Ab 1. Juni 2026 startet in der Steiermark eine neue Ära der Sanierungsförderung: Der Sanierungspass ersetzt die bisherigen Förderschienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“ durch ein flexibles Baukastensystem. Wer bis zu vier thermische Maßnahmen kombiniert, erhält gestaffelte Zuschüsse von 10 bis maximal 30 % der förderfähigen Kosten. Bereits seit 1. April 2026 können Steirerinnen und Steirer, die vom Förderstopp 2025 betroffen waren, den Steirischen Sanierungsbonus mit einem pauschalen Fördersatz von 15 % beantragen. Die Antragsfrist dafür endet spätestens am 15. Mai 2026. Alle Details zum neuen System, den Fristen und den Kombinationsmöglichkeiten mit der Bundesförderung.
Rückblick: Warum die Steiermark ein neues System brauchte
Ende März 2025 musste das Land Steiermark einen kompletten Förderstopp bei der Wohnbauförderung verhängen. Die Nachfrage nach Förderungen war so hoch, dass die budgetierten Mittel nicht mehr ausreichten. Neue Anträge konnten nicht mehr angenommen werden. Für Tausende Steirerinnen und Steirer, die mitten in der Planung ihrer Sanierungsprojekte steckten, kam dieser Stopp wie ein Schock. Die niedrigen Zinsen der vergangenen Jahre hatten zu einem Bauboom geführt. Gleichzeitig stiegen die Baukosten durch Inflation und Lieferkettenprobleme massiv an. Viele wollten noch schnell von den attraktiven Förderkonditionen profitieren – mit dem Ergebnis, dass die Fördertöpfe schneller leer waren als geplant.
Die steirische Bauwirtschaft verzeichnete 2025 deutlich weniger Fertigstellungen – ein Trend, der die Dringlichkeit eines Neustarts unterstrich. Im Dezember 2025 beschloss der Landtag das Budget 2026 und damit den Rahmen für die reformierte Wohnbauförderung. Seit März 2026 läuft die Eigenheimförderung bereits in überarbeiteter Form. Mit dem Sanierungspass folgt nun das Kernstück der Neuregelung im Sanierungsbereich.
Der Sanierungspass – so funktioniert das neue System
Der Sanierungspass bündelt die bisherigen Programme in ein flexibles System. Statt wie bisher entweder eine Einzelmaßnahme („Kleine Sanierung“) oder mindestens drei Maßnahmen gleichzeitig („Umfassende energetische Sanierung“) umsetzen zu müssen, bietet das neue System flexible Kombinationsmöglichkeiten. Hausbesitzer können ihr Gebäude Schritt für Schritt energieeffizienter machen – ohne den Zwang, alles auf einmal zu erledigen.
Die Grundlage bildet ein verbindlicher, individueller Sanierungsplan. Dieser legt fest, welche Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt werden. Gefördert werden ein bis vier thermische Sanierungsmaßnahmen. Je mehr Maßnahmen umgesetzt werden, desto höher fällt der Zuschuss aus. Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer betonte bei der Präsentation am 27. März 2026: „Mit dem Sanierungspass arbeiten wir daran, leistbares, nachhaltiges und hochwertiges Wohnen im Bestand zu sichern, sparen Energie und schonen Klima und Umwelt.“
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der Sanierungspass fördert thermische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu zählen:
- Dämmung der Außenwände (Fassadendämmung)
- Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches
- Tausch von Fenstern und Außentüren
- Kellerdeckendämmung
- Energierelevante Maßnahmen am Haustechniksystem
- Sicherheitsmaßnahmen und barrierefreie Umbauten
Die gestaffelten Fördersätze im Detail
Das Herzstück des neuen Systems ist die Staffelung der Fördersätze. Je mehr Maßnahmen ein Hausbesitzer kombiniert, desto höher fällt der prozentuale Zuschuss aus. Diese Staffelung soll motivieren, umfassender zu sanieren statt nur Einzelmaßnahmen umzusetzen.
| Anzahl Maßnahmen | Fördersatz | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 Maßnahme | 10 % | Fenstertausch |
| 2 Maßnahmen | 20 % | Fenstertausch + Fassadendämmung |
| 3 Maßnahmen | 25 % | Fenster + Fassade + Dachdämmung |
| 4 Maßnahmen | 30 % | Fenster + Fassade + Dach + Kellerdecke |
Die Gesamtförderung von Bund und Land für die thermische Sanierung ist mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Das bedeutet: Wer bereits die maximale Landesförderung von 30 % erhält, kann keine zusätzliche Bundesförderung für dieselbe Maßnahme in Anspruch nehmen. Bei niedrigeren Landesfördersätzen lässt sich die Bundesförderung jedoch ergänzend kombinieren.
Zweistufiges Verfahren: Registrierung vor Baubeginn
Eine wesentliche Neuerung ist das zweistufige Antragsverfahren. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Registrierung erforderlich. Erst nach bestätigter Registrierung darf mit der Umsetzung gestartet werden. Wer vorher loslegt, verliert den Förderanspruch. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur tatsächlich förderfähige Projekte die Mittel beanspruchen.
Zusätzlich führt das Land Steiermark einen Förderticker ein. Dieser informiert laufend über die verfügbaren Budgetmittel und schafft damit mehr Planungssicherheit. Die Erfahrung aus dem Förderstopp 2025 hat gezeigt, wie schnell Budgets erschöpft sein können. Der Förderticker soll verhindern, dass Hausbesitzer in Projekte investieren, für die am Ende keine Mittel mehr vorhanden sind.
Steirischer Sanierungsbonus: Lösung für den Förderstopp
Parallel zum neuen Sanierungspass hat die Landesregierung am 26. März 2026 den Steirischen Sanierungsbonus beschlossen. Diese Sonderförderung richtet sich an alle, die ihre Sanierungsmaßnahmen bereits umgesetzt haben, aber vom Förderstopp im Vorjahr betroffen waren. Der Zuschuss beträgt pauschal 15 % der förderfähigen Kosten.
Voraussetzung: Die Sanierungsmaßnahmen müssen vor dem 16. April 2025 beauftragt worden sein. Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis längstens 31. Mai 2025 müssen vorgelegt werden können. Die Antragsmöglichkeit startete am 1. April 2026 und endet – budgetabhängig – spätestens am 15. Mai 2026. Wer also noch von dieser Sonderregelung profitieren möchte, muss schnell handeln. Die Sonderförderrichtlinie und alle Informationen zur Online-Antragstellung stehen auf wohnbau.steiermark.at bereit.
Altes System vs. neues System im Vergleich
| Kriterium | Altes System (bis 2025) | Sanierungspass (ab Juni 2026) |
|---|---|---|
| Förderschienen | 2 getrennte Programme | 1 flexibles Baukastensystem |
| Maßnahmen | 1 Maßnahme ODER mind. 3 gleichzeitig | 1 bis 4 Maßnahmen, flexibel kombinierbar |
| Fördersätze | 15 % (klein) oder 30 % (umfassend) | 10 % bis 30 % gestaffelt |
| Sanierungsplan | Nicht erforderlich | Verbindlicher individueller Plan |
| Registrierung | Antrag nach Umsetzung möglich | Registrierung VOR Baubeginn Pflicht |
| Budgettransparenz | Keine laufende Information | Förderticker zeigt verfügbare Mittel |
Kombination mit der Bundesförderung
Die Landesförderung kann mit dem Sanierungsbonus des Bundes kombiniert werden. Die Bundesförderung klimaaktiv gewährt einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten für thermische Sanierungen. Für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch gilt: Mindestens 75 % der bestehenden Fenster und Außentüren müssen ausgetauscht werden. Die Registrierung für die Bundesförderung über die Energieagentur ist bis 31. Dezember 2026 möglich – solange das Budget reicht.
Bei der Bundesförderung beträgt der Fördersatz 30 % bis maximal 5.000 € für Einzelmaßnahmen. Für größere Sanierungen ab einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 % gibt es höhere Pauschalen. Die Einreichung der Endabrechnung muss bis spätestens 30. September 2028 erfolgen. Ein Energieausweis (Ist-Zustand und saniert) ist für die Antragstellung erforderlich. Die steirische Energieberatung bietet kostenlose Erstberatungen für Privatpersonen an.
Eigenheimförderung 2026: Die wichtigsten Änderungen
Neben dem Sanierungspass hat das Land auch die Eigenheimförderung reformiert. Das maximale Landesdarlehen sank von 200.000 auf 80.000 €. Dieses Basisdarlehen gilt für Häuser mit bis zu 150 Quadratmetern. Dafür gibt es ein neues Baukastensystem mit Zuschlagspunkten: Wer besonders nachhaltig baut oder bestimmte Kriterien erfüllt, profitiert von besseren Konditionen. Zuschläge gibt es unter anderem für den Bau im Siedlungsschwerpunkt, barrierefreies Bauen und den Einsatz ökologischer Baustoffe.
Erstmals fördert die Steiermark auch den Kauf bestehender, sanierungsbedürftiger Eigenheime in Kombination mit einer thermischen Sanierung auf Basis eines Sanierungskonzepts. Dieser Ansatz soll den Gebäudebestand besser nutzen und die Flächenversiegelung reduzieren. Gerade in ländlichen Gemeinden stehen Häuser aus den 1960er- und 1970er-Jahren leer, die mit vergleichsweise geringem Aufwand saniert werden können. Die Förderung von Kauf und Sanierung als Paket macht diese Bestandsgebäude für junge Familien attraktiver als einen Neubau. Das Landesdarlehen für den Bestandskauf ist höchstens so hoch wie der tatsächliche Kaufpreis. Nebenkosten wie Gebühren oder Steuern werden nicht mitgerechnet.
Der Wohnbauscheck als Landesdarlehen für den Erstkauf einer Eigentumswohnung bleibt bestehen. Die Laufzeit beträgt rund 25 Jahre bei einem Zinssatz von 3 %. Die Förderhöhe errechnet sich aus der Nutzfläche (750 € pro Quadratmeter, begrenzt auf 90 Quadratmeter plus 10 Quadratmeter je weitere Person). Noch nicht umgesetzte, aber bereits registrierte Maßnahmen aus dem Sanierungsbonus 2026 können in den Sanierungspass übernommen und mitgefördert werden.
Heizungstausch: Land schließt Förderlücke des Bundes
Beim Heizungstausch hat das Land eine klare Arbeitsteilung mit dem Bund vereinbart. Der Bund fördert den Austausch fossiler Heizungen (Öl, Gas, Kohle) durch erneuerbare Systeme. Das Land Steiermark übernimmt eine Lücke, die der Bund nicht abdeckt: den Tausch veralteter nachhaltiger Heizungen durch effizientere Modelle – etwa von einer alten Holzheizung auf eine moderne Pelletsheizung. Diese Förderung ist besonders relevant für ländliche Regionen der Steiermark, wo Holzheizungen weit verbreitet sind. Die Bundesförderung für den Kesseltausch beträgt pauschal 8.500 € für Biomasse und 7.500 € für Wärmepumpen bei maximal 30 % der Projektkosten.
Die steirische Energie- und Umwelttechnikbranche profitiert direkt von diesen Förderungen. Installationsbetriebe, Fensterhersteller und Dämmstoffproduzenten in der Steiermark rechnen mit einer steigenden Auftragslage. Der Immobilienmarkt Steiermark zeigt bereits Zeichen der Stabilisierung – ein Trend, den die neuen Sanierungsförderungen weiter stützen dürften.
Geschoßbauturbo: 5.500 neue Wohnungen
Neben der Sanierungsförderung läuft parallel die Wohnraumoffensive Steiermark mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro. Bis 2026 entstehen über 5.500 neue geförderte Wohnungen – als Mietwohnungen, Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen mit Kaufoption. Privatpersonen können die Geschoßbauförderung zwar nicht direkt beantragen, profitieren aber indirekt durch günstigere Wohnkosten. Die Immobilienpreise in der Steiermark variieren stark nach Bezirk – in urbanen Zentren wie Graz ist leistbares Wohnen nach wie vor die größte Herausforderung.
Praktische Tipps für steirische Hausbesitzer
Wer 2026 in der Steiermark sanieren möchte, sollte folgende Punkte beachten:
- Energieberatung als erster Schritt: Eine Energieberatung ist für viele Förderungen Voraussetzung und hilft, das Projekt von Anfang an förderfähig zu gestalten. Die steirische Energieberatung bietet kostenlose Erstberatungen.
- Auf den Sanierungspass warten: Wer mehr als eine Maßnahme plant, profitiert vom gestaffelten System ab 1. Juni 2026. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bringt höhere Fördersätze.
- Registrierung nicht vergessen: Im neuen System muss die Registrierung VOR dem Baubeginn erfolgen. Wer vorher startet, verliert den Förderanspruch.
- Förderticker beobachten: Das Budget ist begrenzt. Der Förderticker informiert laufend über verfügbare Mittel.
- Bundes- und Landesförderung prüfen: Beide können kombiniert werden, die Gesamtförderung darf 30 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
- Fristen einhalten: Für den Steirischen Sanierungsbonus (bereits umgesetzte Projekte) endet die Antragsfrist am 15. Mai 2026.
Die Infozentrale Energie und Wohnbau des Landes Steiermark steht für alle Fragen zur Verfügung: Landhausgasse 7, 8010 Graz, Telefon 0316/877-3713 oder 0316/877-3769, E-Mail: wohnbau@stmk.gv.at.
Häufige Fragen zum Sanierungspass Steiermark 2026
Wann startet der Sanierungspass?
Der Sanierungspass startet am 1. Juni 2026. Registrierungen für neue Projekte sind ab diesem Datum möglich. Vorher muss keine Maßnahme gestartet werden – die Registrierung ist der erste Schritt.
Was ist der Unterschied zwischen Sanierungspass und Sanierungsbonus?
Der Sanierungspass (ab 1. Juni 2026) gilt für neue Sanierungsprojekte mit gestaffelten Fördersätzen von 10 bis 30 %. Der Steirische Sanierungsbonus (ab 1. April 2026, bis 15. Mai 2026) ist eine Sonderförderung mit pauschal 15 % für Projekte, die vor dem Förderstopp 2025 bereits beauftragt und umgesetzt wurden.
Kann ich den Sanierungspass mit der Bundesförderung kombinieren?
Ja, die Kombination ist möglich. Die Gesamtförderung von Bund und Land darf jedoch maximal 30 % der förderfähigen Kosten betragen. Wer bereits 30 % Landesförderung (4 Maßnahmen) erhält, kann keine zusätzliche Bundesförderung für dieselbe Maßnahme nutzen. Bei niedrigeren Landesfördersätzen (10 oder 20 %) lässt sich die Bundesförderung ergänzend einsetzen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Für den Sanierungspass benötigen Antragsteller einen individuellen Sanierungsplan, einen Energieausweis (Ist-Zustand und geplanter Zustand nach Sanierung) sowie Kostenvoranschläge der ausführenden Unternehmen. Eine vorherige Energieberatung wird empfohlen und ist für manche Maßnahmen Voraussetzung.
Was passiert, wenn das Budget aufgebraucht ist?
Der neue Förderticker informiert laufend über verfügbare Budgetmittel. Ist das Budget erschöpft, können keine neuen Registrierungen mehr angenommen werden – ähnlich wie beim Förderstopp 2025. Frühzeitiges Handeln und regelmäßige Kontrolle des Fördertickers sind empfehlenswert.
Muss ich alle Maßnahmen gleichzeitig umsetzen?
Nein. Der Sanierungspass erlaubt eine schrittweise Umsetzung innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Der individuelle Sanierungsplan definiert, welche Maßnahmen bis wann realisiert werden. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber dem alten System, das bei der umfassenden Sanierung mindestens drei gleichzeitige Maßnahmen verlangte.
Gilt der Sanierungspass auch für Eigentumswohnungen?
Der Sanierungspass richtet sich primär an Eigenheimbesitzer. Für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern gelten eigene Regelungen. Ein umfassender Fenstertausch in Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten) wird nur gefördert, wenn er alle Wohnungen umfasst und vom Gebäudeeigentümer ausgeht. Für Einzelwohnungen in Mehrfamilienhäusern gibt es beim Fenstertausch keine Fördermöglichkeit.
Wie hoch sind die typischen Kosten einer thermischen Sanierung?
Die Kosten variieren stark je nach Gebäudezustand und Umfang der Maßnahmen. Eine Fassadendämmung kostet für ein Einfamilienhaus typischerweise 15.000 bis 35.000 €. Ein Fenstertausch liegt bei 8.000 bis 20.000 €. Eine Dachdämmung schlägt mit 10.000 bis 25.000 € zu Buche. Bei einer umfassenden Sanierung mit vier Maßnahmen und Kosten von 60.000 € bringt der maximale Fördersatz von 30 % eine Ersparnis von 18.000 €.
Was bringt eine thermische Sanierung neben der Förderung?
Landesrätin Claudia Holzer betonte bei der Präsentation des Sanierungspasses: „Thermische Sanierungen gewinnen angesichts steigender Energiepreise und eines alternden Gebäudebestands zunehmend an Bedeutung.“ Neben der Reduktion von Heizkosten und Emissionen steht der Wohnkomfort im Mittelpunkt. Gut sanierte Gebäude bieten ein angenehmes Raumklima, weniger Zugluft und besseren Schutz vor Sommerhitze. Die Investition rechnet sich: Typische Einsparungen bei den Heizkosten liegen bei 30 bis 50 % nach einer umfassenden thermischen Sanierung.
Wo finde ich Beratung und Unterstützung?
Die Infozentrale Energie und Wohnbau des Landes Steiermark berät zu allen Förderfragen: Landhausgasse 7, 8010 Graz, Telefon 0316/877-3713. Eine Energieberatung ist für viele Förderungen Voraussetzung. Die steirische Energieberatung bietet kostenlose Erstberatungen. Die Energieagentur Obersteiermark unterstützt bei der Förderungsabwicklung und erstellt Energieausweise.
Auswirkungen auf die steirische Bauwirtschaft
Die Sanierungsförderung 2026 ist nicht nur für Hausbesitzer relevant. Die steirische Bauwirtschaft erhofft sich vom Neustart einen spürbaren Konjunkturimpuls. Der Förderstopp 2025 hatte viele Installationsbetriebe, Fensterhersteller, Dachdecker und Dämmstoffproduzenten hart getroffen. Aufträge brachen weg, Mitarbeiter mussten auf Kurzarbeit gesetzt werden. Die klare Botschaft des Sanierungspasses lautet: Es geht weiter – und es lohnt sich, umfassend zu sanieren.
Wohnbaulandesrätin Schmiedtbauer sprach von einer „Win-win-Situation, von der auch das heimische Handwerk und die Bauwirtschaft profitieren und wertvolle Arbeitsplätze gesichert werden“. Die SFG-Förderungen für steirische KMU ergänzen die Sanierungsförderung im gewerblichen Bereich. Handwerksbetriebe, die sich auf energetische Sanierung spezialisieren, können sowohl von der steigenden Nachfrage als auch von eigenen Investitionsförderungen profitieren.
Die Wohnbauförderung des Landes Steiermark erreicht jährlich rund 8.000 Wohnungen und Eigenheime, die gefördert saniert werden. Die Wohnraumoffensive mit einem Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro sorgt für über 5.500 neue geförderte Wohnungen. Zusammen mit dem Sanierungspass entsteht ein Fördernetzwerk, das sowohl Neubau als auch Bestandssanierung abdeckt und der steirischen Bauwirtschaft langfristige Planungssicherheit bietet.
Energieausweis: Pflicht und Chance
Für den Sanierungspass benötigen Antragsteller einen Energieausweis im Ist-Zustand und einen zweiten Energieausweis, der den geplanten Zustand nach der Sanierung zeigt. Die Erstellung kostet je nach Gebäude und Anbieter zwischen 300 und 800 €. Für die Bundesförderung ist der Energieausweis ebenfalls erforderlich. Wer eine umfassende Sanierung plant, braucht den Nachweis einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 % oder auf maximal 56,44 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
Die Energieagentur Obersteiermark erstellt Energieausweise und unterstützt bei der Förderungsabwicklung. Auch die Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Silberberg bei Leibnitz berät zu nachhaltigen Bauweisen. Die Kosten für den Energieausweis können in die förderfähigen Kosten eingerechnet werden. Ein guter Energieausweis zeigt nicht nur den Status quo, sondern liefert konkrete Empfehlungen für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen – und damit die Grundlage für den individuellen Sanierungsplan.
Rechenbeispiele: So viel sparen steirische Hausbesitzer
| Sanierungsprojekt | Kosten | Fördersatz Land | Förderung Land | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| Nur Fenstertausch (1 Maßnahme) | 15.000 € | 10 % | 1.500 € | 13.500 € |
| Fenster + Fassade (2 Maßnahmen) | 40.000 € | 20 % | 8.000 € | 32.000 € |
| Fenster + Fassade + Dach (3 Maßnahmen) | 55.000 € | 25 % | 13.750 € | 41.250 € |
| Komplettsanierung (4 Maßnahmen) | 70.000 € | 30 % | 21.000 € | 49.000 € |
Das Rechenbeispiel zeigt: Wer vier statt einer Maßnahme umsetzt, bekommt nicht nur den dreifachen Fördersatz (30 % statt 10 %), sondern spart absolut 21.000 € statt 1.500 €. Die Investition in eine umfassende Sanierung rechnet sich durch die Kombination aus höherer Förderung und langfristig niedrigeren Energiekosten. Bei einem typischen Einfamilienhaus senkt eine Komplettsanierung die jährlichen Heizkosten um 1.500 bis 2.500 €. Die Förderung amortisiert sich damit innerhalb weniger Jahre.
Kritik und politische Debatte
Die Reform der Wohnbauförderung stieß nicht nur auf Zustimmung. Die Grüne Klubobfrau Sandra Krautwaschl bezeichnete die Änderungen als „Rückschritt für leistbares Wohnen, für die Energiewende und für die heimische Wirtschaft“. Die Kürzung des maximalen Landesdarlehens von 200.000 auf 80.000 € bei der Eigenheimförderung und die zeitliche Verschiebung der Sanierungsförderung auf Mitte 2026 stießen auf Kritik. Jeder Monat Stillstand bedeute höhere Heizkosten für die Haushalte, mehr CO2-Ausstoß und Unsicherheit in den Bau- und Installationsbetrieben, so Krautwaschl.
Auch Neos-Wohnbausprecher Robert Reif äußerte Bedenken: Wenn man den Menschen die Möglichkeit nehme, in Eigentum zu investieren, dürfe man sich nicht wundern, wenn sich die wirtschaftliche Lage nicht bessere. Von Investitionen wie dem Hausbau profitiere die ganze Region. Die Befürworter der Reform argumentieren hingegen, dass die Mittel durch das neue System auf mehr Haushalte verteilt werden können. Der gestaffelte Sanierungspass setze stärkere Anreize für umfassendes Sanieren. Die neue Möglichkeit, Bestandskäufe mit Sanierung zu fördern, lenke Investitionen in den vorhandenen Gebäudebestand statt in Neubau auf der grünen Wiese.
Branchenvertreter der steirischen Bauinnung begrüßten den Neustart trotz der Kritikpunkte. Die Planungssicherheit durch den Förderticker und das klare Stufensystem erleichtere die Beratung von Kunden. Installateure, Spengler, Dachdecker und Fensterbauer können ihren Kunden nun konkret vorrechnen, wie sich jede zusätzliche Maßnahme auf den Fördersatz auswirkt. Das Baukastenprinzip mache die Entscheidung für eine Sanierung greifbarer als das alte Entweder-oder-System.
Einordnung: Steiermark im Bundesländervergleich
Die Steiermark ist nicht das einzige Bundesland, das seine Sanierungsförderung 2026 reformiert. Der Trend geht in ganz Österreich in Richtung flexiblerer, gestaffelter Systeme mit stärkeren Anreizen für umfassende Sanierungen. Die Steiermark liegt mit ihrem Fördersatz von maximal 30 % im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Der Vorteil des steirischen Modells: Die transparente Staffelung von 10 bis 30 % macht die Entscheidung für zusätzliche Maßnahmen einfach nachvollziehbar. Mit der Kombination aus Sanierungspass und Bundesförderung können steirische Hausbesitzer einen erheblichen Teil ihrer Sanierungskosten abdecken.
Die Steiermark zählt rund 1,27 Millionen Einwohner in 13 politischen Bezirken. Mit einer Forschungsquote von 5,32 % liegt sie an der Spitze aller Bundesländer. Die Erwerbstätigenquote beträgt 78 % bei Männern und 71,7 % bei Frauen. Das verfügbare Einkommen der Haushalte liegt bei durchschnittlich 30.700 € pro Kopf. Rund 63,9 % der steirischen Bevölkerung leben im Eigenheim – eine der höchsten Quoten in Österreich. Die durchschnittliche Wohnnutzfläche beträgt 49,6 Quadratmeter pro Person. Diese hohe Eigenheimquote macht die Sanierungsförderung zu einem Instrument, das einen großen Teil der Bevölkerung direkt betrifft. Gerade im ländlichen Raum der Steiermark stammt ein erheblicher Anteil der Einfamilienhäuser aus den Nachkriegsjahrzehnten und weist erheblichen Sanierungsbedarf auf.
Zeitplan 2026 auf einen Blick
| Datum | Maßnahme | Für wen |
|---|---|---|
| Seit März 2026 | Eigenheimförderung neu | Neubauten und Kauf mit Sanierung |
| Seit 1. April 2026 | Steirischer Sanierungsbonus | Bereits umgesetzte Projekte (vor Förderstopp) |
| 15. Mai 2026 | Ende Antragsfrist Sanierungsbonus | Betroffene des Förderstopps 2025 |
| 1. Juni 2026 | Start Sanierungspass | Alle neuen Sanierungsprojekte |
| 31. Dezember 2026 | Ende Registrierung Bundes-Sanierungsbonus | Bundesförderung thermische Sanierung |