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Mindestlohn Gastronomie Steiermark ab Mai 2026 – was sich für Wirte und Mitarbeiter ändert

Wie jedes Jahr treten in der österreichischen Gastronomie und Hotellerie mit Beginn der Sommersaison am 1. Mai 2026 die neuen kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Kraft. Während im Mai 2025 erstmals die Marke von 2.000 Euro brutto Mindestlohn überschritten wurde, fordert die Gewerkschaft vida für die mehr als 200.000 Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie ein Lohnplus von 3,8 Prozent. Konkrete Tabellen werden meist erst kurz vor dem Inkrafttreten veröffentlicht. Für die rund 27.000 Gastro-Beschäftigten in der Steiermark sind die Auswirkungen direkt spürbar.

Status der KV-Verhandlungen 2026

Die Kollektivvertragsverhandlungen für Hotellerie und Gastronomie laufen aktuell zwischen den Sozialpartnern – der Gewerkschaft vida sowie GPA auf Arbeitnehmerseite und den Fachverbänden Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf Arbeitgeberseite. Bislang konnte noch keine Einigung erzielt werden. Die Wirtschaftskammer verweist auf eine schwierige Lage in der Branche: hohe Energiekosten, steigende Lebensmittelpreise und Personalmangel. Die Gewerkschaft vida argumentiert mit der weiterhin spürbaren Inflation und dem Abstand der KV-Mindestlöhne zu vergleichbaren Branchen.

Das Verhandlungsergebnis wird typischerweise im April 2026 erwartet, mit Inkrafttreten am 1. Mai 2026. Für Steirer Wirte und Hotelbetriebe bedeutet das: Die neuen Lohntabellen müssen kurzfristig in die Personalverrechnung eingearbeitet werden. Das ist für viele kleine Betriebe in den Tourismushochburgen wie Schladming, dem Ausseerland oder dem Vulkanland eine wiederkehrende Herausforderung.

Aktuelle Mindestlöhne und Lehrlingseinkommen seit Mai 2025

Die letzte große KV-Erhöhung trat am 1. Mai 2025 in Kraft. Die Lohn- und Gehaltstabellen wurden damals vereinheitlicht und um die Jahresinflation zuzüglich 1 Prozent angehoben. Das Mindestgehalt überschritt erstmals die 2.000-Euro-Marke. Bis zur nächsten Erhöhung am 1. Mai 2026 gelten folgende Werte:

Beschäftigungsgruppe Brutto pro Monat (seit 1.5.2025) Brutto pro Stunde
Hilfskraft (Gruppe 1) ca. 2.020 Euro ca. 11,65 Euro
Angelernte Kraft (Gruppe 2) ca. 2.080 Euro ca. 12,00 Euro
Servicemitarbeiter (Gruppe 3) ca. 2.150 Euro ca. 12,40 Euro
Koch / qualifizierte Kraft (Gruppe 4) ca. 2.280 Euro ca. 13,15 Euro
Restaurant-/Hotelfachfrau (Gruppe 5) ca. 2.420 Euro ca. 13,95 Euro
Schichtleiter (Gruppe 6) ca. 2.620 Euro ca. 15,10 Euro

Die Werte sind Bundesländer-Durchschnitte und können in der Steiermark um wenige Euro abweichen. Die genauen Lohntabellen pro Bundesland werden vom Fachverband Gastronomie auf wko.at veröffentlicht. Bei Forderung der Gewerkschaft vida (3,8 Prozent) würde das Mindestgehalt der Hilfskraft im Mai 2026 auf rund 2.097 Euro brutto steigen.

Lehrlingseinkommen: Was steirische Lehrlinge verdienen

Eines der zentralen Anliegen des KV 2024/2025 war die Aufwertung der Lehrlingseinkommen. Die aktuellen Werte gelten seit Mai 2025 und werden voraussichtlich im Mai 2026 weiter angehoben:

Lehrjahr Lehrlingseinkommen (Mai 2025 – April 2026) Lehrlingseinkommen (ab Mai 2026, +3,8% prognostiziert)
1. Lehrjahr 1.050 Euro ca. 1.090 Euro
2. Lehrjahr 1.180 Euro ca. 1.225 Euro
3. Lehrjahr 1.400 Euro ca. 1.453 Euro
4. Lehrjahr 1.500 Euro ca. 1.557 Euro

Die Lehrlingseinkommen liegen damit über dem Branchendurchschnitt anderer Lehrberufe. Für die rund 1.500 Gastro-Lehrlinge in der Steiermark – die meisten in den Tourismusregionen Schladming-Dachstein, Ausseerland und Süd-/Oststeiermark – bedeutet das eine spürbare Verbesserung gegenüber 2023, als das erste Lehrjahr noch bei rund 850 Euro lag.

Zulagen ab Mai 2025: Nachtarbeit, Fremdsprache, Fehlgeld

Neben dem Grundgehalt regelt der KV auch zahlreiche Zulagen. Die wichtigsten gelten seit Mai 2025:

  • Nachtarbeitszuschlag: 28,50 Euro pro Nacht (gestiegen um 1,50 Euro)
  • Fremdsprachenzulage: 40,00 Euro pro Monat (für Mitarbeiter, die regelmäßig Fremdsprachen anwenden)
  • Fehlgeldentschädigung: 41,00 Euro pro Monat (für Kassenpersonal)
  • Sonn- und Feiertagszuschlag: 50 Prozent auf den Grundlohn
  • Überstundenzuschlag: 50 Prozent ab der 41. Wochenstunde oder ab der 9. Tagesstunde

Diese Zulagen werden bei der Mai-2026-Erhöhung typischerweise mitangepasst. Die Fremdsprachenzulage ist in den steirischen Tourismushochburgen besonders relevant: In Schladming oder dem Ausseerland sprechen viele Gäste Englisch, Tschechisch oder Niederländisch, im Süden auch Italienisch und Slowenisch.

Was sich für Wirte und Hoteliers ändert

Für Steirer Gastronomen und Hoteliers bedeutet die Mai-Erhöhung mehrere praktische Aufgaben:

  • Anpassung der Personalverrechnung sofort nach Veröffentlichung der neuen KV-Tabellen
  • Überprüfung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen: Da die Geringfügigkeitsgrenze für 2026 bei 551,10 Euro eingefroren wurde, kann eine KV-Erhöhung dazu führen, dass das vereinbarte Stundenausmaß reduziert werden muss, um unter der Grenze zu bleiben
  • Information der Mitarbeiter über die neuen Werte
  • Eventuelle Preisanpassungen auf der Speisekarte, um die höheren Personalkosten zu kompensieren

Die durchschnittlichen Personalkosten machen in der österreichischen Gastronomie 35 bis 45 Prozent des Umsatzes aus. Eine 3,8-prozentige KV-Erhöhung schlägt sich also mit etwa 1,5 Prozent auf den Gesamtumsatz nieder. Viele Wirte werden die Erhöhung über moderate Speisekartenanpassungen ausgleichen müssen. In Kombination mit weiteren neuen Regelungen 2026 wie der erweiterten Belegerteilungspflicht ergibt sich für die Branche ein anspruchsvoller Frühling.

Steirische Gastronomie: Zahlen und Fakten

Die Steiermark zählt rund 7.500 Gastronomie- und Hotelbetriebe mit insgesamt etwa 27.000 Beschäftigten. Davon sind rund 60 Prozent Frauen, viele arbeiten in Teilzeit. Die größten Beschäftigungsbezirke sind:

Region Schwerpunkt Beschäftigte (ca.)
Graz Stadt Gastronomie, Hotellerie 8.500
Liezen (Schladming, Ausseerland) Tourismus, Saisonbetriebe 5.500
Südoststeiermark / Vulkanland Buschenschank, Thermen 3.500
Hartberg-Fürstenfeld Therme, Gastro 2.200
Übrige Bezirke Lokale Gastronomie 7.300

Saisonarbeit, Saisonierskontingent und Personalmangel

Eine besondere Herausforderung der steirischen Gastronomie ist die Saisonalität – vor allem in Schladming-Dachstein und im Ausseerland mit klar getrennten Winter- und Sommersaisonen. Das Saisonierskontingent wurde per 1. Dezember 2025 auf 5.500 Plätze österreichweit aufgestockt und um ein zusätzliches West-Balkan-Kontingent von 2.500 Plätzen erweitert. Damit können Gastronomen leichter Personal aus Drittstaaten anwerben.

Die seit November 2024 geltenden KV-Regeln zur Arbeitszeitdurchrechnung sind für Saisonbetriebe besonders relevant. Die Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche darf nun über 26 Wochen statt früher 17 Wochen verteilt werden. Das gibt Saisonbetrieben mehr Flexibilität, erfordert aber sorgfältige Vertragsgestaltung. Bei Teilzeitkräften sind Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 Prozent obligatorisch, sofern keine Durchrechnung vereinbart wurde.

Was Mitarbeiter wissen müssen

Für Beschäftigte in der steirischen Gastronomie ist die Mai-Erhöhung in der Regel automatisch – der Arbeitgeber muss die neuen KV-Werte umsetzen, sobald sie in Kraft treten. Wer über dem KV-Mindestlohn liegt (sogenanntes Ist-Gehalt), profitiert nicht zwangsläufig in vollem Umfang. Hier hängt die Erhöhung von der individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag ab.

Wichtig zu wissen: Bei Vordienstzeiten wurde der KV ab Mai 2025 angepasst. Branchenerfahrung wird jetzt expliziter anerkannt. Wer den Job wechselt, sollte alle bisherigen Dienstverhältnisse im Hotel- und Gastgewerbe nachweisen können – das kann zu einer höheren Einstufung führen. Auch der erste Monat des Dienstverhältnisses gilt seit November 2024 automatisch als Probemonat – das ist keine optionale Vereinbarung mehr.

Vergleich mit anderen Branchen

Der KV-Mindestlohn in der Gastronomie liegt mit rund 2.020 Euro im unteren Drittel der österreichischen Branchen. Zum Vergleich: Im Handel beträgt der KV-Mindestlohn rund 2.218 Euro, in der Speditions- und Lagereibranche etwa 2.260 Euro, in der Metallindustrie über 2.400 Euro. Die Gewerkschaft vida argumentiert mit diesem Abstand für eine überdurchschnittliche Erhöhung.

Für Steirer Gastronomen ist gleichzeitig die wirtschaftliche Lage angespannt. Die Inflation bei Lebensmittelpreisen lag 2024 und 2025 deutlich über dem allgemeinen Verbraucherpreisindex. Die Energiekosten belasten besonders Hotels mit großen Wellnessbereichen. Eine deutliche KV-Erhöhung müssen Wirte und Hoteliers in der Regel über höhere Speise- und Übernachtungspreise weitergeben – was wiederum die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Tourismusregionen in benachbarten Ländern beeinflusst.

Ortstaxe und Tourismusabgaben: Zusatzbelastung 2026

Parallel zur Personalkostenerhöhung steigen 2026 in mehreren Bundesländern die Tourismusabgaben. In der Steiermark ist eine Erhöhung der Nächtigungsabgabe um mehr als 10 Prozent für Dezember 2026 zu erwarten. Im Burgenland steigt die Ortstaxe ab 1. Februar 2026 von 2,50 auf 4,50 Euro, in Kärnten ab 1. November 2026 auf landesweit 4,50 Euro. Diese Abgaben werden zwar von den Gästen bezahlt, müssen aber von den Betrieben verrechnet und abgeführt werden – ein zusätzlicher administrativer Aufwand.

Quellen

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