Spätestens bei der Gründung einer GmbH kommt jeder Grazer Unternehmer mit dem Notar in Kontakt – der Gesellschaftsvertrag muss als Notariatsakt errichtet werden, ohne Notar geht es nicht. Doch der Notar kann weit mehr als beurkunden: Er berät bei Gründung und Nachfolge, sichert Verträge rechtlich ab und führt Eingaben ins Firmenbuch durch. Dieser Leitfaden zeigt, wofür Unternehmer einen Notar brauchen, was ihn vom Rechtsanwalt unterscheidet, was er kostet und wie Sie einen Notar in Graz finden.
Was ein Notar ist – und wie er sich vom Rechtsanwalt unterscheidet
Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist befugt, öffentliche Urkunden zu errichten – Beglaubigungen, Notariatsakte und Notariatsprotokolle. Diese Urkunden haben vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft. Der entscheidende Unterschied zum Rechtsanwalt: Der Notar ist neutral und unparteiisch. Er vertritt nicht eine Seite gegen die andere, sondern beurkundet rechtssicher und berät alle Beteiligten ausgewogen. Der Rechtsanwalt hingegen steht auf Ihrer Seite und vertritt Ihre Interessen, auch im Streit. Für die Gründung und für Beurkundungen ist der Notar zuständig, für die Vertretung im Konflikt der Anwalt.
Wann Unternehmer einen Notar brauchen
Im unternehmerischen Alltag taucht der Notar an mehreren Stellen auf:
- Gründung einer GmbH oder FlexCo: Der Gesellschaftsvertrag muss als Notariatsakt errichtet werden.
- Abtretung von GmbH-Anteilen: Auch die Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf eines Notariatsakts.
- Firmenbuch-Eingaben: Anmeldung der Gesellschaft, Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung oder Kapitalveränderungen.
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, etwa für Firmenbuch oder Grundbuch.
- Treuhandschaften bei Kauf und Verkauf, die eine neutrale Abwicklung sichern.
- Liegenschafts- und Kaufverträge samt grundbücherlicher Durchführung.
- Unternehmensnachfolge und Übergabe an die nächste Generation.
Einzelunternehmen, OG und KG kommen ohne Notariatsakt aus – der Notar wird vor allem dann zwingend, sobald eine Kapitalgesellschaft im Spiel ist.
GmbH- und FlexCo-Gründung beim Notar
Bei der Gründung begleitet der Notar von der Idee bis zur Eintragung. Er errichtet den Gesellschaftsvertrag als Notariatsakt, beglaubigt die nötigen Unterschriften und meldet die Gesellschaft beim Firmenbuch an. Seit der GmbH-Reform 2024 liegt das Mindeststammkapital bei 10.000 Euro, und mit der FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) gibt es seit 1. April 2024 eine eigene, auf Start-ups zugeschnittene Rechtsform – auch sie wird über den Notar gegründet.
Praktisch ist die Gründung heute oft digital möglich: Der Notariatsakt kann per Videokonferenz errichtet werden, ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr in jedem Fall nötig. Für die unkomplizierte Ein-Personen-GmbH gibt es zudem eine vereinfachte Gründungsvariante. Welcher Weg für Sie passt, klärt der Notar im Erstgespräch – die meisten Notariate bieten eine kostenlose Erstberatung an.
Ein oft übersehener Vorteil: Der Notar prüft vor der Beurkundung die Identität und die Handlungsfähigkeit der Beteiligten und belehrt sie über die rechtlichen Folgen ihrer Erklärungen. Damit ist der Vertrag von Anfang an auf sicheren Beinen – ein Schutz, der spätere Streitigkeiten über die Gültigkeit der Gründung praktisch ausschließt und die besondere Beweiskraft der öffentlichen Urkunde erst möglich macht.
Was der Notar kostet
Anders als beim frei verhandelbaren Steuerberater-Honorar sind die Notarkosten gesetzlich geregelt: Sie richten sich nach dem Notariatstarifgesetz (NTG). Die Höhe hängt vom jeweiligen Geschäft ab – bei der Gründung etwa vom Stammkapital, beim Liegenschaftskauf vom Kaufpreis. Das schafft Transparenz, weil die Kosten nicht frei festgesetzt werden, sondern dem Tarif folgen. Eine erste Einschätzung der zu erwartenden Kosten gibt der Notar im kostenlosen Erstgespräch, bevor Sie sich festlegen.
Auch für Private und Vorsorge wichtig
Der Notar ist nicht nur für die Firma da. Er errichtet Testamente und Erbverträge, regelt die Vermögensübergabe und beurkundet Vorsorgevollmachten – jene Urkunde, die festlegt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Gerade für Unternehmer mit Familie und Betrieb ist das eine wichtige Absicherung, die Streit und Unsicherheit im Ernstfall vermeidet.
Zur Vorsorge gehören neben der Vorsorgevollmacht auch die Patientenverfügung und – seit der Reform des Erwachsenenschutzrechts – die gewählte Erwachsenenvertretung, mit der Sie selbst festlegen, wer Sie im Bedarfsfall vertritt, statt es dem Gericht zu überlassen.
Unternehmensnachfolge: den Betrieb in gute Hände übergeben
Eine der heikelsten Aufgaben im Unternehmerleben ist die Übergabe. Ob an die nächste Generation oder an einen Käufer – der Notar gestaltet sie rechtssicher: vom Übergabevertrag über die Anteilsabtretung bis zur Eintragung im Firmenbuch. Bei der Übergabe innerhalb der Familie verbindet er die gesellschaftsrechtliche Seite mit dem Erbrecht, damit später kein Streit unter den Erben entsteht. Wer die Nachfolge früh und sauber regelt, sichert den Fortbestand des Betriebs und erspart den Hinterbliebenen jahrelange Auseinandersetzungen.
So finden Sie einen Notar in Graz
Grundsätzlich können Sie Ihren Notar frei wählen. Den offiziellen Überblick über alle Notariate bietet die Notar-Suche der Österreichischen Notariatskammer – dort finden Sie die Grazer Notariate samt Kontaktdaten. Bei der Auswahl zählt weniger der Standort als die Erfahrung im jeweiligen Bereich: Ein Notariat mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht wickelt Ihre Gründung routiniert ab, eines mit Immobilien-Fokus den Liegenschaftskauf. Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch, um Leistungsumfang und voraussichtliche Kosten zu klären.
Häufige Fragen zum Notar in Graz
Brauche ich für eine GmbH-Gründung wirklich einen Notar?
Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH oder FlexCo muss als Notariatsakt errichtet werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Notar und Rechtsanwalt?
Der Notar ist neutral und beurkundet rechtssicher (Gründung, Verträge, Beglaubigungen). Der Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen, auch im Streit vor Gericht.
Was kostet ein Notar?
Die Kosten sind im Notariatstarifgesetz (NTG) geregelt und hängen vom jeweiligen Geschäft ab, etwa vom Stammkapital bei der Gründung. Eine Ersteinschätzung gibt es im kostenlosen Erstgespräch.
Kann ich eine GmbH online gründen?
Ja, der Notariatsakt kann in vielen Fällen per Videokonferenz errichtet werden – ein persönliches Erscheinen ist nicht immer nötig.
Brauche ich für ein Einzelunternehmen einen Notar?
Nein. Einzelunternehmen, OG und KG kommen ohne Notariatsakt aus. Zwingend wird der Notar erst bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder FlexCo.
Was kann der Notar, was der Steuerberater nicht kann?
Der Notar errichtet öffentliche Urkunden mit besonderer Beweiskraft – etwa den Gesellschaftsvertrag oder Beglaubigungen fürs Firmenbuch. Der Steuerberater verantwortet Buchhaltung, Steuern und betriebswirtschaftliche Beratung.
Bietet der Notar eine kostenlose Erstberatung?
Die meisten Notariate bieten ein kostenloses Erstgespräch, in dem Sie Ablauf und voraussichtliche Kosten klären.
Quellen
- Österreichische Notariatskammer: Unternehmensgründung
- Österreichische Notariatskammer: Notar-Leistungen für Unternehmen