Das Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse in Graz sperrt um 07:00 Uhr auf und hat bis 16:00 Uhr durchgehend offen – früher als fast jede andere Behörde in der Stadt und ohne Mittagspause. Adresse ist der Josef-Pongratz-Platz 1, gleich neben den drei Gesundheitszentren der ÖGK.
| Angabe | Detail |
|---|---|
| Adresse | Josef-Pongratz-Platz 1, 8010 Graz |
| Öffnungszeiten | Montag bis Freitag 07:00-16:00 Uhr |
| Telefon | +43 5 0766-153000 |
| graz@oegk.at | |
| Barrierefreiheit | Standort ist barrierefrei zugänglich |
Was Sie vor Ort erledigen können – und was schneller ohne Weg geht
Für eine persönliche Beratung lässt sich online ein Termin vereinbaren, was Wartezeit erspart. Wer nur etwas abgeben will, braucht gar keinen Termin: Fertig ausgefüllte Schriftstücke können im Eingangsbereich in eine gekennzeichnete Box eingeworfen oder am Schalter Mein Check-in abgegeben werden.
Ein Punkt, der bei Fristen entscheidend ist: Poststücke und Anträge, die außerhalb der Öffnungszeiten eintreffen, gelten erst am nächstfolgenden Werktag als eingegangen. Wer eine Frist am letzten Tag wahren muss, sollte also nicht auf den Abend setzen. Für den sicheren digitalen Weg gibt es die Databox der ÖGK, die die frühere Faxübermittlung ersetzt, sowie das Serviceportal meine.oegk.at für Versicherte.
Drei Gesundheitszentren im selben Haus
Der Standort am Josef-Pongratz-Platz ist mehr als eine Verwaltungsstelle. Im Haus befinden sich zusätzlich ein Zahngesundheitszentrum, ein Zentrum für Physikalische Medizin und ein allgemeines Gesundheitszentrum der ÖGK. Auch der Verleih von Heilbehelfen läuft über diesen Standort. Für Versicherte heißt das: Behandlung und Verwaltungsweg lassen sich an einem Termin verbinden.
Die richtige Telefonnummer finden
Die ÖGK arbeitet mit einer durchgehenden Nummernlogik, was die Suche vereinfacht, wenn man sie kennt:
- Kundenservice Graz: +43 5 0766-153000
- Landesstelle Steiermark allgemein: +43 5 0766-15 (die Endung 15 steht immer für die Steiermark)
- Zentrale der ÖGK: +43 5 0766-0, office@oegk.at, Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien
Für Dienstgeber: Anmeldung, Beitragskonto und die 7-Tage-Regel
Für Betriebe ist die ÖGK vor allem eine Meldestelle, und hier liegen die teuren Fallstricke. Jede beschäftigte Person – voll- wie teilversichert – muss vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Krankenversicherung angemeldet werden. Nicht am ersten Arbeitstag, nicht danach, sondern davor.
Die Meldung gilt außerdem nur dann als erstattet, wenn sie über ELDA, den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern, in den standardisierten Datensätzen einlangt. Wurde eine Vor-Ort-Anmeldung gemacht, muss die elektronische Anmeldung binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung folgen. Bei Meldeverstößen drohen Beitrags- und Säumniszuschläge.
Die Beitragskontonummer, die jeder Dienstgeber braucht, wird einmalig beim ersten Dienstnehmer vergeben – kostenlos und in der Regel über ein Onlineformular, ohne weitere Nachweise. Laufend folgt dann die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung. Wer Saisonarbeitskräfte beschäftigt, sollte diese Fristen besonders im Blick haben; wie stark dieses Thema in der Steiermark wiegt, zeigt unser Beitrag zur Saisonarbeit in der steirischen Landwirtschaft. Auch bei Kollektivvertragsfragen lohnt der Blick auf die aktuellen Abschlüsse, etwa beim Metaller-KV oder beim Mindestlohn in der Gastronomie.
Beiträge zahlen: Konto und die 12-stellige Zahlungsreferenz
Ein Detail, an dem in der Praxis häufig Zahlungen scheitern: Die ÖGK verlangt eine exakt zwölfstellige Zahlungsreferenz. Die Landesstelle Steiermark führt ihr Konto bei der BAWAG P.S.K. (Stand 1. Jänner 2026):
- Empfänger: Österreichische Gesundheitskasse
- IBAN: AT08 1400 0862 1000 3454
- BIC: BAWAATWW
- Creditor ID (für Einzugsermächtigungen): AT17ZZZ00000065881
Die Referenz setzt sich aus einer Systemkennung und der Beitragskontonummer zusammen: Bei einer siebenstelligen Beitragskontonummer beginnt die Referenz mit 11000, bei einer zehnstelligen mit 11. In beiden Fällen müssen am Ende zwölf Stellen stehen. Wird die Referenz falsch erfasst, landet die Zahlung nicht automatisch auf dem richtigen Beitragskonto – ein häufiger Grund für scheinbar unbezahlte Beiträge und nachfolgende Mahnungen.
22 Kundenservicestellen in der Steiermark
Graz ist der größte, aber längst nicht der einzige Standort. Die ÖGK führt in der Steiermark 22 Kundenservicestellen, womit praktisch jede Region abgedeckt ist:
Bad Aussee, Bruck an der Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Frohnleiten, Fürstenfeld, Graz, Hartberg, Judenburg, Kapfenberg, Kindberg, Knittelfeld, Leibnitz, Leoben, Liezen, Mariazell, Murau, Mürzzuschlag, Schladming, Trofaiach, Voitsberg und Weiz.
Die Öffnungszeiten unterscheiden sich je Standort deutlich – kleinere Stellen haben oft nur an einzelnen Tagen oder halbtags offen. Vor der Anfahrt lohnt daher der Blick in die Übersicht der ÖGK-Kundenservicestellen.
Rezeptgebühr und e-card-Serviceentgelt 2026
Zwei Beträge, nach denen im Kundenservice regelmäßig gefragt wird: Die Rezeptgebühr liegt 2026 bei 7,55 Euro und wurde von der ÖGK gegenüber dem Vorjahr eingefroren. Das Serviceentgelt für die e-card beträgt für 2026 25 Euro, war am 15. November 2025 fällig und wird von den Dienstgebern eingehoben – Arbeitnehmer finden es also auf der Abrechnung wieder, nicht als eigene Rechnung.
Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, zahlt auch kein Serviceentgelt für die e-card. Zusätzlich greift die Rezeptgebührenobergrenze: Sind im Kalenderjahr zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren aufgelaufen, gilt die Befreiung für den Rest des Jahres automatisch, ohne Antrag. Bis diese Grenze wirkt, sind allerdings mindestens 41 Rezeptgebühren zu bezahlen. Die Obergrenze wird laut ÖGK stufenweise von zwei Prozent auf 1,625 Prozent des Jahresnettoeinkommens gesenkt.
Was die ÖGK ist – und wie groß sie ist
Die Österreichische Gesundheitskasse entstand am 1. Jänner 2020 durch die Fusion der neun Gebietskrankenkassen. Aus der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse wurde damit die Landesstelle Steiermark der ÖGK – der Grund, warum viele Grazer die Adresse am Josef-Pongratz-Platz noch als GKK kennen.
Heute sind rund 7,6 Millionen Menschen bei der ÖGK versichert, das sind etwa 82 Prozent der in Österreich lebenden Bevölkerung. Damit ist sie mit Abstand der größte Krankenversicherungsträger des Landes, und für steirische Betriebe die zentrale Anlaufstelle bei allem, was Anmeldung und Beiträge betrifft.
Häufige Fragen zur ÖGK in Graz
Wann hat die ÖGK in Graz offen?
Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr, durchgehend. An Wochenenden und Feiertagen ist geschlossen.
Wo ist die ÖGK in Graz?
Am Josef-Pongratz-Platz 1 in 8010 Graz. Der Standort ist barrierefrei zugänglich und beherbergt auch das Zahngesundheitszentrum sowie das Zentrum für Physikalische Medizin.
Brauche ich für die ÖGK einen Termin?
Für eine persönliche Beratung lässt sich online ein Termin vereinbaren. Für die Abgabe fertig ausgefüllter Unterlagen genügt die Box im Eingangsbereich oder der Schalter Mein Check-in.
Bis wann muss ich einen Mitarbeiter bei der ÖGK anmelden?
Vor Arbeitsbeginn. Wurde eine Vor-Ort-Anmeldung erstattet, muss die elektronische Anmeldung über ELDA innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachfolgen. Sonst drohen Beitrags- und Säumniszuschläge.
Welche Telefonnummer hat die ÖGK Steiermark?
Das Kundenservice Graz erreichen Sie unter +43 5 0766-153000, die Landesstelle Steiermark allgemein unter +43 5 0766-15.
Angaben nach Auskunft der ÖGK, Stand Juli 2026. Quellen: ÖGK zum Kundenservice Graz, ÖGK-Kontaktseite mit Servicenummern, Unternehmensserviceportal zur Anmeldung von Dienstnehmern und ÖGK über sich selbst.