Mit rund 480 Millionen Euro stellt die österreichische Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2026 das bisher größte Förderpaket für Elektromobilität bereit. Unter dem Dach des Programms eMove Austria profitieren steirische Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden von zahlreichen Fördermöglichkeiten – von der Wallbox für zu Hause bis zum elektrischen Lkw für den Fuhrpark. Das Land Steiermark ergänzt die Bundesförderungen mit eigenen Programmen aus dem Ökofonds, die speziell auf steirische Bedürfnisse zugeschnitten sind.
eMove Austria: Das Dach für alle E-Mobilitäts-Förderungen
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat mit eMove Austria alle Förderprogramme zur Elektromobilität unter einem gemeinsamen Dach gebündelt. Die vier Programmsäulen decken das gesamte Spektrum der E-Mobilität ab: eCharge für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, eBus für emissionsfreie Busflotten im öffentlichen Verkehr, eTruck für die Transformation von Lkw-Flotten und eRide für Individual-E-Fahrzeuge im privaten und betrieblichen Bereich.
Besonderer Fokus liegt auf dem Ausbau der Ladeinfrastruktur: Allein im Jahr 2026 stehen 30 Millionen Euro für den Bau von Schnellladestationen bereit. Ende 2024 waren in Österreich bereits rund 27.000 öffentliche Ladepunkte vorhanden – durch die Förderprogramme soll diese Zahl deutlich steigen, insbesondere in ländlichen Gebieten abseits der Hauptverkehrsachsen.
Für steirische Antragsteller bedeutet das konkret: Wer ein E-Fahrzeug anschaffen oder Ladeinfrastruktur errichten möchte, kann aus verschiedenen Fördertöpfen schöpfen. Die Herausforderung besteht darin, die passende Förderung zu finden und die Fristen einzuhalten – die meisten Programme laufen bis März 2026.
Förderungen für Privatpersonen: Wallbox, E-Zweirad und Transportrad
Private E-Auto-Besitzer in der Steiermark können mehrere Förderungen kombinieren. Die wichtigste Anlaufstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), die im Auftrag des Klima- und Energiefonds die Bundesförderungen abwickelt. Die Antragstellung erfolgt online über umweltfoerderung.at.
Für die Errichtung einer kommunikationsfähigen Ladestation (Wallbox) oder eines intelligenten Ladekabels erhalten Privatpersonen bis zu 50 Prozent der Investitionskosten gefördert. Voraussetzung ist, dass der Ladestrom nachweislich aus erneuerbaren Energieträgern stammt. Die Wallbox muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei Bemessungsleistungen ab 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Die Frist für Registrierungen läuft bis 31. März 2026, abhängig von der Budgetverfügbarkeit.
Auch E-Mopeds und E-Motorräder werden gefördert. Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem E-Mobilitätsbonusanteil der Zweiradimporteure und der Bundesförderung. Für ein E-Moped der Klasse L1e gibt es insgesamt 950 Euro (350 Euro Importeursanteil plus 600 Euro Bund), für E-Motorräder über 11 kW sogar 2.300 Euro (500 Euro plus 1.800 Euro). Der Bonus muss bereits beim Kauf auf der Rechnung ausgewiesen sein.
| Fördergegenstand Private | Förderhöhe | Frist |
|---|---|---|
| Wallbox / intelligentes Ladekabel | bis 50% der Kosten | 31.03.2026 |
| E-Moped (Klasse L1e) | 950 € (350 + 600) | 31.03.2026 |
| E-Leichtmotorrad (≤ 11 kW) | 1.700 € (500 + 1.200) | 31.03.2026 |
| E-Motorrad (> 11 kW) | 2.300 € (500 + 1.800) | 31.03.2026 |
| (E-)Transportrad | 900 € (max. 50%) | 27.02.2026 |
| (E-)Faltrad | 500 € (max. 50%) | 27.02.2026 |
Eine interessante Option für Familien und Pendler sind E-Transporträder und E-Falträder. Transporträder mit einem Zuladegewicht von mindestens 60 Kilogramm werden mit pauschal 900 Euro gefördert, Falträder mit 500 Euro – jeweils maximal 50 Prozent der Anschaffungskosten. Voraussetzung ist, dass beim Kauf ein großes, kostenloses Fahrradservice gewährt wurde. Die Einreichfrist endet bereits am 27. Februar 2026.
Förderungen für steirische Unternehmen: Von der Wallbox bis zum E-Lkw
Für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine stehen deutlich umfangreichere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Das Herzstück bildet das Programm ENIN (Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur), das Unternehmen bei der Transformation ihrer Fahrzeugflotten unterstützt. Für 2025 stehen insgesamt 83 Millionen Euro bereit.
Das ENIN-Programm fördert 60 Prozent der Mehrkosten für die Anschaffung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen der Klassen N2 und N3 – also Lkw über 3,5 Tonnen. Zusätzlich werden 40 Prozent der Investitionskosten für die dazugehörige Lade- oder Betankungsinfrastruktur übernommen. Die Förderung wird über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) abgewickelt.
Für kleinere Nutzfahrzeuge und Kleinbusse gibt es eigene Förderschienen: E-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 bis 2,5 Tonnen erhalten 7.500 Euro Förderung. E-Kleinbusse (Klasse M2) und leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 über 2 Tonnen) werden ebenfalls gefördert. Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist ausdrücklich zulässig.
Auch die betriebliche Ladeinfrastruktur wird unterstützt. Die Errichtung von Standsäulen und Wallboxen, an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern bereitgestellt wird, erhält bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Die Förderhöhe hängt davon ab, ob die Infrastruktur öffentlich zugänglich ist oder nicht, und ob es sich um AC- oder DC-Ladepunkte handelt. Bei Erweiterungen wird auch die Umrüstung bestehender Ladepunkte auf den aktuellen Stand der Technik gefördert.
Ein wichtiger steuerlicher Vorteil für Unternehmen: Der Investitionsfreibetrag für Elektroautos wurde mit November 2025 auf 22 Prozent der Anschaffungskosten angehoben – befristet bis Ende 2026. Dieser Freibetrag ist unabhängig von anderen Förderungen und wird zusätzlich zur regulären Abschreibung gewährt. Für ein E-Auto im Wert von 50.000 Euro bedeutet das eine Steuerersparnis von 11.000 Euro als zusätzlichen Betriebsausgabenabzug.
Landesförderung Steiermark: Ökofonds und Wohnbauförderung
Das Land Steiermark ergänzt die Bundesförderungen mit eigenen Programmen. Im Bereich Elektromobilität werden zwei Schwerpunkte gefördert: Lastmanagementsysteme für Mehrparteienhäuser und intelligente E-Ladestationen für Privatpersonen.
Lastmanagementsysteme sind für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen oder mehr als zehn Abstellplätzen besonders relevant. Sie verteilen die verfügbare Stromleistung flexibel auf mehrere Ladepunkte und vermeiden so kostspielige Netzausbauten. Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der Investitionskosten und kann von Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Bauträgern beantragt werden.
Privatpersonen, auf die ein E-Pkw zugelassen ist, können die Anschaffung einer dreiphasigen Wallbox mit mindestens 11 kW Bemessungsleistung fördern lassen. Auch hier gilt die Obergrenze von 30 Prozent der anrechenbaren Kosten. Der Förderungsantrag wird erst nach Lieferung und Montage gestellt – binnen sechs Monaten ab Rechnungsdatum über das Online-Formular des Landes Steiermark.
Besonders interessant für Gemeinden und Unternehmen: Der Ökofonds Steiermark fördert die Neuerrichtung von Ladeinfrastruktur auf rund um die Uhr öffentlich zugänglichen Parkplätzen. Dafür steht ein Budget von 1 Million Euro zur Verfügung. Die Förderintensität beträgt bis zu 30 Prozent der anrechenbaren Kosten – für e5-Gemeinden und Gemeinden in Klima- und Energiemodellregionen sogar bis zu 35 Prozent.
Spezialförderung LADIN: Schnelllader für unterversorgte Gebiete
Das Förderprogramm LADIN (Ladeinfrastruktur Innovation) zielt speziell auf den Ausbau von Schnellladestationen in Regionen ab, die bisher unterversorgt sind. Gefördert werden Schnelllader ab 50 kW Leistung – insbesondere abseits der Hauptverkehrsachsen. Die Förderquote beträgt bis zu 60 Prozent für öffentliche Schnellladestationen.
Im Jahr 2024 wurden durch LADIN bereits mehr als 200 zusätzliche Ladepunkte errichtet. Die durchschnittliche Entfernung zur nächsten Schnellladestation sank dadurch auf weniger als sechs Kilometer. Für die Steiermark mit ihren ländlich geprägten Regionen ist dieses Programm besonders relevant: Von Liezen bis Murau, von der Südoststeiermark bis zum Ausseerland sollen flächendeckend Schnelllademöglichkeiten entstehen.
Die Kombination aus LADIN-Förderung und den Ausbauprojekten der Energie Steiermark mit SPAR und Hofer sorgt dafür, dass die Steiermark beim Ladeinfrastruktur-Ausbau zu den aktivsten Bundesländern zählt. Das Ziel: Kein steirischer Haushalt soll weiter als 15 Kilometer von einer Ladestation entfernt sein.
Die E-Prämie: Zusätzliches Geld für E-Auto-Besitzer
Unabhängig von den klassischen Förderungen können E-Auto-Besitzer von der sogenannten E-Prämie (auch THG-Prämie oder E-Quote genannt) profitieren. Dabei handelt es sich um den Emissionshandel von CO2-Zertifikaten: Treibstoffverkäufer müssen per Gesetz ihre Treibhausgasemissionen reduzieren und können dafür CO2-Zertifikate von E-Autofahrern kaufen.
Die Energie Steiermark bietet ihren Kunden eine Pauschale von 82 Euro pro E-Fahrzeug und Kalenderjahr – sofern die exakten Ladestrommengen nicht nachgewiesen werden können. Bei anderen Anbietern variieren die Prämien je nach Kalkulation. Die E-Prämie gibt es sowohl als fixe Variante (Auszahlung im Vorhinein, dafür etwas geringer) als auch als variable Variante (Auszahlung im Nachhinein, kann höher ausfallen).
Voraussetzung für den Erhalt der E-Prämie ist, dass ein Großteil der Ladevorgänge zu Hause erfolgt. Die Anmeldung erfolgt bei einem der zahlreichen Anbieter am Markt, die als Zwischenhändler zwischen E-Autofahrern und Treibstoffverkäufern fungieren.
Steuerliche Vorteile: Sachbezug, Vorsteuer und NoVA
Neben den direkten Förderungen profitieren E-Auto-Käufer von erheblichen steuerlichen Vorteilen. Der wichtigste für Arbeitnehmer mit Firmenwagen: Bei Elektrofahrzeugen entfällt der Sachbezug vollständig. Während bei Verbrennern je nach CO2-Ausstoß 1,5 bis 2 Prozent des Fahrzeugneuwerts monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, liegt die Steuerbelastung bei E-Autos bei null Euro.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Fahrzeug mit Listenpreis von 40.000 Euro und einem Einkommensteuersatz von 40 Prozent beträgt die jährliche Steuerersparnis gegenüber einem Verbrenner mit hohem CO2-Ausstoß rund 3.840 Euro. Über eine typische Leasingdauer von vier Jahren summiert sich das auf mehr als 15.000 Euro.
Für Unternehmen kommt hinzu: E-Pkw sind vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden. Außerdem entfällt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) bei reinen Elektrofahrzeugen – eine Ersparnis, die je nach Fahrzeug mehrere tausend Euro betragen kann. Die motorbezogene Versicherungssteuer entfällt ebenfalls.
| Steuerlicher Vorteil | Verbrenner | E-Auto |
|---|---|---|
| Sachbezug (Dienstwagen) | 1,5-2% vom Listenpreis/Monat | 0 € |
| NoVA | je nach CO2-Ausstoß | entfällt |
| Motorbezogene Versicherungssteuer | je nach Leistung | entfällt |
| Vorsteuerabzug (betrieblich) | nicht möglich | möglich |
| Investitionsfreibetrag (bis Ende 2026) | nicht verfügbar | 22% der Anschaffungskosten |
Tipps für die Antragstellung: So sichern Sie sich die Förderung
Die Antragstellung für E-Mobilitäts-Förderungen folgt einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erfolgt die Registrierung über die Online-Plattform der jeweiligen Förderstelle. Damit wird das Förderbudget für das geplante Fahrzeug oder die Ladeinfrastruktur reserviert. Anschließend hat man in der Regel 36 Wochen Zeit, das Fahrzeug zu übernehmen, zu bezahlen und zuzulassen.
Wichtig: Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Änderungen am geförderten Fahrzeug oder der Ladeinfrastruktur vor Ablauf der Behaltepflicht (meist 4 Jahre) müssen der Abwicklungsstelle gemeldet werden – sonst droht eine anteilige Rückzahlung.
Für die Bundesförderungen über die KPC ist der Nachweis von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern erforderlich. Dieser kann auf verschiedene Arten erbracht werden: durch eine Bestätigung des Energieanbieters, die Stromrechnung mit Stromkennzeichnung, eine Abrechnung von Ladevorgängen an Ökostrom-Ladesäulen oder die Rechnung einer eigenen PV-Anlage.
Bei Betriebsförderungen gilt zusätzlich die De-minimis-Regelung: Ein Unternehmen kann De-minimis-Förderungen im Gesamtausmaß von maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren erhalten. Diese Grenze gilt fortlaufend ab Gewährung einer De-minimis-Förderung und umfasst auch andere Förderprogramme.
Ausblick: Was bringt die Zukunft?
Die Förderlandschaft für E-Mobilität entwickelt sich dynamisch weiter. Ab 8. Jänner 2026 müssen neu errichtete oder instand gesetzte öffentlich zugängliche Ladepunkte den Normen EN ISO 15118 entsprechen – die sogenannte Vehicle-to-Grid-Kommunikation wird damit zum Standard. Das ermöglicht künftig bidirektionales Laden, bei dem Elektroautos Strom zurück ins Netz speisen können.
Das Forschungsprogramm Zero Emission Mobility fördert bis Ende 2026 innovative Projekte im Bereich emissionsfreier Mobilität. Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die an nachhaltigen Mobilitätslösungen arbeiten, können sich über die FFG um Förderungen bewerben.
Für steirische Unternehmen lohnt sich der Umstieg auf E-Mobilität mehr denn je: Die Kombination aus direkten Förderungen, steuerlichen Vorteilen und sinkenden Betriebskosten macht Elektrofahrzeuge zunehmend wirtschaftlich attraktiv. Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur durch Energie Steiermark und überregionale Anbieter verbessert sich auch die praktische Nutzbarkeit von Jahr zu Jahr.