Ein Finanzamt Graz gibt es als Behörde seit dem 1. Jänner 2021 nicht mehr. Wer heute „zum Finanzamt“ geht, betritt eine Dienststelle des bundesweit zuständigen Finanzamts Österreich – in Graz gibt es davon zwei, und beide sind ohne vorherige Terminvereinbarung nicht für ein persönliches Gespräch zugänglich.
Die beiden Grazer Dienststellen
| Dienststelle | Adresse | Selbstbedienungsbereich |
|---|---|---|
| Graz-Stadt | Conrad-von-Hötzendorf-Straße 14-18, 8010 Graz | Mo-Fr 07:30-12:00 |
| Graz-Umgebung (Steiermark Mitte) | Adolf-Kolping-Gasse 7, 8010 Graz | Mo, Di, Mi, Fr 07:30-12:00, Do 07:30-15:30 |
Beide Häuser liegen im Bezirk Jakomini, wenige Gehminuten voneinander entfernt. Die Zufahrt zur Dienststelle Graz-Stadt erfolgt über die Conrad-von-Hötzendorf-Straße, Parkplätze für den Amtsweg sind vorhanden.
Warum in Verzeichnissen falsche Öffnungszeiten stehen
Wer online nach den Öffnungszeiten sucht, findet häufig noch Angaben wie „Mo und Di bis 15:30, Do bis 17:00 Uhr“ oder verkürzte Sommerzeiten von 1. Juli bis 31. August. Das sind die früheren Amtsstunden aus der Zeit vor der Reform.
Aktuell gilt eine andere Logik: Frei zugänglich ist nur der Selbstbedienungsbereich mit den oben genannten Zeiten – dort können Formulare geholt und Unterlagen abgegeben werden. Für jedes persönliche Gespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Wer ohne Termin auf ein Beratungsgespräch hofft, fährt umsonst hin.
Termin und Telefon: die richtigen Nummern
- Terminvereinbarung: 050 233 700, erreichbar Montag bis Donnerstag 07:30-15:30 Uhr, Freitag 07:30-12:00 Uhr
- Privatpersonen: 050 233 233
- Unternehmerinnen und Unternehmer: 050 233 333
- FinanzOnline-Technik: 050 233 790
Die telefonische Unterstützung läuft Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr. Rund um die Uhr antwortet der Chatbot Fred auf Standardfragen etwa zur FinanzOnline-Anmeldung, zur Arbeitnehmerveranlagung oder zur Familienbeihilfe; während der regulären Zeiten gibt es zusätzlich einen Live-Chat mit Mitarbeitern. Schriftlich läuft alles über eine zentrale Adresse: Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien.
Was die Reform 2021 verändert hat
Bis Ende 2020 gab es in Österreich 39 Finanzämter, ein eigenes Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel sowie neun Zollämter. Seit 1. Jänner 2021 stehen an ihrer Stelle fünf Behörden mit bundesweiter Zuständigkeit:
- Finanzamt Österreich – Sitz Linz, mit 32 Dienststellen und einer Dienststelle für Sonderzuständigkeiten
- Finanzamt für Großbetriebe – Sitz Wien, zuständig für Großbetriebe, Finanzdienstleister, Unternehmensgruppen, Stiftungen und Fonds sowie gemeinnützige Bauvereinigungen
- Zollamt Österreich
- Amt für Betrugsbekämpfung
- Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge
Praktisch heißt das: Örtliche Zuständigkeiten sind weggefallen. Die Standorte selbst blieben unverändert, weshalb die Adressen in Graz dieselben sind wie früher – nur die Behörde dahinter ist eine andere. Für größere steirische Unternehmen ist die Unterscheidung wesentlich, weil sie nicht beim Finanzamt Österreich, sondern beim Finanzamt für Großbetriebe geführt werden.
Welche Behörde ist für welches Unternehmen zuständig?
Da die örtliche Zuständigkeit weggefallen ist, entscheidet nicht mehr der Betriebsstandort, sondern die Größe und Struktur des Unternehmens. Zum Finanzamt für Großbetriebe gehören Unternehmen, die die Umsatzerlösschwelle von mehr als 12,5 Millionen Euro überschreiten, außerdem Teile multinationaler Unternehmensgruppen, bestimmte Rechtsformen und Mitglieder körperschaftsteuerlicher Unternehmensgruppen.
Alles andere bleibt beim Finanzamt Österreich, das für alle Aufgaben zuständig ist, die nicht einer anderen Abgabenbehörde übertragen sind. Dazu zählen:
- Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer kleinerer Betriebe
- Grunderwerbsteuer, Gebühren, Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer
- Umsatzsteuer ausländischer Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte
Für die meisten steirischen Betriebe ist damit das Finanzamt Österreich zuständig – wer allerdings wächst und die 12,5-Millionen-Schwelle überschreitet, wechselt die Behörde, ohne den Standort zu ändern.
Der Sonderfall Graz-Stadt: zuständig für ausländische Unternehmen
Die Dienststelle Graz-Stadt hat eine Aufgabe, die weit über die Steiermark hinausreicht: Sie ist auf ausländische Unternehmen spezialisiert, insbesondere in Umsatzsteuerangelegenheiten. Betriebe ohne Sitz in Österreich wenden sich also nach Graz, nicht nach Wien.
Dabei gelten einige Besonderheiten. Eingaben sollen in deutscher Sprache erfolgen. Für Rückerstattungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen sind IBAN und BIC anzugeben; die Kontoverbindung der Dienststelle lautet IBAN AT12 0100 0000 0553 4681, BIC BUNDATWW. Personengesellschaften müssen eine vertretungsbefugte Person benennen. Und eine wichtige Abgrenzung: Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung werden hier nicht bearbeitet. Erreichbar ist die Stelle unter 050 233 333, per Fax unter 050 233 5938001.
Wer Betriebe prüft: PLB oder ÖGK
Für Dienstgeber ist eine weitere der fünf Behörden relevant, auch wenn sie keine Abgabenbehörde ist: Der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge ist eine bundesweite Organisationseinheit mit Sitz in Wien und Dienststellen in allen Bundesländern, direkt dem Finanzministerium unterstellt. Zu seinen Aufgaben zählen Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfungen.
Der entscheidende Punkt für Betriebe: Sämtliche lohnabhängigen Abgaben werden in einem einzigen Verfahren geprüft – Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Beiträge nach dem BMSVG, Kommunalsteuer sowie Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds samt Zuschlag. Jede Gemeinsame Prüfung Lohnabhängiger Abgaben ist damit gleichzeitig Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Kommunalsteuerprüfung, egal ob sie vom Prüfdienst oder von Prüferinnen und Prüfern der ÖGK durchgeführt wird. Drei getrennte Prüfungen durch drei Organisationen entfallen. Ausdrücklicher Teil des Auftrags der Prüforgane ist außerdem die Beratung der Dienstgeber zu allen Fragen der lohnabhängigen Abgaben – ein Gespräch bei der Prüfung ist also nicht nur Kontrolle.
Was Sie ohne Amtsweg erledigen können
Der überwiegende Teil der Anliegen braucht heute keinen Besuch. Über FinanzOnline lassen sich Anträge einbringen und der Bearbeitungsstand einsehen – von der Arbeitnehmerveranlagung über Anmeldungen bis zu Steuererklärungen. Für Unternehmen läuft die Kommunikation zusätzlich über das Unternehmensserviceportal.
Wo es komplizierter wird, etwa bei Betriebsprüfungen, Gründungen oder der Wahl der Rechtsform, ist ohnehin eine fachliche Begleitung sinnvoller als der Weg zur Dienststelle. Eine Übersicht gibt unser Beitrag zu Steuerberatern in Graz, für die Gründungsphase speziell die Zusammenstellung zu Steuerberatung für Gründer und Startups. Wer als Betrieb zusätzlich die Meldepflichten bei der Sozialversicherung im Blick behalten muss, findet die Fristen in unserem Beitrag zur ÖGK in Graz. Zu den kommenden Pflichten bei der Registrierkasse siehe den digitalen Kassenbon ab Oktober 2026.
Häufige Fragen zum Finanzamt in Graz
Wo ist das Finanzamt in Graz?
An zwei Adressen: die Dienststelle Graz-Stadt in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße 14-18 und die Dienststelle Graz-Umgebung in der Adolf-Kolping-Gasse 7, beide 8010 Graz.
Wann hat das Finanzamt Graz offen?
Der Selbstbedienungsbereich in Graz-Stadt ist Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr zugänglich, in Graz-Umgebung Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag bis 15:30 Uhr. Persönliche Gespräche sind nur mit Termin möglich.
Wie bekomme ich einen Termin beim Finanzamt?
Telefonisch unter 050 233 700 (Mo-Do 07:30-15:30, Fr 07:30-12:00) oder online über die Terminvereinbarung des Finanzamts Österreich.
Gibt es das Finanzamt Graz-Stadt noch?
Als eigene Behörde nicht. Seit 1. Jänner 2021 ist es eine Dienststelle des Finanzamts Österreich, das bundesweit zuständig ist. Die Adresse blieb gleich.
Welches Finanzamt ist für ausländische Unternehmen zuständig?
Die Dienststelle Graz-Stadt, insbesondere in Umsatzsteuerangelegenheiten von Betrieben ohne Sitz in Österreich.
Angaben nach Auskunft des Finanzministeriums, Stand Juli 2026. Quellen: BMF zum Finanzamt Österreich, BMF-Standortsuche zur Dienststelle Graz-Stadt, BMF zum Finanzamt für Großbetriebe und Unternehmensserviceportal zur Zuständigkeit für ausländische Unternehmer.