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Heizkostenzuschuss Steiermark: Höhe, Einkommensgrenzen und Antrag

In der Heizperiode 2025/26 zahlte das Land Steiermark einen Heizkostenzuschuss von 340 Euro pro Haushalt. Die Antragsfrist lief von 16. Oktober bis 27. Februar. Für die kommende Heizperiode 2026/27 gibt es noch keinen Beschluss – wer damit rechnet, sollte die Unterlagen trotzdem jetzt beisammen haben.

Die Einkommensgrenzen entscheiden

Der Zuschuss ist keine Leistung für alle, sondern an feste Obergrenzen beim monatlichen Nettoeinkommen des Haushalts gebunden.

Haushalt Höchstes Nettoeinkommen pro Monat
Einpersonenhaushalt 1.661,00 EUR
Mehrpersonenhaushalt 2.492,00 EUR
Je Kind mit Familienbeihilfe + 498,00 EUR

Wichtig ist die Berechnungsmethode: Herangezogen wird das Jahresnettoeinkommen samt Sonderzahlungen, geteilt durch zwölf. Das 13. und 14. Gehalt fließen also mit ein – ein Haushalt, der auf zwölf Monatsgehälter gerechnet knapp unter der Grenze läge, kann damit knapp darüber landen. Wer Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezieht, sollte vor dem Antrag selbst nachrechnen.

Bei einer Familie mit zwei Kindern liegt die Grenze durch den Kinderzuschlag bei 3.488,00 Euro netto im Monat.

Wer sonst noch antragsberechtigt ist

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU- beziehungsweise EWR-Landes
  • Hauptwohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Steiermark
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen

Die Fünfjahresfrist ist die Hürde, an der die meisten Anträge von Zugezogenen scheitern. Sie gilt unabhängig davon, wie lange jemand schon in Österreich lebt – entscheidend ist der Hauptwohnsitz im Bundesland.

Antrag nur persönlich, nicht online

Der Antrag wird am Gemeindeamt des Wohnorts gestellt, in Städten am Stadtamt, in Graz zusätzlich in den Servicecentern und Servicestellen der Stadt. Die Online-Antragstellung war zuletzt ausgesetzt, weil das Verfahren überarbeitet wurde – der Weg führt also über den Schalter.

Fragen beantwortet das Land unter der gebührenfreien Nummer 0800 20 10 10 und per E-Mail an heizkostenzuschuss@stmk.gv.at.

Die Größenordnung zeigt, wie stark die Leistung nachgefragt wird: In der Heizperiode 2024/25 wurden 23.302 Anträge bearbeitet und insgesamt 8,98 Millionen Euro ausbezahlt.

Was für 2026/27 zu erwarten ist

Anfang August liegt weder ein Beschluss über die Höhe noch über den Antragszeitraum für die kommende Heizperiode vor. Der Blick auf die vergangenen Jahre gibt einen Anhaltspunkt: Die Frist begann zuletzt Mitte Oktober und endete Ende Februar. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte im Oktober auf die Ankündigung achten und die Unterlagen vorbereiten:

  • Lichtbildausweis und Meldenachweis
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen für das gesamte Jahr, inklusive Sonderzahlungen
  • Nachweise über Familienbeihilfe für jedes Kind, das die Grenze erhöht
  • Bankverbindung für die Auszahlung

Der Zuschuss wird pro Haushalt und nicht pro Person gewährt. In einer Wohngemeinschaft kann also nur eine Person beantragen, und das Einkommen aller Bewohner zählt zusammen.

In Graz kommt die Stadt dazu

Der Landeszuschuss ist nicht die einzige Leistung. Die Stadt Graz zahlt zusätzlich einen Energiekostenzuschuss von 110 Euro pro Haushalt an Bezieherinnen und Bezieher der SozialCard. Rund 11.000 Grazer Haushalte kommen dafür in Frage.

Der praktische Unterschied zum Landeszuschuss: Bei einer unbefristeten SozialCard wird das Geld automatisch auf das hinterlegte Konto überwiesen, ganz ohne Antrag. Nur wer eine befristete Karte hat, muss den Zuschuss online beantragen. Die Stadt hat die automatische Auszahlung 2022 eingeführt, nachdem Änderungen bei der Landesförderung einen Teil der zuvor Anspruchsberechtigten herausfallen ließ. Auskunft gibt der SozialCard-Schalter unter 0316 872-6397 oder -6398, allerdings nur mit vorheriger Terminvereinbarung.

Für akute Notlagen gibt es darüber hinaus den Energie-Härtefonds über das städtische Sozialamt: bis zu 400 Euro für Heizkosten und bis zu 400 Euro für Strom, in Summe also bis zu 800 Euro. Das ist mehr als das Doppelte des Landeszuschusses und die wichtigste Adresse, wenn eine Nachzahlung ins Haus steht.

Dazu kommt seit April 2026 der Sozialtarif der Energie Graz mit 6 Cent netto je Kilowattstunde für einen Jahresverbrauch bis 2.900 Kilowattstunden. Wer alle drei Schienen ausschöpft, kommt in Graz auf eine spürbar andere Entlastung als im ländlichen Raum, wo nur der Landeszuschuss greift.

Was daneben noch entlastet

Der Heizkostenzuschuss ist die direkteste, aber nicht die einzige Hilfe. Beim Strom greift der Sozialtarif mit eigenen Anspruchsvoraussetzungen, unabhängig vom Heizkostenzuschuss. Und wer die Ursache statt der Rechnung angehen will, findet in der thermischen Sanierungsförderung die deutlich größeren Beträge – dort geht es um vier- bis fünfstellige Summen statt um 340 Euro.

Für Haushalte, die zusätzlich beim Wohnen unter Druck stehen, führt der Weg zur Wohnbauförderung des Landes, die eigene Zuschüsse für Miete und Eigenheim kennt.

Häufige Fragen zum Heizkostenzuschuss

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss in der Steiermark?

In der Heizperiode 2025/26 betrug er 340 Euro pro Haushalt. Für 2026/27 steht die Entscheidung noch aus.

Bis wann kann man den Heizkostenzuschuss beantragen?

Für 2025/26 lief die Frist von 16. Oktober bis 27. Februar 2026 und ist abgelaufen. Der Zeitraum für die kommende Heizperiode wird üblicherweise im Herbst bekanntgegeben.

Wo stellt man den Antrag?

Am Gemeindeamt des Wohnorts, am Stadtamt oder in Graz in den Servicecentern der Stadt. Ein Online-Antrag ist zuletzt nicht möglich gewesen.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

1.661 Euro netto im Monat für Einpersonenhaushalte, 2.492 Euro für Mehrpersonenhaushalte, dazu 498 Euro mehr je Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.

Zählt das 13. und 14. Gehalt mit?

Ja. Berechnet wird das Jahresnettoeinkommen samt Sonderzahlungen, geteilt durch zwölf.

Muss ich schon lange in der Steiermark wohnen?

Ja, mindestens fünf Jahre Hauptwohnsitz im Bundesland sind Voraussetzung, dazu österreichische oder EU- beziehungsweise EWR-Staatsbürgerschaft.

Bekommt jede Person im Haushalt den Zuschuss?

Nein, er wird einmal pro Haushalt gewährt. Das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen wird zusammengerechnet.

Gibt es in Graz zusätzlich Geld?

Ja, die Stadt Graz zahlt SozialCard-Bezieherinnen und -Beziehern 110 Euro Energiekostenzuschuss pro Haushalt. Bei unbefristeter SozialCard erfolgt die Überweisung automatisch ohne Antrag. Dazu kommt der Energie-Härtefonds mit bis zu 400 Euro für Heizkosten und 400 Euro für Strom.

Angaben Stand August 2026 zur Heizperiode 2025/26. Quellen: Sozialserver des Landes Steiermark und Aussendung des Landes zum Heizkostenzuschuss, Grazer Leistungen laut Stadt Graz. Höhe und Fristen für 2026/27 werden vom Land gesondert beschlossen.