Die Steirische Wolfsverordnung wurde 2025 um ein Jahr verlängert. Sie regelt vorerst weiter, unter welchen Bedingungen ein Risikowolf oder ein Schadwolf entnommen werden darf. Parallel arbeitet die Landesregierung an einer umfassenden Reform: Das Management für Wolf, Luchs, Fischotter, Wildkatze, Rabenkrähe und Braunbär wird in der Abteilung 10 für Land- und Forstwirtschaft gebündelt, neue Regelungen sollen im Frühjahr 2026 in Begutachtung gehen. Der Hintergrund: Bereits 2023 waren 31 Nutztiere in der Steiermark bestätigt von Wölfen gerissen worden. 2025 sind mehrere weitere Risse dazugekommen, darunter Schafe und ein Kalb. Der Almsommer 2026 startet mit derselben Grundproblematik wie schon im Vorjahr.
Was die aktuelle Verordnung erlaubt und wo ihre Grenzen liegen
Die Wolfsverordnung Steiermark in der seit 2023 geltenden Form wurde aus dem Jagdrecht abgeleitet. Sie definiert drei Wolfskategorien:
| Kategorie | Kriterium | Möglichkeit zur Entnahme |
|---|---|---|
| Durchzügler | Einzelnachweis ohne Schäden | keine |
| Schadwolf | wiederholte Risse trotz Schutzmaßnahmen | Entnahme nach Bescheid möglich |
| Risikowolf | Annäherung an Menschen, Verlust der Scheu | Entnahme rascher möglich |
Vor jeder Entnahme muss die Bezirkshauptmannschaft einen Bescheid erlassen. Der Naturschutzbund kann diesen anfechten, was in der Vergangenheit zu langen Verfahren und teils zu Aufhebungen führte. Die Verordnung ist juristisch eng an die EU-FFH-Richtlinie gebunden, die Wölfe als streng geschützte Art ausweist – im November 2024 hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgeschwächt, die EU-Umsetzung läuft. Bis dahin gilt der höhere Schutz.
Die Reform: Bündelung in Abteilung 10 ab Frühjahr 2026
Die zuständige Landesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) hat angekündigt, die Verantwortlichkeiten für die genannten Konfliktarten in der Abteilung 10 für Land- und Forstwirtschaft zu konsolidieren. Bisher waren Naturschutz und Jagd in unterschiedlichen Stellen verankert, was Verfahren verzögerte.
Die Kernpunkte der Reform:
- Einheitliche Zuständigkeit: Wolf, Luchs, Fischotter, Wildkatze, Rabenkrähe und Braunbär kommen unter ein Dach.
- Jagdrecht als Rechtsgrundlage: Schwerpunkt auf jagdrechtliche Instrumente statt naturschutzrechtlicher Verfahren.
- Monitoring, Prävention, Beratung, Förderung, Entschädigung: Eine zentrale Anlaufstelle für Almbäuerinnen und Bewirtschafter.
- Sonderfall Biber: Bleibt aus naturschutzfachlichen Gründen bei der Umweltabteilung, eine separate Biber-Verordnung ist in Arbeit.
Landwirtschaftskammer-Präsident Andreas Steinegger bewertete die Bündelung positiv: Sie stärke die Handlungsfähigkeit. Der Bauernbund-Direktor Franz Tonner sprach von einer praktikablen Grundlage. Die Naturschutzbund Steiermark-Geschäftsstelle kritisiert die jagdrechtliche Schwerpunktsetzung und warnt vor einer Aufweichung des Artenschutzes.
Risse-Bilanz: Was zwischen 2023 und Mai 2026 passiert ist
Verlässliche Zahlen liefert das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs, das alle bestätigten Risse genetisch dokumentiert. Für die Steiermark sind die wichtigsten Eckwerte:
- 2023: 31 bestätigte Nutztier-Risse in der Steiermark
- 2024: mehrere bestätigte Risse, exakte Bilanz nicht in den verfügbaren Quellen veröffentlicht
- 2025: mehrere bestätigte Risse, darunter Schafe und ein Kalb – Notabtriebe in einzelnen Almgebieten
- 2026: Almsaison läuft, eine konsolidierte Bilanz wird erst im Herbst vorliegen
Im Vergleich der Bundesländer liegt die Steiermark im Mittelfeld. Tirol und Kärnten verzeichnen mehr Risse, in Niederösterreich nimmt der Druck zu. Die Dunkelziffer bei nicht bestätigten Rissen – die genetische Bestätigung scheitert, weil Proben witterungsbedingt unbrauchbar sind – dürfte erheblich sein.
Herdenschutz: Wo er funktioniert und wo nicht
Der Herdenschutz ist der zentrale Streitpunkt. Die EU verlangt ihn als Voraussetzung für eine Wolfsentnahme, die Landwirtschaftskammer hält ihn im alpinen Gelände für unzweckmäßig.
Wo Herdenschutz möglich ist:
- Heimweiden in der Nähe von Höfen, bis rund 100 Meter Entfernung – hier sind feste Zäune oder Elektrozäune nach Standards des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs förderfähig.
- Flache Weideflächen im Hügelland – dort lassen sich Schutzzäune wirtschaftlich erhalten.
- Herden mit weniger als 100 Tieren – hier sind auch Schutzhunde wie Mastín, Maremma oder Kangal eine Option.
Wo Herdenschutz an Grenzen stößt:
- Steilhanglagen über 30 Grad – der Zaunbau ist technisch nicht machbar.
- Ausgedehnte Almweiden mit gemischten Beständen aus mehreren Betrieben.
- Wegerechte und touristisch genutzte Almen, wo elektrische Zäune und Schutzhunde mit Wanderern kollidieren.
Die Herdenschutz-Förderung des Landes Steiermark läuft seit Juli 2023. Sie unterstützt den Materialeinkauf für Elektrozäune mit bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten, bei höheren Schutzklassen können auch Schutzhunde gefördert werden. Antragstellung über die Landwirtschaftskammer Steiermark, abgewickelt über die Agrarmarkt Austria.
Was Almbäuerinnen und Almbauern jetzt tun sollten
Wer 2026 auf eine Alm auftreibt, sollte vor Saisonstart drei Schritte absolvieren:
- Risikobewertung anhand der Wolf-Karte: Das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs führt eine aktuelle Karte der nachgewiesenen Wolfspräsenz. Wer in einem Gebiet mit Mehrfachsichtungen auftreibt, sollte präventiv mit der Bezirkshauptmannschaft Kontakt aufnehmen.
- Dokumentation vorbereiten: Fotodokumentation aller Schutzmaßnahmen, Listen der aufgetriebenen Tiere mit Ohrmarken, GPS-Koordinaten von Schutzzäunen. Diese Unterlagen sind im Fall eines Risses für die Entschädigung Pflicht.
- Notabtrieb-Plan: Wer bei wiederholten Rissen einen Notabtrieb organisieren muss, braucht Fahrtwege, Anhängerzugriff und Aufnahmestall verfügbar. Improvisierte Notabtriebe haben in den letzten Jahren oft zu Tierverlusten geführt.
Entschädigungen für gerissene Tiere werden vom Land Steiermark übernommen, sofern die Risse genetisch dem Wolf zugeordnet werden konnten und die Mindeststandards der Tierhaltung eingehalten wurden. Die Höhe orientiert sich am Verkehrswert plus Aufzuchtkosten.
Was die Reform 2026 verändern könnte
Mit der Bündelung in der Abteilung 10 will das Land Steiermark mehrere Engpässe beheben. Schnellere Bescheide bei Risikowölfen, klare Linien zwischen Naturschutz und Bewirtschaftung, geringere Verfahrenslaufzeiten. Ob das gelingt, hängt nicht nur an der Verwaltungsorganisation. Auch die EU-Ebene und die anstehende Anpassung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie werden entscheidende Weichen stellen.
Was sicher ist: Die Almwirtschaft in der Steiermark – in Regionen wie Hochschwab, Eisenerzer Alpen, Niederen Tauern und Gleinalm – gerät seit 2023 zunehmend unter Druck. Wenn Betriebe wegen Wolfsbedrohung aus der Almnutzung aussteigen, verschwinden offene Almflächen, Almpflege fällt aus, der Tourismus rund um Schladming und das Thermenland verliert auf lange Sicht Landschaftsqualität. Das Wolfsthema ist deshalb auch ein agrarstruktureller und touristischer Dauerbrenner.
Quellen
- Land Steiermark: Schritte im Wolfsmanagement und Herdenschutzförderung
- Landwirtschaftskammer Steiermark: Wolfsverordnung in Begutachtung mit Risse-Zahlen 2023
- MeinBezirk: Land plant Reform bei Wolf, Luchs und Fischotter-Management
- ORF Steiermark: Notabtrieb der Schafe wegen Wolfsrissen
- Naturschutzbund Steiermark: Position Pro Wolf