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Digitaler Kassenbon ab Oktober 2026 – das ändert sich für Unternehmen in der Steiermark

Am 10. Dezember 2025 hat der Ministerrat das Registrierkassenpaket beschlossen. Kernstück: Ab 1. Oktober 2026 gilt die Belegerteilungspflicht auch dann als erfüllt, wenn der Kassenbon digital per QR-Code oder Link angezeigt wird. Der Papierbeleg verschwindet nicht – aber er wird optional. Für die rund 40.000 steirischen Unternehmen mit Registrierkassenpflicht bedeutet das einen Paradigmenwechsel. Gleichzeitig steigt die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht von 30.000 auf 45.000 Euro, die 15-Warengruppen-Regelung wird dauerhaft verankert, und eine Beleglotterie soll Konsumenten motivieren, Belege weiterhin anzunehmen. Was steirische Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister jetzt wissen müssen.

Was das Registrierkassenpaket enthält

Das Paket umfasst drei zentrale Neuerungen, die steirische Unternehmen direkt betreffen. Erstens: den digitalen Kassenbon ab 1. Oktober 2026. Zweitens: die Anhebung der Kalte-Hände-Regelung von 30.000 auf 45.000 Euro Umsatzgrenze, gültig seit 1. Jänner 2026. Drittens: die unbefristete Verlängerung der 15-Warengruppen-Regelung für Händler ohne elektronisches Warenwirtschaftssystem.

Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) bezeichnete das Paket als Antwort auf „langjährige Forderungen der Wirtschaft nach mehr Praxisnähe“. Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) betonte die Wahlfreiheit beim digitalen Kassenbon. SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer verwies auf die Bedeutung der Registrierkassenpflicht für die Betrugsbekämpfung und sieht im digitalen Beleg den „nächsten notwendigen Schritt“ der Digitalisierung.

Für steirische KMU ist das Paket Teil einer breiteren Entlastungsstrategie. Die Bundesregierung hat 2025 insgesamt 113 Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen. Der digitale Kassenbon ist die sichtbarste davon – weil er jeden Einkauf, jedes Mittagessen und jeden Friseurbesuch betrifft.

Digitaler Kassenbon: So funktioniert er

Ab 1. Oktober 2026 können Unternehmen die Belegerteilungspflicht digital erfüllen. Konkret stehen drei Varianten zur Verfügung:

  • QR-Code am Display: Der Kassiervorgang erzeugt einen QR-Code auf dem Kundendisplay. Kunden scannen ihn mit dem Smartphone und erhalten den Beleg digital.
  • Link per E-Mail oder SMS: Der Bon wird als Link an die E-Mail-Adresse oder Handynummer des Kunden gesendet.
  • Kunden-App: Größere Handelsunternehmen können den Bon direkt in ihre App integrieren.

Die Regelung gilt ohne Betragsgrenze – vom Semmeleinkauf um 50 Cent bis zum Fernseher um 2.000 Euro. Die Umstellung ist für Unternehmen freiwillig. Wer weiterhin Papierbelege drucken will, darf das tun. Entscheidend ist: Der Kunde hat das Recht, einen Papierbeleg zu verlangen. Verweigern darf der Betrieb das nicht.

Regelung Bisher Ab 1. Oktober 2026
Belegerteilung Papierbon Pflicht Digital per QR-Code/Link ausreichend
Papierbeleg Immer gedruckt Nur auf Kundenwunsch
Betragsgrenze Keine (gilt für alle Beträge)
Registrierkassenpflicht-Grenze 30.000 Euro Umsatz/Jahr 45.000 Euro (seit 1.1.2026)
15-Warengruppen-Regelung Befristet Dauerhaft verankert
Beleglotterie Nicht vorhanden Monatlich 100x 2.500 Euro

Welche Branchen profitieren am meisten

Der digitale Kassenbon entlastet vor allem Branchen mit hohem Kundenverkehr und kleinen Durchschnittsbeträgen. In der Steiermark betrifft das besonders drei Sektoren:

Gastronomie: Steirische Gasthäuser, Cafés und Restaurants drucken täglich hunderte Belege – oft für Beträge unter 20 Euro. Ein durchschnittliches Grazer Kaffeehaus mit 200 Transaktionen pro Tag verbraucht rund 3 Rollen Thermopapier täglich. Bei einem Rollenpreis von 1,50 bis 3 Euro und 300 Arbeitstagen im Jahr ergeben sich Papierkosten von 1.350 bis 2.700 Euro – nur für Kassenbons. Dazu kommt der Druckerverschleiß. Der digitale Bon eliminiert diese Kosten nahezu vollständig.

Einzelhandel: In den steirischen Einkaufszentren fällt täglich eine große Menge Thermopapier an. Supermärkte, Modehändler und Drogerien produzieren zusammen Tonnen an Kassenbons pro Jahr. Der Umstieg auf digitale Belege senkt den Papierverbrauch, reduziert die Logistik (Nachbestellungen, Lagerung) und beschleunigt den Kassiervorgang.

Bäckereien und Imbisse: Gerade bei Kleinstbeträgen – ein Brot um 3,50 Euro, ein Leberkässemmerl um 4,20 Euro – steht der Aufwand für den Papierdruck in keinem Verhältnis zum Nutzen. Steirische Bäckereiketten mit mehreren Filialen sparen durch die Umstellung dreistellige Beträge pro Monat.

Kalte-Hände-Regelung: Entlastung für Standler und Markthändler

Die sogenannte Kalte-Hände-Regelung befreit Unternehmen, die „im Freien“ tätig sind, von der Registrierkassenpflicht. Darunter fallen Marktstandler, Hüttenbetreiber, Vereinskantinen und Buschenschänken ohne feste Betriebsräume. Die Umsatzgrenze für diese Befreiung wurde mit 1. Jänner 2026 von 30.000 auf 45.000 Euro netto pro Jahr angehoben.

Für die Steiermark ist das besonders relevant. Die traditionellen Buschenschänken in der Süd- und Weststeiermark, die Bauernmärkte in Graz (Kaiser-Josef-Plkt, Lendplatz), die Adventmärkte in Leoben, Bruck und Mariazell – viele dieser Betriebe liegen im Umsatzbereich zwischen 30.000 und 45.000 Euro. Sie müssen ab 2026 keine Registrierkasse mehr anschaffen. Das spart Investitionskosten von 1.000 bis 3.000 Euro für die Hardware und laufende Kosten für Wartung und Belegpapier.

Die Weinbau-Region Leibnitz mit ihren zahlreichen Buschenschänken profitiert direkt von dieser Erleichterung. Auch die Almhütten in der Obersteiermark und die Jausenstationen entlang der steirischen Wanderwege fallen häufig unter die Kalte-Hände-Regelung.

15-Warengruppen-Regelung: Dauerhaft statt befristet

Einzelhändler sowie Markt-, Straßen- und Wanderhändler, die über kein elektronisches Warenwirtschaftssystem verfügen, müssen ihre Verkäufe nicht einzeln erfassen. Stattdessen dürfen sie Umsätze in bis zu 15 vorab definierten Warengruppen zusammenfassen. Diese Regelung war bisher befristet und wurde regelmäßig verlängert. Ab 2026 gilt sie unbefristet.

Für kleine steirische Händler – etwa auf den Wochenmärkten in Graz, Bruck, Weiz oder Fürstenfeld – bringt das Planungssicherheit. Sie müssen nicht befürchten, dass die Regelung ausläuft und plötzlich Einzelerfassung verlangt wird. Die Warenwirtschaft in Warengruppen reicht aus, solange kein elektronisches System vorhanden ist.

Beleglotterie: Kassabon wird zum Lottoschein

Ab Oktober 2026 startet in Österreich eine Beleglotterie. Die Idee: Konsumenten reichen ihre Kassenbons – ob digital oder auf Papier – beim Finanzministerium ein, etwa über FinanzOnline, und nehmen automatisch an einer monatlichen Verlosung teil.

Die Gewinne: Monatlich werden 100 Teilnehmer ausgewählt, die jeweils 2.500 Euro gewinnen. In bis zu zwei Monaten pro Jahr gibt es eine Bonusauswahl mit 250.000 Euro für zwei Gewinner. Die Voraussetzungen: Der Beleg muss einen maschinenlesbaren Code enthalten, die einreichende Person muss volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Für steirische Unternehmen hat die Lotterie einen positiven Nebeneffekt: Sie motiviert Kunden, den Bon tatsächlich anzunehmen – digital oder auf Papier. Das erhöht die Steuerehrlichkeit und macht Schwarzumsätze unattraktiver. SPÖ-Finanzminister Marterbauer sieht in der Lotterie ein Instrument, das „Anreize für die Mitnahme von digitalen Belegen schafft“.

In anderen Ländern gibt es ähnliche Systeme bereits. In Portugal läuft die „Fatura da Sorte“ seit 2014 erfolgreich – dort können Konsumenten ihre Rechnungen für eine Lotterie einreichen. In Tschechien und Kroatien gibt es vergleichbare Programme. Die österreichische Variante orientiert sich an diesen Vorbildern.

Was steirische Unternehmen jetzt tun sollten

Zwischen jetzt und dem 1. Oktober 2026 sollten steirische Betriebe ihre Kassensysteme prüfen und vorbereiten. Die wichtigsten Schritte:

1. Kassensystem prüfen: Kann die vorhandene Kasse digitale Belege erzeugen? Moderne Cloud-Kassensysteme unterstützen QR-Codes und digitale Belegversendung in der Regel bereits. Ältere Systeme benötigen unter Umständen ein Software-Update oder einen Hardwaretausch. Steirische Kassenhersteller und IT-Dienstleister bieten Beratung und Umrüstung an.

2. Prozesse definieren: Wie soll der digitale Beleg dem Kunden angezeigt werden? Per Display am Kassentresen, per E-Mail-Abfrage oder per App? Für ein Grazer Restaurant empfiehlt sich eine andere Lösung als für eine Bäckerei in Leoben oder einen Friseursalon in Weiz. Die IT-Sicherheitsförderung der SFG kann bei der Digitalisierung des Kassensystems unterstützen.

3. Personal schulen: Mitarbeiter müssen wissen, wie der digitale Bon funktioniert, wann ein Papierbeleg gedruckt werden muss (auf Kundenwunsch) und wie mit technischen Störungen umzugehen ist. Eine kurze Schulung vor dem 1. Oktober reicht in den meisten Fällen aus.

4. Kunden informieren: Ein Hinweis an der Kasse („Ab Oktober: Digitaler Kassenbon verfügbar“) bereitet die Kundschaft vor. Ältere Kunden, die kein Smartphone besitzen, erhalten weiterhin einen Papierbeleg – das muss klar kommuniziert werden.

5. Datenschutz beachten: Wer Belege per E-Mail versendet, verarbeitet personenbezogene Daten. Die DSGVO verlangt eine Einwilligung. QR-Code-Lösungen, bei denen der Kunde den Code scannt, ohne Daten preiszugeben, sind datenschutzfreundlicher. Steirische Unternehmen sollten sich vor der Umstellung beraten lassen.

Kosten und Einsparungen im Vergleich

Die Umstellungskosten hängen vom bestehenden Kassensystem ab. Für Betriebe mit modernen Cloud-Kassen (z.B. orderbird, ready2order, helloCash) ist die Umstellung oft ein Software-Update ohne Zusatzkosten. Für Betriebe mit älteren Standalone-Kassen kann ein Hardwaretausch nötig sein – Kosten zwischen 500 und 2.000 Euro je nach System.

Die laufenden Einsparungen sind dagegen beträchtlich. Ein mittelgroßer steirischer Gastronomiebetrieb mit 150 Transaktionen pro Tag spart durch den Wegfall des Papierdrucks rund 1.000 bis 2.000 Euro pro Jahr an Papier- und Druckerkosten. Dazu kommt die Zeitersparnis: Kein Papier nachfüllen, kein Druckerstau, keine unleserlichen Thermobons. Über fünf Jahre amortisiert sich selbst eine teurere Kassenumrüstung.

Kostenfaktor Mit Papierbon Mit digitalem Bon
Thermopapier (pro Jahr) 800 – 2.700 Euro 0 Euro (bei vollem Umstieg)
Druckerverschleiß 200 – 500 Euro/Jahr Minimal
Einmalige Umstellungskosten 0 – 2.000 Euro
Zeitaufwand Kassiervorgang Druckzeit + Übergabe QR-Code sofort verfügbar

Umweltaspekt: Weniger Thermopapier, weniger Chemie

Thermopapier, das für Kassenbelege verwendet wird, enthält oft Bisphenol A (BPA) oder verwandte Chemikalien. Diese Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. EU-weit wird über ein Verbot von BPA in Thermopapier diskutiert. Durch den Umstieg auf digitale Belege reduzieren steirische Betriebe nicht nur ihren Papierverbrauch, sondern vermeiden auch den Kontakt mit potenziell schädlichen Substanzen.

In Österreich werden jährlich geschätzt 3 Milliarden Kassenbons gedruckt. Ein Großteil davon landet ungelesen im Müll. Thermopapier ist zudem nicht recyclingfähig und muss über den Restmüll entsorgt werden. Der Green Tech Cluster Steiermark begrüßt Maßnahmen zur Reduktion unnötiger Ressourcenverschwendung.

Auswirkungen auf die steirische Wirtschaft

Die Grazer Wirtschaft ist durch eine hohe Dichte an Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben geprägt. Rund 7.500 Gastronomiebetriebe und über 5.000 Einzelhändler gibt es in der Steiermark. Für alle gilt ab Oktober 2026 die neue Wahlmöglichkeit.

Die WKO Steiermark und der Handelsverband begrüßen das Paket. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will betont: Das Gesetz „stärkt die Wahlfreiheit der Kunden genauso wie jene des Handels, reduziert die Zettelwirtschaft und schafft endlich dauerhaft klare Regeln für die Betriebe“. Für steirische KMU, die ohnehin unter Kostendruck stehen, ist jede Erleichterung willkommen.

Gleichzeitig eröffnet der digitale Kassenbon neue Möglichkeiten für Kundenbindung. Wer den Bon per E-Mail versendet, hat einen direkten Kanal zum Kunden. Treueprogramme, Feedback-Abfragen und personalisierte Angebote lassen sich integrieren. Für innovative steirische Betriebe ist der digitale Bon nicht nur ein Kostenspar-Instrument, sondern ein Marketing-Tool.

Herausforderungen und offene Fragen

Nicht alle steirischen Betriebe sind gleich gut vorbereitet. Gerade in ländlichen Regionen – etwa im Bezirk Murau oder in der Obersteiermark – arbeiten viele Betriebe mit älteren Kassensystemen. Die Internetanbindung ist manchmal schwach, was Cloud-basierte Lösungen erschwert. Offline-fähige Kassensysteme, die den QR-Code lokal erzeugen, lösen dieses Problem.

Eine weitere Frage betrifft die Rechtssicherheit. Was passiert, wenn ein Kunde behauptet, keinen Beleg erhalten zu haben? Die Beweislast liegt beim Unternehmen. Digitale Belege haben hier einen Vorteil: Sie werden automatisch protokolliert und sind im System gespeichert. Ein gedruckter Bon, der im Papierkorb landet, ist als Nachweis verloren.

Die Steuerprüfung wird durch den digitalen Bon nicht komplizierter – im Gegenteil. Die Finanzverwaltung erhält durch maschinenlesbare Codes bessere Kontrolle über die Belegkette. Für steuerlich korrekt arbeitende steirische Betriebe ist das ein Vorteil: Die Prüfung läuft schneller und unkomplizierter ab.

Praxisbeispiel: Grazer Bäckerei stellt um

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie die Umstellung ablaufen kann. Eine Grazer Bäckerei mit drei Filialen und durchschnittlich 400 Transaktionen pro Tag verbraucht aktuell rund 12 Rollen Thermopapier täglich. Bei einem Stückpreis von 2 Euro und 300 Arbeitstagen entstehen 7.200 Euro Papierkosten pro Jahr. Dazu kommen Druckerwartung und Papierlogistik.

Mit einem Cloud-Kassensystem, das QR-Codes am Display generiert, sinken die Papierkosten auf einen Bruchteil. Erfahrungsgemäß wünschen sich 30 bis 50 % der Kunden weiterhin einen Papierbeleg – ältere Stammkunden, Geschäftskunden mit Belegpflicht oder Personen ohne Smartphone. Die restlichen 50 bis 70 % nehmen den digitalen Bon an oder verzichten ganz. Die jährliche Ersparnis liegt bei 3.600 bis 5.000 Euro – bei minimalem Umstellungsaufwand.

Ausblick: Digitaler Bon als Startschuss

Das Registrierkassenpaket ist ein erster Schritt in Richtung papierlose Geschäftsabwicklung. In Skandinavien und den baltischen Staaten sind digitale Belege längst Standard. Österreich holt mit der Regelung ab Oktober 2026 auf – zehn Jahre nach Einführung der Registrierkassenpflicht 2016. Für steirische Unternehmen gilt: Wer jetzt umstellt, spart ab dem ersten Tag. Wer wartet, zahlt weiter für Papier, das niemand liest. Die WKO informiert über die Details des Registrierkassenpakets und bietet Beratung zur Umsetzung.

Quellen