Die Einführung des EU-weiten Emissionshandels für Heizen und Verkehr (EU-ETS 2) wurde im November 2025 von 2027 auf 2028 verschoben. Für steirische Haushalte bedeutet das ein Jahr mehr Vorbereitungszeit – die finanziellen Auswirkungen sind aber bereits jetzt absehbar: Ein vierköpfiger Gas-Haushalt muss laut Berechnungen des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ab 2028 mit bis zu 1.000 Euro Mehrkosten pro Jahr rechnen, beim Tanken können bis zu 60 Cent Aufschlag pro Liter Benzin anfallen.
Was ist der EU-ETS 2?
Der bestehende europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) gilt seit 2005 für Industrie, Energieerzeugung und Luftverkehr. Der neue EU-ETS 2 erweitert dieses System auf zwei Sektoren, die bisher national geregelt waren: Gebäudeheizung und Straßenverkehr. Konkret müssen Öl-, Gas- und Kraftstofflieferanten künftig für jede emittierte Tonne CO2 ein Zertifikat ersteigern. Diese Kosten werden über die Lieferkette an die Endverbraucher weitergegeben.
Im Gegensatz zur bisherigen nationalen CO2-Bepreisung in Österreich (NEHG, gültig seit 2022) wird der CO2-Preis im ETS 2 nicht politisch festgelegt, sondern bildet sich an einer Börse durch Angebot und Nachfrage. Das Ergebnis: Der Preis kann stark schwanken. In Deutschland startete die nationale CO2-Bepreisung mit 25 Euro pro Tonne, mittlerweile liegt sie bei 65 Euro. Im ETS 2 könnte der Preis laut Ökonomen wie ZEW-Präsident Achim Wambach auf bis zu 200 Euro pro Tonne CO2 steigen.
Verschiebung von 2027 auf 2028: Was steckt dahinter?
Anfang November 2025 haben sich die EU-Umweltminister kurz vor der Weltklimakonferenz COP 30 in Brasilien darauf geeinigt, den ETS-2-Start um ein Jahr zu verschieben. Der Grund: Bedenken einiger Mitgliedstaaten – vor allem Polen, Frankreich und Italien – dass ein zu schneller Einstieg einkommensschwache Haushalte überlasten könnte. Die Zustimmung des EU-Parlaments wurde bis Ende 2025 erwartet und mittlerweile erteilt.
Für Österreich bedeutet das: Die nationale CO2-Bepreisung nach dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG) läuft regulär bis 31. Dezember 2026 und kann bei verzögerter ETS-2-Einführung bis Ende 2027 verlängert werden. Steirer zahlen also bis Ende 2026 – voraussichtlich auch 2027 – die nationale CO2-Steuer. Der EU-ETS 2 startet voraussichtlich im Januar 2028. Die Verschiebung gibt den Mitgliedstaaten Zeit, ihre Klimasozialpläne zu finalisieren und die Bevölkerung auf die höheren Kosten vorzubereiten.
Konkrete Mehrkosten für Steirer Haushalte
Wie hoch die Mehrkosten ab 2028 ausfallen werden, hängt vom Heiz- und Mobilitätsverhalten ab. Die folgenden Werte basieren auf einem CO2-Preis-Szenario zwischen 100 und 200 Euro pro Tonne im ETS 2:
| Bereich | Mehrkosten bei 100€/t CO2 | Mehrkosten bei 200€/t CO2 |
|---|---|---|
| Gas-Heizung (4 Personen, EFH) | ca. 500 Euro/Jahr | ca. 1.000 Euro/Jahr |
| Heizöl (4 Personen, EFH) | ca. 700 Euro/Jahr | ca. 1.400 Euro/Jahr |
| Benzin (1 Liter) | ca. 25 Cent | ca. 50 – 60 Cent |
| Diesel (1 Liter) | ca. 27 Cent | ca. 55 – 60 Cent |
| Pellets (4 Personen, EFH) | befreit (Biomasse) | befreit (Biomasse) |
| Wärmepumpe (Strom) | indirekt über Strompreis | indirekt über Strompreis |
Eine Familie in Graz, die noch mit Erdgas heizt und zwei Autos mit Verbrennungsmotor besitzt, muss bei einem realistischen Szenario mit Mehrkosten zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Jahr rechnen. Pendler aus den ländlichen Regionen wie dem Murtal, der Südoststeiermark oder dem Bezirk Liezen sind besonders betroffen, weil sie wenig Alternativen zum Auto haben.
Soziale Abfederung: Klimabonus und Klima-Sozialfonds
Um die sozialen Folgen abzufedern, hat die EU parallel zum ETS 2 den Klima-Sozialfonds beschlossen. Mit bis zu 65 Milliarden Euro EU-weit sollen einkommensschwache Haushalte und Kleinstunternehmen entlastet werden. Die Mittel fließen in:
- Investitionen in Gebäude: Förderungen für Wärmedämmung, Fensteraustausch, Heizungstausch
- Erneuerbare Wärme: Förderungen für Wärmepumpen, Pellets-Heizungen, Solaranlagen
- Emissionsarme Mobilität: E-Auto-Prämien, Ausbau von Ladeinfrastruktur und ÖPNV
- Direkte Einkommensbeihilfen in Härtefällen, zeitlich begrenzt
In Österreich wird der bestehende Klimabonus als Rückverteilungsinstrument fortgeführt. Im Jahr 2026 erhält jede in Österreich gemeldete Person einen Klimabonus, dessen Höhe vom Wohnort abhängt – in der Steiermark liegt er je nach Gemeinde zwischen 110 und 220 Euro. Steirer in städtischen Gebieten mit guter Verkehrsanbindung erhalten weniger, ländliche Gemeinden mehr. Mit dem ETS-2-Start ab 2028 könnte der Klimabonus in Österreich angepasst werden, um die zusätzlichen Belastungen zu kompensieren.
Was Steirer schon 2026 wissen müssen
Auch wenn der ETS 2 erst 2028 startet, sollten steirische Haushalte bereits 2026 wichtige Entscheidungen treffen. Wer eine alte Ölheizung betreibt, sollte den Tausch nicht aufschieben. Die Kombination aus steigenden Heizölpreisen, weiterhin geltender nationaler CO2-Bepreisung und absehbar deutlich höheren ETS-2-Kosten ab 2028 macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder Pelletsheizung wirtschaftlich attraktiver. Mehrere Förderungen unterstützen den Tausch:
- „Sauber Heizen für Alle“: bis zu 75 Prozent der Investitionskosten für einkommensschwache Haushalte
- „Raus aus Öl und Gas“-Bonus: bis zu 7.500 Euro Bundesförderung beim Tausch fossiler Heizungen
- Steirische Sanierungsförderung 2026: Zuschüsse für thermische Sanierung und Heizungstausch
Auch beim Auto lohnt sich frühes Handeln. Wer 2026 oder 2027 ein neues Fahrzeug kauft, sollte die voraussichtlichen Treibstoffkosten ab 2028 in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen. Ein E-Auto oder ein effizienter Verbrenner (unter 5 Liter Verbrauch) reduziert die Belastung deutlich. Die Ladeinfrastruktur in der Steiermark wird parallel ausgebaut: Allein bei Hofer entstehen bis 2028 über 400 öffentliche Ladepunkte an 95 steirischen Standorten.
Energieintensive Betriebe und Carbon Leakage
Für steirische Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, gibt es Sonderregelungen. Energieintensive Betriebe können einen Antrag auf anteilige Entlastung der CO2-Mehrbelastung stellen – in Höhe von 45 Prozent der überwälzten Kosten. Für Betriebe in einem Carbon-Leakage-gefährdeten Wirtschaftszweig (also Branchen mit hohem internationalen Wettbewerbsdruck) kann die Entlastung sogar 65 bis 95 Prozent erreichen.
Diese Regelung betrifft in der Steiermark vor allem die Stahl-, Chemie-, Glas- und Papierindustrie. Voestalpine in Kapfenberg, die Sappi in Gratkorn oder die Mayr-Melnhof Karton in Frohnleiten zählen zu den größten betroffenen Standorten. Sie unterliegen bereits dem ETS 1 und werden im ETS 2 nicht zusätzlich belastet – allerdings können steigende CO2-Preise die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber außereuropäischen Anbietern verschlechtern.
Klimasozialplan: Was Österreich bis 2027 vorlegen muss
Bis Mitte 2027 muss Österreich einen nationalen Klimasozialplan bei der EU-Kommission einreichen. Der Plan legt fest, wie die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds in Österreich verwendet werden, um Härtefälle abzufedern. Aktuell arbeiten das Klimaschutzministerium und das Sozialministerium gemeinsam an dem Konzept. Schwerpunkte werden voraussichtlich sein: Förderung des Heizungstausches in einkommensschwachen Haushalten, Ausbau des öffentlichen Verkehrs in ländlichen Regionen und gezielte Unterstützung für Pendler.
Aus steirischer Sicht ist besonders die Pendlerthematik relevant. Über 250.000 Steirer pendeln täglich zur Arbeit, viele davon mit dem eigenen Auto aus Bezirken wie Voitsberg, Weiz oder der Südoststeiermark in den Großraum Graz. Die Koralmbahn (vollständige Inbetriebnahme Ende 2025) verbessert die Lage zwischen Steiermark und Kärnten, ersetzt aber nicht den Bedarf an individueller Mobilität in der Fläche. Die aktuellen Strompreise machen E-Mobilität attraktiver, aber nicht für alle leistbar.
Fazit: Vorbereitung lohnt sich
Die einjährige Verschiebung des ETS 2 von 2027 auf 2028 verschafft steirischen Haushalten mehr Planungszeit. Wer die nächsten Monate nutzt, kann Heizungsmodernisierungen, Sanierungen oder den Umstieg auf E-Mobilität noch unter den günstigeren Bedingungen vor 2028 planen. Förderungen sind 2026 reichlich verfügbar – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Wer abwartet, riskiert, ab 2028 deutlich höhere Energie- und Mobilitätskosten ohne entsprechende Vorbereitung tragen zu müssen.
Wichtig ist auch die strategische Planung bei größeren Investitionen wie Immobilienkauf oder Fahrzeugkauf. Eine Bestandsimmobilie mit Ölheizung wird in den kommenden Jahren stark im Wert sinken, weil potenzielle Käufer die absehbar hohen Heizkosten einkalkulieren. Wer in der Steiermark eine Immobilie kauft, sollte daher die energetische Qualität, vorhandene Heizsysteme und Sanierungspotenziale besonders genau prüfen. Auch Vermieter müssen sich auf das sogenannte „Mieter-Vermieter-Dilemma“ einstellen: Während Mieter die steigenden Heizkosten zahlen, müssen Vermieter über Sanierungen entscheiden. Klare Vereinbarungen im Mietvertrag und transparente Betriebskostenabrechnungen werden ab 2028 noch wichtiger.
Quellen
- Parlament Österreich: EU-ETS II ersetzt nationale CO2-Bepreisung
- EY Österreich: EU-ETS 1, EU-ETS 2 und NEHG im Überblick
- BDEW: ETS 2 Verschiebung und CO2-Preis erklärt
- Gebäudeforum: ETS 2 – Paradigmenwechsel in der Gebäude-Energiewende