Ab dem 1. April 2026 tritt in Österreich das Anti-Mogelpackungs-Gesetz in Kraft. Supermärkte mit über 400 m2 Verkaufsfläche oder mehr als fünf Filialen müssen Shrinkflation – also weniger Inhalt bei gleichem Preis – 60 Tage lang klar kennzeichnen. Für steirische Konsumenten bringt das mehr Transparenz beim Einkauf bei BILLA, SPAR, Hofer und Co. Gleichzeitig wird der Grundpreis größer dargestellt und ab September 2026 greift ein Greenwashing-Verbot. Die Änderungen betreffen alle Lebensmittel- und Drogeriemärkte in der Steiermark.
Shrinkflation: Was das Gesetz regelt
Shrinkflation beschreibt eine Praxis, die viele Steirer aus dem Supermarkt kennen: Die Packung sieht gleich aus, der Preis bleibt gleich – aber der Inhalt ist um 10 oder 20 % geschrumpft. Ein Joghurt mit 500 g wird auf 450 g reduziert, die Chipstüte enthält plötzlich 150 statt 175 g. Bisher konnten Hersteller das ohne Hinweis tun.
Ab 1. April müssen Händler in der Steiermark und ganz Österreich deutlich sichtbar darauf hinweisen: am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung. Die Kennzeichnung muss mindestens 60 Tage bestehen bleiben. Der Hinweis soll in leicht verständlicher Form erfolgen – etwa mit dem Text „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“.
Betroffen sind alle großen Lebensmittel- und Drogeriehändler mit mehr als fünf Filialen oder über 400 m2 Fläche. In der Steiermark umfasst das praktisch alle Einkaufszentren und Supermarktketten. Kleine Nahversorger und Fachgeschäfte sind ausgenommen. Einige Händler wie BILLA setzen die Regeln freiwillig bereits seit Jänner 2026 um.
Grundpreis wird besser lesbar
Eine zweite Neuerung betrifft den Grundpreis – also den Preis pro Kilogramm oder Liter. Bisher war dieser auf vielen Preisschildern so klein gedruckt, dass ein Vergleich kaum möglich war. Ab April muss der Grundpreis in einer Schriftgröße dargestellt werden, die mindestens 50 % der Schriftgröße des Verkaufspreises beträgt.
Ein Beispiel: Steht der Verkaufspreis in 8 mm Schriftgröße auf dem Etikett, muss der Grundpreis mindestens 4 mm groß sein. Das klingt nach einer kleinen Änderung – macht beim Einkauf in steirischen Supermärkten aber einen spürbaren Unterschied. Der Grundpreis ist der einzige faire Vergleichsmaßstab zwischen verschiedenen Packungsgrößen und Marken.
| Neuerung | Ab wann | Was ändert sich |
|---|---|---|
| Shrinkflation-Kennzeichnung | 1. April 2026 | 60 Tage Hinweispflicht bei weniger Inhalt |
| Grundpreis-Darstellung | 1. April 2026 | Mind. 50 % der Verkaufspreis-Schriftgröße |
| Greenwashing-Verbot | 27. September 2026 | Keine unbelegten Umweltaussagen mehr |
| Frühstücksrichtlinie (EU) | 14. Juni 2026 | Honig-Herkunft, Fruchtgehalt, Zuckerangaben |
| Gesetzliche Laufzeit | Bis Mitte 2030 | Befristetes Gesetz |
Greenwashing-Verbot ab September 2026
Ab dem 27. September 2026 werden irreführende Umweltaussagen in Österreich verboten. Hersteller und Händler dürfen dann keine vagen oder unbelegten Behauptungen mehr über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte machen. Verboten werden Formulierungen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ ohne konkreten Nachweis und anerkannte Zertifizierung.
Für die steirische Lebensmittel- und Getränkeindustrie hat das direkte Auswirkungen. Unternehmen wie Zotter, Brau Union oder regionale Erzeuger müssen ihre Verpackungen und Werbematerialien prüfen. Wer bereits seriös mit Nachhaltigkeitszertifikaten arbeitet, hat wenig zu befürchten. Wer bisher mit vagen Versprechen operierte, muss nachbessern.
Die Kontrolle erfolgt durch Behörden und Konsumentenschutzorganisationen mit Verbandsklagerecht. Verstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Die Arbeiterkammer Steiermark berät Konsumenten bei Verdachtsfällen.
EU-Frühstücksrichtlinie: Honig, Marmelade und Fruchtsaft
Ab 14. Juni 2026 gelten EU-weit verschärfte Vorschriften für Frühstücksprodukte. Honig muss mit Herkunftsländern in absteigender Reihenfolge samt Prozentangaben gekennzeichnet werden. Konfitüren und Marmeladen erhalten einen höheren Mindestfruchtgehalt. Fruchtsäfte müssen klarer über Zuckerarten und Zuckergehalt informieren.
Für steirische Imker und Marmeladenhersteller bedeutet das Anpassungsbedarf bei der Etikettierung. Gleichzeitig stärkt die Regelung regionale Produkte: Wer steirischen Honig oder Marmelade aus heimischen Früchten verkauft, kann die Herkunft als Qualitätsmerkmal nutzen. Die Südsteiermark mit ihrer starken landwirtschaftlichen Tradition profitiert davon.
Was steirische Konsumenten jetzt tun können
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz ist kein Allheilmittel gegen steigende Preise – aber ein Werkzeug für informierte Kaufentscheidungen. Steirische Konsumenten sollten ab April verstärkt auf die neuen Hinweisschilder achten. Der Grundpreisvergleich wird einfacher. Wer Verstöße bemerkt, kann sich an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.
Besonders in Zeiten hoher Inflation ist Transparenz im Supermarkt ein wichtiges Konsumentenrecht. Das Gesetz gilt zunächst bis Mitte 2030 und wird danach evaluiert. Die steirische Wirtschaft in Graz und den Bezirken wird die Umsetzung aufmerksam begleiten – als Konsumentenrecht und als Wettbewerbsfaktor für regionale Erzeuger, die auf Qualität und Ehrlichkeit setzen.
Auswirkungen auf steirische Lebensmittelproduzenten
Die steirische Lebensmittelbranche muss sich auf die neuen Regeln einstellen. Unternehmen, die Verpackungsgrößen ändern, müssen ihre Handelspartner rechtzeitig informieren, damit diese die 60-Tage-Kennzeichnung umsetzen können. Das erfordert neue Prozesse in der Lieferkette – von der Produktion über die Logistik bis zum Regal.
Steirische Erzeuger, die auf konstante Qualität und ehrliche Portionsgrößen setzen, gewinnen durch das Gesetz einen Wettbewerbsvorteil. Wer seine Füllmengen nicht ändert, braucht keine Warnhinweise. Regionale Marken wie steirisches Kernöl, Apfelsaft oder Käferbohnen stehen traditionell für Qualität und Transparenz. Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz unterstreicht diesen Anspruch.
Die Umsetzung stellt Supermärkte vor organisatorische Herausforderungen. Systeme zur Erkennung von Produktänderungen müssen eingerichtet, Personal geschult und Preisauszeichnungssysteme angepasst werden. Für kleinere Handelsbetriebe unter der 400-m2-Grenze fallen diese Pflichten nicht an – ein Vorteil für steirische Nahversorger und Hofläden.
Ab dem 1. Oktober 2026 kommt eine weitere Neuerung: Unternehmen dürfen digitale Kassenbons per QR-Code ausstellen. Kunden entscheiden, ob sie einen Papierbeleg wollen. Gleichzeitig startet eine Kassabon-Lotterie des Finanzministeriums: Monatlich werden 100-mal 2.500 Euro und zweimal jährlich 250.000 Euro verlost. Teilnehmen kann jede volljährige Person mit Wohnsitz in Österreich.
PFAS-haltige Produkte – etwa bestimmte Textilien, Verpackungen und Kosmetika – werden ab 10. Oktober 2026 verboten. Diese „Ewigkeitschemikalien“ reichern sich in Körper und Umwelt an. Für steirische Konsumenten ein weiterer Schritt zu mehr Produktsicherheit.
Hintergrund: Warum das Gesetz jetzt kommt
Die Inflation der Jahre 2022 bis 2024 hat in Österreich eine Debatte über versteckte Preiserhöhungen ausgelöst. Hersteller reagierten auf steigende Rohstoff- und Energiekosten nicht mit offenen Preiserhöhungen, sondern mit Füllmengenreduktionen. Eine Studie der Arbeiterkammer dokumentierte dutzende Fälle, in denen Konsumenten mehr bezahlten, ohne es zu bemerken. Das Gesetz setzt EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz um und schließt eine Lücke, die Konsumentenorganisationen seit Jahren kritisieren.
In der Steiermark mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen von 30.700 Euro pro Kopf zählt jeder Euro im Supermarkt. Die Kombination aus Anti-Mogelpackungs-Gesetz, besser lesbaren Grundpreisen und dem kommenden Greenwashing-Verbot stärkt die Position der Verbraucher. Für steirische Familien, die ihr Budget sorgfältig planen, sind das willkommene Verbesserungen. Die Arbeiterkammer Steiermark bietet bei Verdachtsfällen kostenlose Beratung und nimmt Beschwerden entgegen. Verstöße gegen das Gesetz können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Für den gesamten steirischen Lebensmittelhandel – von SPAR über Hofer bis zu regionalen Produzenten – gilt: Transparenz wird zum Wettbewerbsfaktor. Wer ehrlich kalkuliert und fair kommuniziert, gewinnt das Vertrauen der Kunden. Das Gesetz schützt nicht nur Konsumenten, sondern auch seriöse Anbieter vor unlauterem Wettbewerb durch versteckte Preiserhöhungen. Der steirische Handel reagiert unterschiedlich auf die neuen Pflichten. Große Ketten haben bereits IT-Systeme zur automatischen Erkennung von Füllmengenänderungen implementiert. Kleinere Betriebe setzen auf manuelle Kontrolle. Die Wirtschaftskammer Steiermark bietet ihren Mitgliedern Informationsveranstaltungen zur korrekten Umsetzung an. Klar ist: Das Gesetz verändert die Spielregeln im Supermarktregal – zugunsten der Konsumenten.
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz ist Teil eines umfassenden Konsumentenschutz-Pakets der Bundesregierung. Zusammen mit dem Sozialtarif für Strom, der Geräte-Retter-Prämie und dem Gesetz gegen Parkplatz-Abzocke bildet es ein Bündel an Maßnahmen, die den Alltag steirischer Konsumenten ab 2026 spürbar verändern. Wer beim Einkauf bewusst auf Grundpreise achtet, die neuen Kennzeichnungen liest und bei Verstößen die Arbeiterkammer informiert, nutzt die neuen Rechte optimal. Die steirischen Supermärkte und Produzenten stellen sich auf die Änderungen ein – der Wettbewerb um faire Preise und ehrliche Verpackungen wird intensiver.