetter-Entschädigung in der Bauwirtschaft
Die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) entschädigt seit 2019 hitzebedingte Arbeitsausfälle ab 32,5 Grad Celsius – eine Regelung, die seit Sommer 2024 auch in der Steiermark verstärkt zur Anwendung kommt. Arbeitgeber müssen die Ausfallzeit nicht selbst tragen, sondern erhalten Refundierung über die BUAK. Wichtig: Die Hitzeschutzverordnung 2026 verändert diese Regelung nicht, sondern ergänzt sie. Wer ab Warnstufe 2 Schutzmaßnahmen umsetzt, kann den Ausfall vermeiden und gleichzeitig den Schutz erfüllen.
Der Steirische Hitzeschutzplan und seine Warnstufen
Der Steirische Hitzeschutzplan in der aktuellen 5. Auflage von 2024 stützt sich auf zwei Schwellenwerte:
- Vorwarnstufe: Wenn die GeoSphere Austria für die zentrale Steiermark eine starke Hitzebelastung prognostiziert, ohne unmittelbare Gefahr.
- Warnstufe: An mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen wird eine starke Hitzebelastung erwartet. Erst dann werden alle Maßnahmenketten aktiv.
Bei aktiver Warnstufe informiert das Land alle Pflegeheime, Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen direkt. Sie erhalten detaillierte Wetterprognosen und Handlungsempfehlungen – vom Lüftungsregime über die Verschiebung von Aktivitäten ins Freie bis zur verstärkten Beobachtung von Bewohnern und Patienten.
Zentrales Werkzeug für die Bevölkerung: die Hitzehotline 0800 880 800. Sie ist kostenlos und richtet sich vor allem an Seniorinnen und Senioren, pflegende Angehörige und Personen mit chronischen Erkrankungen. Wer sich unsicher ist, ob bestimmte Beschwerden hitzebedingt sind, bekommt dort Erstberatung.
Hitzeaktionsplan Stadt Graz: Cool Spaces und Trinkwasser
Die Stadt Graz aktiviert ihren Hitzeaktionsplan ausschließlich nach einer offiziellen Warnung des Landes – das Plan-Konzept lehnt einen Automatismus ab und folgt der GeoSphere-Klassifikation. Aktivierte Maßnahmen umfassen:
- Cool Spaces: Stadtbibliotheken, mehrere Kirchen und ausgewählte öffentliche Gebäude öffnen ihre kühlen Räume tagsüber für Besucher. Hauptbibliothek am Tummelplatz und die Stadtteilbibliotheken zählen zum Stammbestand.
- Trinkwasserspender: Frei zugängliche Trinkwasserstellen in allen Stadtbezirken. Standortverzeichnis online und auf der Hitzehotline abrufbar.
- Zielgruppenkommunikation: Verstärkte Kontaktarbeit zu vulnerablen Gruppen über Sozialdienste, Pflegeorganisationen und Nachbarschaftshilfen.
- Verhaltensempfehlungen: Regelmäßiges Trinken auch ohne Durst, Vermeidung körperlicher Anstrengung zwischen 11 und 16 Uhr, abendliche Querlüftung, helle und atmungsaktive Kleidung.
Wer Symptome wie Kopfschmerz, Übelkeit, Schwindel oder reduzierte Urinausscheidung bemerkt, soll sofort in den Schatten, Wasser trinken und bei Nichtbesserung medizinische Hilfe rufen. Hitzschlag ist ein Notfall – die Rettung wird über 144 alarmiert.
Was die Trinkwasserversorgung leistet
Die Trinkwasserversorgung in der Steiermark basiert zu fast 100 Prozent auf Grund- und Quellwasser. Die wichtigsten Versorger sind die Wasserversorgung Hochschwab Süd, die Holding Graz Wasserwirtschaft, der Wasserverband Umland Graz und die Bezirkswasserversorgung Liezen. Engpässe sind in den vergangenen Sommern 2024 und 2025 nur regional aufgetreten, vor allem in höher gelegenen Streusiedlungen mit lokalen Quellen.
Die Versorger raten dennoch zu Sparsamkeit bei längeren Hitzeperioden: Rasen nicht täglich beregnen, Auto nicht zu Hause waschen, Pool-Befüllung nur frühzeitig. In der Stadt Graz liegt der durchschnittliche Tagesverbrauch bei rund 130 Litern pro Person, an Hitzetagen steigt er um bis zu 25 Prozent.
Schulen und Kindergärten: Was Eltern wissen sollten
Eine bundeseinheitliche Hitzefrei-Regel gibt es nicht. Die Schulleitung entscheidet im Einklang mit der Bildungsdirektion Steiermark, ob bei Extremhitze der Unterricht verkürzt oder ausgesetzt wird. Der Steirische Hitzeschutzplan empfiehlt:
- Verlegung von Sportunterricht in kühlere Tagesabschnitte oder schattige Räume
- Abschaffung schwerer Hausaufgaben an Hitzetagen
- Vermehrtes Trinken in den Pausen, Schulbuffets erhalten kostenlose Wasserbecher
- Beschattung der Klassenräume
- Bei Warnstufe Information der Eltern via E-Mail oder Schulapp
Für Kindergärten gelten ähnliche Empfehlungen. Spielen im Freien wird auf die frühen Morgenstunden verschoben, Mittagsruhe verlängert. Träger wie der Steirische Hilfswerk oder das Bildungswerk haben dafür eigene Sommerprotokolle.
Bauarbeiter und Landwirtschaft: Saisontypische Risikogruppen
Die größten Risikogruppen für hitzebedingte Erkrankungen am Arbeitsplatz sind in der Steiermark die etwa 30.000 Beschäftigten der Bauwirtschaft sowie Saisonarbeiter im Wein- und Obstbau in der Südsteiermark. Die großen Baubetriebe wie Strabag und Lieb Bau Weiz haben für die Saison 2026 eigene Hitzeprotokolle erlassen, die teilweise über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen – etwa fixe Pausenzeiten ab 30 Grad, mobile Kühlcontainer auf jeder Baustelle und obligatorische E-Lade-Stationen für Elektrolyt-Getränke.
In der Landwirtschaft, vor allem bei den Erntespitzen Erdbeere im Juni, Marille im Juli und Apfel im September, organisieren viele Betriebe die Erntearbeit ab 5 Uhr morgens und legen sie über Mittag aus. Die Landwirtschaftskammer Steiermark bietet dazu seit 2025 ein Hitzeschutz-Schulungsmodul für Saisonarbeitskräfte an.
Vorbereitung für den Sommer 2026
Wer auf Betriebs-, Schul- oder Haushaltsseite die Vorbereitung in die Hand nehmen will, sollte vor Saisonbeginn drei Punkte abarbeiten: schriftliche Hitze-Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, Aktualisierung der Notfallkontakte in Pflegehaushalten und ein Test der eigenen Wohnsituation – reichen Verschattung, Querlüftung und Wasserbevorratung für eine Hitzewelle von einer Woche aus? Wer hier Lücken sieht, hat im Mai noch Zeit zu reagieren. Im Juli ist es zu spät.
Quellen
- WKO Steiermark: Hitzeschutzverordnung seit 1. Januar 2026 in Kraft
- Land Steiermark Gesundheitsserver: Steirischer Hitzeschutzplan, 5. Auflage
- Stadt Graz: Hitzeaktionsplan mit Cool Spaces und Trinkwasserstellen
- GeoSphere Austria (ehemals ZAMG): Hitzeschutzplan mit aktuellen Werten
- Sozialministerium: Hitzeschutz- und Hitzeaktionspläne der Bundesländer