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Wohnbauförderung Steiermark 2026: Förderhöhe, Einkommensgrenzen & Antrag

Die Wohnbauförderung des Landes Steiermark wurde nach dem Förderstopp im Frühjahr 2025 grundlegend reformiert; die Eigenheimförderung ist seit 1. März 2026 wieder beantragbar. Das Herzstück ist ein Landesdarlehen von bis zu 80.000 Euro für den Eigenheim-Neubau, zu maximal 1,50 Prozent Zinsen auf 30 Jahre. Daneben gibt es geförderte Miet- und Eigentumswohnungen, Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch sowie die laufende Wohnunterstützung als Zuschuss zur Miete.

Das Wichtigste in Kürze: Für den Eigenheim-Neubau gibt es ein Landesdarlehen von bis zu 80.000 Euro zu maximal 1,50 Prozent Zinsen auf 30 Jahre. Die Höhe ergibt sich aus einem Basisbetrag (30.000 Euro für eine Person, plus 10.000 Euro für Partnerin oder Partner und 5.000 Euro je weitere Person) und Boni für Holzbau, Jungfamilien und mehr. Das Jahresnettoeinkommen darf bei zwei Personen 74.400 Euro nicht übersteigen, je weitere Person plus 6.570 Euro. Voraussetzung ist ein Energieberatungsprotokoll. Stand: Juni 2026, wird laufend aktualisiert.

Inhalt:

Wohnbauförderung Steiermark 2026 im Überblick

Unter dem Begriff Wohnbauförderung laufen in der Steiermark mehrere getrennte Schienen. Wer baut, kauft, saniert oder eine Mietwohnung leistbar halten will, landet jeweils bei einem anderen Topf:

Förderung Für wen Kern
Eigenheimförderung private Bauherren (Neubau, Zubau, Erstkauf) Landesdarlehen bis 80.000 €
Geschoßbauförderung Bauträger, Genossenschaften, Gemeinden geförderte Miet- und Eigentumswohnungen
Sanierung Eigentümer von Bestandsobjekten Annuitäten- oder Direktzuschuss
Heizungstausch Haushalte mit alter Heizung Bund-Förderung plus Sauber Heizen für Alle
Wohnunterstützung Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen laufender Zuschuss zu den Wohnkosten

Eigenheimförderung: bis zu 80.000 Euro Landesdarlehen

Für den Neubau eines privaten Eigenheims vergibt das Land ein gefördertes Darlehen von maximal 80.000 Euro pro Förderungsansuchen, zu höchstens 1,50 Prozent Zinsen pro Jahr und einer Laufzeit von 30 Jahren. Die geförderte Wohnnutzfläche ist mit 150 Quadratmetern gedeckelt, ab sechs Haushaltspersonen mit 170 Quadratmetern.

Die Höhe ergibt sich aus einem Basisbetrag nach Haushaltsgröße plus möglichen Zuschlägen:

Förderbaustein Betrag
Basisbetrag, 1 Person 30.000 €
Zuschlag Partnerin/Partner +10.000 €
je weitere Person im Haushalt +5.000 €
Jungfamilien-Bonus +10.000 €
Nachwachsende Rohstoffe (z.B. Holzbau) +10.000 €
Generationen-Wohnhaus +10.000 €
Eigenheime in Gruppen +10.000 €
Maximum gesamt 80.000 €

Die Zuschläge sind kombinierbar, aber die Summe ist bei 80.000 Euro gedeckelt. Wer rechnerisch darüber käme, bekommt trotzdem nur das Maximum. Wichtig: Das verfügbare Budget der Eigenheimförderung lag zuletzt bei rund 53 Prozent. Wer 2026 baut, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben.

Die vier Bonus-Bausteine im Detail

Über den Basisbetrag hinaus entscheiden vier Zuschläge, wie nah ein Haushalt an die 80.000 Euro herankommt:

  • Jungfamilien-Bonus (10.000 €): in der Regel muss ein Partner unter 35 und der andere unter 40 Jahre alt sein, bei Paaren mit mindestens einem Kind (bei Ehepaaren auch ohne Kind). Der Bonus ist integriert, ein separater Antrag ist nicht nötig.
  • Nachwachsende Rohstoffe (10.000 €): belohnt den Einsatz nachwachsender Baustoffe, allen voran den Holzbau.
  • Generationen-Wohnhaus (10.000 €): für Wohnformen, in denen mehrere Generationen unter einem Dach leben.
  • Eigenheime in Gruppen (10.000 €): für verdichtete, gruppierte Bauweise statt freistehender Einzelhäuser.

Davon zu unterscheiden ist die eigene Förderung zur Hausstandsgründung von Jungfamilien: Für Ausgaben bis 100.000 Euro (etwa Böden, Küche, Einrichtung) gibt es einen einmaligen Zuschuss von 4.000 Euro, für Ausgaben darüber – etwa beim Wohnungskauf – 10.000 Euro. Auch sie steht jungen Familien offen, in denen ein Partner das 35. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Beispielrechnungen: Förderhöhe und Monatsrate

Konkrete Fälle zeigen, was am Ende herauskommt – und was das geförderte Darlehen monatlich kostet (bei 1,50 Prozent auf 30 Jahre):

Haushalt Darlehen Monatsrate
Einzelperson, konventionell 30.000 € rund 104 €
Paar ohne Kind 40.000 € rund 138 €
Jungfamilie, Paar + 1 Kind, Holzbau 65.000 € rund 224 €
Familie, Paar + 3 Kinder, Holzbau + Generationen 80.000 € (gedeckelt) rund 276 €

Der letzte Fall zeigt die Deckelung: Rechnerisch käme die Familie mit Basisbetrag (55.000 €) plus Holz-, Jungfamilien- und Generationen-Bonus auf 85.000 Euro, ausbezahlt wird aber höchstens das Maximum von 80.000 Euro.

Was das geförderte Darlehen wirklich spart

Der eigentliche Vorteil steckt im Zinssatz – 80.000 Euro Darlehen, einmal gefördert zu 1,50 Prozent, einmal als Bankkredit zu beispielsweise 4 Prozent, jeweils auf 30 Jahre:

Darlehen 80.000 € Monatsrate Zinsen gesamt
Landesdarlehen (1,5 %) rund 276 € rund 19.400 €
Bankkredit (4 %) rund 382 € rund 57.500 €
Ersparnis rund 106 €/Monat rund 38.000 €

Gut 100 Euro weniger pro Monat und rund 38.000 Euro gesparte Zinsen über 30 Jahre – das ist der harte Geldwert der Wohnbauförderung. Der Bankzins von 4 Prozent ist hier nur ein Vergleichswert; die tatsächlichen Konditionen hängen von Markt und Bonität ab.

Wer wird gefördert? Einkommensgrenzen und Voraussetzungen

Die Förderung ist an Einkommensobergrenzen geknüpft. Maßgeblich ist das Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden nahestehenden Personen – also das Einkommen nach Steuern und Sozialversicherung. Die Grenzen steigen mit jeder weiteren Person:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze (netto/Jahr)
1 Person 49.600 €
2 Personen 74.400 €
je weitere Person +6.570 €

Eine vierköpfige Familie darf damit rund 87.540 Euro netto im Jahr verdienen und liegt noch im Förderbereich. Wird die Grenze überschritten, fällt die Förderung nicht sofort komplett weg: Je rund 1.310 Euro über der Grenze sinkt der Förderbetrag um 20 Prozentpunkte. Neben dem Einkommen gelten weitere Voraussetzungen:

  • Energieberatungsprotokoll einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle – die zentrale Grundvoraussetzung, die ganz am Anfang stehen sollte.
  • grundbücherliche Sicherstellung des Darlehens.
  • Die Bauführung darf noch nicht abgeschlossen und das Objekt noch nicht bezogen sein.
  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt.

Welche Projekte gefördert werden

Die Eigenheimförderung deckt nicht nur den klassischen Hausbau ab. Gefördert werden:

  • der Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses,
  • der Zu- oder Einbau einer neuen Wohnung in ein bestehendes Gebäude (etwa ein Dachgeschossausbau zur eigenständigen Wohnung),
  • der Erstkauf eines Eigenheims mit anschließender umfassender Sanierung.

Gerade die letzte Variante ist interessant, weil sie Kauf und Sanierung in einem Schritt fördert – eine Option für alle, die ein älteres Haus erwerben und ohnehin sanieren müssen.

Geschoßbauförderung: geförderte Miet- und Eigentumswohnungen

Den Großteil des leistbaren Wohnraums schaffen gemeinnützige Bauvereinigungen und Gemeinden über die Geschoßbauförderung. Gefördert werden Eigentums-, Mietkauf-, Miet- und Sozialmietwohnungen sowie Wohnheime, etwa für Senioren oder Studierende. Das ist der Grund, warum eine geförderte Genossenschaftswohnung günstiger ist als der freie Markt.

Die Konditionen im Wohnbauprogramm 2024/2025:

  • Miet-, Mietkaufwohnungen und Wohnheime: 3,5 Prozent nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge auf den Darlehenssaldo, Laufzeit 30 Jahre.
  • Sozialmiet-, Miet- und Eigentumswohnungen: ein Darlehen bis zu 90 Prozent der maximalen Kosten pro Quadratmeter Nutzfläche, zu 0,5 Prozent Zinsen, Laufzeit 35 Jahre (bei Eigentumswohnungen 30 Jahre).

Für geförderte Eigentumswohnungen gilt eine Wohnflächengrenze von 90 Quadratmetern für ein bis vier Personen, plus 10 Quadratmeter je weitere Person, maximal 150 Quadratmeter. Die Einkommensgrenzen entsprechen jenen der Eigenheimförderung. Praktisch führt der Weg zu einer geförderten Wohnung über die gemeinnützigen Bauvereinigungen selbst: Man lässt sich vormerken und bringt in der Regel einen Finanzierungsbeitrag (Eigenmittel) auf, der beim Auszug – vermindert um eine jährliche Abschreibung – wieder rückerstattet wird.

Wohnraumoffensive: 300 Millionen für 5.500 Wohnungen

Hinter den einzelnen Förderschienen steht ein größeres Paket. Mit der steirischen Wohnraumoffensive will das Land bis 2026 mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro über 5.500 neue geförderte Wohnungen schaffen – als Miet-, Eigentums- oder Mietkaufwohnungen. Ein eigener Schwerpunkt, der sogenannte Geschoßbauturbo, soll zusätzlich rund 1.100 Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau anstoßen. Dazu kommen Akzente beim betreuten Wohnen und bei der thermischen Sanierung im städtischen Raum. Für Wohnungssuchende heißt das: Das Angebot an geförderten Wohnungen wächst, auch wenn die Eigenheimförderung zugleich gestrafft wurde.

Laufende Wohnunterstützung: Zuschuss zu den Wohnkosten

Während die Eigenheim- und Geschoßbauförderung das Bauen verbilligen, hilft die Wohnunterstützung bei den laufenden Wohnkosten. Sie hat die frühere Wohnbeihilfe abgelöst und richtet sich an Mieter wie Eigentümer mit geringem Einkommen. Entscheidend sind allein Einkommen und Haushaltsgröße, nicht Größe oder Lage der Wohnung.

Haushaltsgröße maximale Wohnunterstützung (pro Monat)
1 Person 143,00 €
2 Personen 178,75 €
3 Personen 193,05 €
4 Personen 207,35 €

Bei einem Ein-Personen-Haushalt wird unterhalb von rund 628 Euro Monatseinkommen der volle Betrag ausbezahlt; ab etwa 1.128 Euro entfällt die Unterstützung. Ausbezahlt wird monatlich und laufend, berechnet aus Einkommen, Haushaltsgröße und dem anrechenbaren Wohnaufwand; die Förderung ist befristet und muss neu beantragt werden. Den Antrag stellen Sie online über den Wohnunterstützungsrechner der Abteilung 11 (Soziales). Eigenheimförderung und Wohnunterstützung schließen einander nicht aus – es sind zwei verschiedene Töpfe.

Sanierung: Zuschüsse für die thermische Modernisierung

Wer ein Bestandsgebäude saniert, kann eigene Zuschüsse beanspruchen. Bei der umfassend energetischen Sanierung haben Sie die Wahl zwischen zwei Varianten:

  • einem nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschuss von 30 Prozent zu einem Bankdarlehen mit 14 Jahren Laufzeit, oder
  • einem Direktzuschuss von 15 Prozent der förderbaren Kosten.

Seit 1. März 2026 gibt es zusätzlich die thermische Sanierung mit Sanierungskonzept. Für die Assanierung, also die weitgehende Ersetzung eines Gebäudes, beträgt der Annuitätenzuschuss 30 Prozent auf 15 Jahre oder der Direktzuschuss 20 Prozent auf 15 Jahre; die maximal förderbare Kostensumme liegt hier bei 70.000 Euro je Wohnung. Wer seine Wohnung barrierefrei umbaut, erhält bis zu 30.000 Euro, wahlweise als Annuitätenzuschuss (30 Prozent auf 14 Jahre) oder Direktzuschuss (15 Prozent). Die vollständigen Details, Fristen und den Sanierungspass selbst behandeln wir im eigenen Beitrag zum Sanierungspass Steiermark 2026.

Heizungstausch: Bund-Förderung und Sauber Heizen für Alle

Beim Heizungstausch greifen mehrere Quellen ineinander. Den Tausch einer fossilen Öl- oder Gasheizung fördert vor allem der Bund über den Kesseltausch 2026: rund 6.500 Euro für den Anschluss an Fernwärme, 7.500 Euro für eine Wärmepumpe und 8.500 Euro für Pellets, Hackgut oder Scheitholz, jeweils begrenzt mit 30 Prozent der förderbaren Kosten.

Das Land Steiermark ergänzt das: Eine eigene Landesförderung für den Tausch fossiler Kessel ist nicht vorgesehen, weil der Bund das abdeckt – gefördert wird stattdessen der Tausch alter Biomassekessel und Wärmepumpen mit bis zu 30 Prozent der Kosten. Für einkommensschwache Haushalte übernimmt das Programm Sauber Heizen für Alle beim Umstieg von fossilen oder Stromheizungen auf klimafreundliche Systeme bis zu 100 Prozent der Kosten; 2026 stehen dafür rund 1,575 Millionen Euro bereit.

So kommen Sie zur Energieberatung

Das Energieberatungsprotokoll ist die zentrale Voraussetzung für die Eigenheimförderung – und der häufigste Flaschenhals im Zeitplan. Die Energieberatung des Landes Steiermark ist kostenlos und neutral; das Ergebnis wird in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das Sie dem Förderantrag beilegen. So erreichen Sie die anerkannte Stelle:

  • Telefon: +43 316 877 3955
  • E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at
  • Web: energieberatung.steiermark.at (mit Karte der anerkannten Beratungsstellen in den Bezirken)

Planen Sie den Termin früh ein, idealerweise vor Baubeginn – ohne das Protokoll ist der Antrag unvollständig.

So stellen Sie den Antrag

Der Weg zur Eigenheimförderung folgt einer klaren Reihenfolge:

  1. Energieberatung zuerst. Ohne Protokoll einer anerkannten Stelle geht nichts. Termin früh vereinbaren.
  2. Förderung vor Baubeginn klären. Die Bauführung darf bei Antragstellung noch nicht abgeschlossen, das Objekt noch nicht bezogen sein.
  3. Unterlagen sammeln (Checkliste unten).
  4. Antrag einbringen bei der Fachabteilung Energie und Wohnbau des Landes.
  5. Grundbücherliche Sicherstellung des Darlehens veranlassen.

Unterlagen-Checkliste:

  • Energieberatungsprotokoll der anerkannten Stelle
  • Baubewilligung und Einreichpläne
  • Kostenaufstellung beziehungsweise Kostenvoranschläge
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Grundbuchauszug
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes

Beratung und Formulare gibt es bei der Infozentrale für Energie und Wohnbau des Landes Steiermark, telefonisch unter +43 316 877 3713 oder per E-Mail an wohnbau@stmk.gv.at. Für die Wohnunterstützung ist die Abteilung 11 (Soziales) zuständig, der Antrag läuft online.

Häufige Fehler im Antrag

  • Zu spät beantragt. Wer erst nach Baubeginn oder gar nach dem Einzug ansucht, verliert den Anspruch.
  • Energieberatung vergessen. Ohne Protokoll ist der Antrag unvollständig – und Termine brauchen Vorlauf.
  • Einkommensnachweise unvollständig. Es zählen alle im Haushalt lebenden nahestehenden Personen, nicht nur die Antragsteller.
  • Bauweise nicht förderoptimiert. Holzbau, Gruppenbauweise oder Mehrgenerationen-Konzept bringen je 10.000 Euro – wer das nicht einplant, verschenkt Boni.
  • Budget übersehen. Ist der Fördertopf leer, ist Schluss, unabhängig von den Kriterien.

Hintergrund: Förderstopp 2025 und die Reform 2026

Der Neustart hat eine Vorgeschichte. Im Frühjahr 2025 stoppte das Land die Wohnbauförderung, weil die Nachfrage das Budget sprengte. Bei der Wiederaufnahme wurde das System gestrafft: Das maximale Landesdarlehen für das Eigenheim sank von früher bis zu 200.000 Euro auf nun 80.000 Euro. Kritiker bemängeln, dass die Förderung damit in Zeiten hoher Bau- und Zinskosten kleiner ausfällt. Befürworter verweisen auf die begrenzten Mittel und das neue Baukastensystem, das ökologisches und flächensparendes Bauen gezielt belohnt.

Tipps für Förderwerber

  • Bauweise als Hebel nutzen: Holzbau, gruppierte Bauweise und Mehrgenerationen-Konzepte bringen je 10.000 Euro extra.
  • Energieberatung nicht aufschieben: Sie ist Pflicht und der Flaschenhals im Zeitplan.
  • Zweite Förderebene prüfen: Eigenheimförderung und laufende Wohnunterstützung schließen einander nicht aus.
  • Budget im Blick behalten: Ist der Fördertopf leer, ist Schluss – früh dran sein zahlt sich aus.

Häufige Fragen zur Wohnbauförderung Steiermark

Wie hoch ist die Wohnbauförderung in der Steiermark?
Für den Eigenheim-Neubau beträgt das Landesdarlehen bis zu 80.000 Euro, zu maximal 1,50 Prozent Zinsen auf 30 Jahre. Die Höhe ergibt sich aus dem Basisbetrag (30.000 Euro für eine Person, plus 10.000 Euro für die Partnerin oder den Partner und 5.000 Euro je weitere Person) zuzüglich Zuschlägen.

Welche Einkommensgrenze gilt für die Wohnbauförderung?
Das Jahresnettoeinkommen darf für eine Person 49.600 Euro, für zwei Personen 74.400 Euro betragen, je weitere Person plus 6.570 Euro. Je rund 1.310 Euro über der Grenze sinkt die Förderung um 20 Prozentpunkte.

Welche Voraussetzungen gelten?
Zentral sind ein Energieberatungsprotokoll einer anerkannten Stelle, die grundbücherliche Sicherstellung sowie die Antragstellung vor Abschluss der Bauführung und vor dem Einzug. Die Wohnnutzfläche ist mit 150 Quadratmetern begrenzt.

Welche Förderungen gibt es 2026 in der Steiermark?
Die Eigenheimförderung, die Geschoßbauförderung für Miet- und Eigentumswohnungen, Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch sowie die laufende Wohnunterstützung.

Was kostet das geförderte Darlehen pro Monat?
Ein Landesdarlehen über 80.000 Euro zu 1,50 Prozent auf 30 Jahre kostet rund 276 Euro im Monat. Bei einem Bankkredit zu 4 Prozent wären es rund 382 Euro – die Zinsersparnis liegt über die Laufzeit bei etwa 38.000 Euro.

Bekomme ich die Förderung auch beim Hauskauf?
Ja, wenn Sie ein Eigenheim erstmals kaufen und anschließend umfassend sanieren. Der reine Kauf ohne Sanierung ist nicht gefördert.

Wo bekomme ich die nötige Energieberatung?
Bei der Energieberatung des Landes Steiermark, kostenlos: Telefon +43 316 877 3955, energieberatung@stmk.gv.at, energieberatung.steiermark.at.

Was hat sich durch die Reform 2026 geändert?
Nach dem Förderstopp 2025 wurde das maximale Eigenheim-Darlehen von bis zu 200.000 Euro auf 80.000 Euro gesenkt und ein Baukastensystem mit Boni für ökologisches und flächensparendes Bauen eingeführt.

Quellen

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