Mit über 11 Millionen Euro förderte die SFG allein 2024 insgesamt 33 Investitionsprojekte produzierender Betriebe in der Steiermark – das Programm Wachstums!Schritt 2021-2027 unterstützt Betriebserweiterungen und Produktionsinvestitionen mit bis zu 30 Prozent der förderbaren Kosten. Bis Ende Juni 2026 gilt zusätzlich ein Wettbewerbsstärkungsbonus von 5 Prozent.
Die größte Investitionsförderung der SFG
Das Programm Wachstums!Schritt 2021-2027 ist das Flaggschiff der SFG-Investitionsförderungen. Es richtet sich an produzierende Betriebe und Dienstleister mit direktem Bezug zur Produktion. Die Förderung wird aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert – bei erfolgreicher Antragstellung wird die EFRE-Förderung automatisch mitbeantragt.
Die Steiermark positioniert sich als industrieller Kernstandort Österreichs. Mit einer Industriequote von über 25 Prozent zählt das Bundesland zu den am stärksten industrialisierten Regionen Europas. Das Programm Wachstums!Schritt sichert diese Position durch gezielte Förderung von Kapazitätserweiterungen und Modernisierungen.
Förderkonditionen im Überblick
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Förderquote (bis 49 Mitarbeiter) | max. 30% der anrechenbaren Kosten |
| Förderquote (50-249 Mitarbeiter) | max. 25% der anrechenbaren Kosten |
| Wettbewerbsstärkungsbonus | +5% (befristet bis 30.06.2026) |
| Mindestprojektvolumen | 300.000 € (inkl. nicht förderbarer Teil) |
| Verbleibdauer | 3 Jahre am Projektstandort |
| EFRE-Kofinanzierung | automatisch bei Bewilligung |
Zielgruppe und Voraussetzungen
Die Förderung richtet sich an kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Fokus auf Produktion:
- Produktionsbetriebe: Industrielle und gewerbliche Fertigung
- Produktionsnahe Dienstleister: Unternehmen mit unmittelbarem Bezug zu Produktionsprozessen, die zur Stärkung des produzierenden Sektors beitragen
Großunternehmen sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Die KMU-Definition der EU gilt: maximal 249 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
Förderfähige Vorhaben
Die Förderung unterstützt substantielle Investitionsvorhaben mit strategischer Bedeutung für das Unternehmen:
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte: Kapazitätsausbau am bestehenden Standort
- Diversifizierung der Produktion: Aufnahme neuer, zusätzlicher Produkte ins Portfolio
- Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses: Umstellung auf neue Fertigungsverfahren
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte: Standorterweiterung in der Steiermark
- Ausbau der Produktionskapazitäten: Steigerung der Output-Menge
Förderfähige Kostenkategorien
Die förderbaren Kosten umfassen:
- Baumaßnahmen: Hallen, Produktionsgebäude, Infrastruktur
- Maschinelle Anlagen: Produktionsmaschinen, Fertigungslinien, Robotik
- Betriebs- und Geschäftsausstattung: Einrichtung der Produktionsflächen
- Immaterielle Investitionen: Software, Lizenzen, Patente (anteilig)
Nicht förderfähige Kosten
Ausdrücklich nicht gefördert werden:
- Ersatzinvestitionen ohne Kapazitätserweiterung
- Parkplätze und PKW
- Grundstückskosten
- Gebrauchte Maschinen und Anlagen
Projektselektionskriterien
Die Bewertung der Projekte erfolgt anhand definierter Kriterien. Punkte werden vergeben für:
| Kriterium | Beschreibung |
|---|---|
| Innovation | Neuheitsgrad der Produkte oder Prozesse |
| Wachstum | Umsatz- und Marktentwicklung |
| Digitalisierung | Industrie 4.0, Automatisierung |
| Kreislaufwirtschaft | Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeit |
| Regionale Bedeutung | Arbeitsplätze, Wertschöpfung vor Ort |
| Beschäftigungsaufbau | Schaffung neuer Arbeitsplätze |
| Bodenschonung | Flächenverbrauch minimieren |
Besonders bodenschonende Projekte werden bevorzugt behandelt. Hintergrund: In Österreich werden jährlich rund 4.000 Fußballfelder an Fläche neu versiegelt. Die SFG setzt hier einen Anreiz für nachhaltige Standortentwicklung.
Der Wettbewerbsstärkungsbonus bis Juni 2026
Bis zum 30. Juni 2026 gilt ein zusätzlicher Wettbewerbsstärkungsbonus von 5 Prozentpunkten. Kleine Unternehmen können damit eine Förderquote von bis zu 35 Prozent erreichen. Diese befristete Maßnahme reagiert auf die wirtschaftlichen Herausforderungen der vergangenen Jahre.
Unternehmen, die eine Investition planen, sollten diesen Zeitrahmen beachten. Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen – wer den Bonus nutzen will, sollte zeitnah mit der Planung beginnen.
Finanzierungskombinationen
Wachstums!Schritt kann mit weiteren Finanzierungsinstrumenten der SFG kombiniert werden:
- Stille Beteiligung: Eigenkapitalähnliche Finanzierung ohne Stimmrecht
- Beteiligungsoffensive KMU: Beteiligungskapital für wachstumsstarke Unternehmen
- Steiermark!Bonus: Zusatzförderung bei FFG-Basisprogramm-Projekten
Die Kombination verschiedener Instrumente ermöglicht eine optimierte Finanzierungsstruktur. Die SFG berät kostenlos zu den Möglichkeiten.
Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit
Das Programm setzt verstärkt auf Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Produktion. Projekte, die auf ressourcenschonende Fertigung, Recyclingfähigkeit der Produkte oder die Reduktion von Produktionsabfällen setzen, erhalten bessere Bewertungen.
Die steirischen Cluster – insbesondere das Green Tech Valley – unterstützen Unternehmen bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in ihre Investitionsprojekte. Die Vernetzung mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen eröffnet Zugang zu innovativen Lösungen.
Antragstellung und Ablauf
Die Antragstellung erfolgt online über das SFG-Förderportal. Wichtige Hinweise:
- Beratungsgespräch: Kostenlose Erstberatung bei der SFG nutzen
- Projektplanung: Detaillierte Kosten- und Zeitplanung erstellen
- Antragstellung: Online-Einreichung vor Projektbeginn
- Prüfung: Bewertung anhand der Selektionskriterien
- EFRE-Beantragung: Erfolgt automatisch bei Bewilligung
- Projektumsetzung: Nach Erhalt des Anrechnungsstichtags
- Dokumentation: Laufende Projektdokumentation
- Abrechnung: Nachweis der Kosten und Zielerreichung
- Auszahlung: Nach Prüfung der Unterlagen
Die Verbleibfrist von 3 Jahren bedeutet: Die geförderten Investitionen müssen mindestens drei Jahre am Projektstandort in der Steiermark verbleiben und genutzt werden.
Erfolgsbeispiele aus der Steiermark
Im Jahr 2024 förderte die SFG 33 Projekte mit einem Fördervolumen von über 11 Millionen Euro. Typische Projekte umfassen:
- Erweiterung von Produktionshallen im Bezirk Weiz
- Automatisierung von Fertigungslinien in der Metallverarbeitung
- Aufbau neuer Produktionskapazitäten für Exportmärkte
- Integration von Industrie-4.0-Technologien in bestehende Prozesse
- Errichtung von Produktionsstandorten mit hohen Umweltstandards
Die wirtschaftliche Bedeutung für die Steiermark
Die Investitionsförderung Wachstums!Schritt ist ein zentrales Instrument der steirischen Wirtschaftspolitik. Die Steiermark als Industriestandort mit einer überdurchschnittlich hohen Industriequote profitiert besonders von gezielter Investitionsförderung. Jeder in Produktionskapazitäten investierte Euro schafft Arbeitsplätze und generiert Wertschöpfung in der Region.
Die steirische Exportquote liegt deutlich über dem österreichischen Durchschnitt. Viele geförderte Investitionen dienen der Erschließung internationaler Märkte oder der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Konkurrenten. Die Förderung kompensiert teilweise Standortnachteile gegenüber Ländern mit niedrigeren Lohn- oder Energiekosten.
Aktuelle Herausforderungen und Chancen
Die steirische Industrie steht vor mehreren Herausforderungen, die Investitionen erfordern:
Energiewende: Die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz erfordern erhebliche Investitionen. Unternehmen, die frühzeitig in klimaneutrale Produktion investieren, sichern sich Wettbewerbsvorteile.
Digitalisierung: Industrie 4.0, künstliche Intelligenz und Automatisierung verändern Produktionsprozesse grundlegend. Wer den Anschluss verpasst, riskiert mittelfristig seine Wettbewerbsfähigkeit.
Fachkräftemangel: Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften macht Investitionen in Automatisierung und Robotik attraktiver. Gleichzeitig steigern moderne Arbeitsumgebungen die Attraktivität als Arbeitgeber.
Branchen mit besonderem Potenzial
Die SFG beobachtet verstärkte Investitionstätigkeit in mehreren Branchen:
- Automotive-Zulieferer: Transformation zur Elektromobilität erfordert neue Produktionslinien – der ACstyria Mobilitätscluster vernetzt die Branche
- Green Tech: Steigende Nachfrage nach Umwelttechnologie treibt Kapazitätsaufbau
- Pharma und Medizintechnik: Wachsende Branche mit hohem Investitionsbedarf
- Maschinenbau: Modernisierung und Spezialisierung für Nischenmärkte
- Lebensmittelverarbeitung: Regionale Produktion gewinnt an Bedeutung
Tipps für einen erfolgreichen Antrag
Die Erfahrung zeigt: Gut vorbereitete Anträge haben deutlich höhere Erfolgschancen. Empfehlungen:
- Früh planen: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden
- Selektionskriterien beachten: Das Projekt gezielt auf die Bewertungskriterien ausrichten
- Beschäftigung betonen: Arbeitsplatzeffekte konkret darstellen
- Nachhaltigkeit integrieren: Umweltaspekte von Anfang an mitdenken
- Bodenschonung prüfen: Möglichkeiten zur Flächenminimierung evaluieren
- Kostenplanung detaillieren: Realistische und nachvollziehbare Kalkulation
- Zeitplan realistisch gestalten: Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen einplanen
- Referenzprojekte nennen: Erfolgreiche frühere Investitionen stärken die Glaubwürdigkeit
Die regionale Verankerung spielt bei der Bewertung eine wichtige Rolle. Unternehmen, die lokale Zulieferer einbinden und Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen schaffen, erhalten bessere Bewertungen bei den Selektionskriterien.
Häufige Fragen zu Wachstums!Schritt
Kann ich mit dem Projekt beginnen, bevor die Förderung bewilligt ist?
Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie einen Anrechnungsstichtag. Ab diesem Datum können Kosten berücksichtigt werden, auch wenn die formelle Bewilligung noch aussteht. Das Risiko einer Ablehnung trägt dabei das Unternehmen.
Sind auch gebrauchte Maschinen förderfähig?
Nein, nur Neuinvestitionen werden gefördert. Gebrauchte Maschinen und Anlagen sind ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich das Unternehmen vor Ablauf der drei Jahre verkaufe?
Ein Verkauf ist grundsätzlich möglich, wenn die geförderten Investitionen am Standort verbleiben. Die SFG ist vorab zu informieren.
Können auch Grundstückskosten gefördert werden?
Nein, Grundstückskosten sind nicht förderfähig. Nur die darauf errichteten Gebäude und Anlagen werden berücksichtigt.
Kontakt und Beratung
Das Investitionsteam der SFG berät kostenlos zu allen Fragen rund um Wachstums!Schritt:
Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Telefon: +43 316 7093 0
E-Mail: office@sfg.at
Portal: portal.sfg.at
Eine persönliche Beratung vor der Antragstellung wird empfohlen. Die SFG-Experten helfen bei der optimalen Ausgestaltung des Projekts und der Nutzung von Kombinationsmöglichkeiten.