290.000 einkommensschwache Haushalte in Österreich erhalten ab dem 1. April 2026 einen gesetzlich garantierten Strompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde netto. Der neue Sozialtarif für Strom gilt für die ersten 2.900 kWh Jahresverbrauch und kann Betroffenen bis zu 300 Euro pro Jahr ersparen. Für steirische Haushalte mit geringem Einkommen ist das eine spürbare Entlastung – gerade angesichts der Energiepreisdebatte der vergangenen drei Jahre. Grundlage ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das alle Stromlieferanten in Österreich zur Gewährung dieses Tarifs verpflichtet.
Sozialtarif Strom: Wer hat Anspruch?
Der Sozialtarif richtet sich an volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die vom ORF-Beitrag befreit sind und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen: Pflegegeld, Pensionen (Mindestpension), Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz oder Arbeitslosenversicherungsgesetz, Sozialhilfe, Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses oder Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit.
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an der ORF-Beitragsbefreiung: Alleinstehende dürfen maximal 1.465,40 Euro netto pro Monat verdienen. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 2.311,81 Euro. Für jede weitere Person kommen 226,11 Euro dazu. Neu seit 2026: Die Wohnkostenpauschale wurde von 140 auf 500 Euro angehoben. Dadurch qualifizieren sich deutlich mehr Haushalte als bisher.
In der Steiermark betrifft das Tausende Haushalte – etwa Bezieher der Wohnbauförderung können gleichzeitig prüfen, ob sie auch den Sozialtarif nutzen können.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Energiepreis (Grundkontingent) | 6 Cent/kWh netto für 2.900 kWh/Jahr |
| Gültig ab | 1. April 2026 |
| Gesetzliche Laufzeit | Bis 31. März 2036 (10 Jahre) |
| Einkommensgrenze (1 Person) | 1.465,40 Euro netto/Monat |
| Einkommensgrenze (2 Personen) | 2.311,81 Euro netto/Monat |
| Pauschale ab 4. Person | 52,50 Euro/Jahr pro weitere Person |
| Voraussetzung | ORF-Beitragsbefreiung + Sozialleistung |
| Geschätzte Ersparnis | Bis zu 300 Euro pro Jahr |
So funktioniert die Beantragung
Die Abwicklung läuft über die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Wer noch keine ORF-Beitragsbefreiung hat, muss diese zuerst beantragen – online über den Befreiungsrechner auf obs.at oder per Formular. Die Formulare liegen auch in allen Gemeindeämtern auf.
Für bereits befreite Personen soll der Sozialtarif automatisch aktiviert werden. Die OBS informiert den Stromlieferanten, der den günstigeren Preis ab dem folgenden Monatsersten auf der Rechnung ausweist. Voraussetzung: Die Zählpunktnummer des Stromzählers muss bekannt sein. Bei Haushalten mit bestehender EAG-Kostenbefreiung liegt diese bereits vor.
Ein Anbieterwechsel ist kein Hindernis. Der Sozialtarif gilt bei jedem Stromlieferanten in Österreich. Wer während des Sozialtarif-Bezugs den Anbieter wechselt, muss die OBS darüber informieren, damit der neue Lieferant ebenfalls den vergünstigten Tarif verrechnet.
Was der Sozialtarif für steirische Haushalte bedeutet
Für einen steirischen Haushalt mit durchschnittlich 3.500 kWh Jahresverbrauch sieht die Rechnung so aus: Die ersten 2.900 kWh kosten mit dem Sozialtarif 174 Euro (6 Cent/kWh). Die restlichen 600 kWh werden zum regulären Tarif des Anbieters verrechnet. Bei einem Marktpreis von 11,4 Cent/kWh (Tarif der Energie Steiermark ab Juni 2026) fallen dafür 68,40 Euro an. Gesamtkosten Energieanteil: 242,40 Euro. Ohne Sozialtarif würden dieselben 3.500 kWh rund 399 Euro kosten.
Die Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zum Energiepreis dazu. In der Steiermark betragen die Netzkosten der Energienetze Steiermark für einen Durchschnittshaushalt rund 300 Euro pro Jahr. Die Netztarife sind 2026 um etwa 2 % gesunken.
Die Energiebranche in der Steiermark hat sich in den letzten Monaten ohnehin bewegt: Die Energie Steiermark senkte den Strompreis im Herbst 2025 um 25 % und kündigte für Juni 2026 eine weitere Reduktion um 17 % an. Der Sozialtarif bietet darüber hinaus eine zusätzliche Absicherung für die schwächsten Haushalte.
Sozialtarif vs. regulärer Marktpreis: Lohnt sich der Vergleich?
Der günstigste am Markt verfügbare Stromtarif in der Steiermark liegt bei rund 9,20 Cent/kWh netto. Der Sozialtarif bietet mit 6 Cent für das Grundkontingent eine Ersparnis von 3,20 Cent pro kWh – bei 2.900 kWh sind das 92,80 Euro jährlich allein gegenüber dem günstigsten Marktanbieter.
Auch mit Sozialtarif lohnt sich ein Preisvergleich für den Verbrauch über 2.900 kWh. Wer beispielsweise eine Stromheizung betreibt und 5.000 kWh oder mehr pro Jahr verbraucht, zahlt für die kWh oberhalb des Grundkontingents den regulären Tarif seines Anbieters. Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann auch hier mehrere hundert Euro Ersparnis bringen. Die Wechselquote liegt in Österreich bei nur 5,4 % – viele Steirer verschenken Geld.
Kritik und offene Fragen
Trotz der positiven Signale gibt es Kritik. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass der Sozialtarif nur den Energiepreisanteil deckelt. Netzentgelte und Abgaben bleiben unangetastet. Gerade in der Steiermark sind die Netzkosten im oberen Drittel des österreichischen Vergleichs. Haushalte mit stromintensivem medizinischem Bedarf – etwa Heimdialyse oder Beatmungsgeräte – sollen einen zusätzlichen Pauschalbetrag erhalten, die entsprechende Verordnung steht aber noch aus.
Außerdem greift der Sozialtarif nicht bei Gas. Haushalte, die mit Erdgas heizen, profitieren nicht. In der Steiermark steigen die Gasnetztarife 2026 um durchschnittlich 23 %. Für betroffene Haushalte bleibt der finanzielle Druck bestehen.
Zusätzliche Leistungen und Sonderregelungen
Der Sozialtarif berücksichtigt auch besondere Lebensumstände. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten einen jährlichen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro weiterer Person. Eine vierköpfige Familie bekommt also 52,50 Euro pro Jahr zusätzlich gutgeschrieben, eine fünfköpfige Familie 105 Euro. Dieser Betrag wird direkt auf der Stromrechnung verrechnet.
Für Personen mit stromintensivem medizinischem Bedarf – etwa Heimdialyse, Beatmungsgeräte oder Sauerstoffkonzentratoren – soll ein zusätzlicher Pauschalbetrag per Verordnung festgelegt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) arbeitet an der Ausgestaltung dieser Regelung. Betroffene sollten ihren Stromanbieter über den erhöhten Bedarf informieren.
Der Sozialtarif ersetzt die bisherige EAG-Kostenbefreiung und die EAG-Kostendeckelung als zentrales Entlastungsinstrument. Wer bisher von der Erneuerbaren-Förderpauschale befreit war, profitiert ab April automatisch auch vom Sozialtarif – sofern die Zählpunktnummer bei der OBS vorliegt.
Steiermark-Kontext: Wer hier besonders profitiert
Die Steiermark hat mit 4,4 % eine Arbeitslosenquote unter dem Österreich-Schnitt (5,2 %). Das verfügbare Haushaltseinkommen liegt bei durchschnittlich 30.700 Euro pro Kopf. Trotzdem gibt es Regionen mit überdurchschnittlicher Belastung. In der Obersteiermark – den Bezirken Murau, Murtal und Bruck-Mürzzuschlag – sind die Einkommen niedriger und der Anteil an Mindestpensionisten höher.
Steirische Pendler profitieren 2026 vom verdreifachten Pendlereuro. In Kombination mit dem Sozialtarif können einkommensschwache Haushalte im ländlichen Raum beide Entlastungen nutzen. Das Klimaticket Steiermark bleibt bei 514 Euro pro Jahr – eine weitere Sparoption für Mobilität.
Die steirische Energiearmut ist kein abstraktes Problem. Laut Arbeiterkammer können sich in Österreich rund 130.000 Haushalte ihre Energierechnung nicht rechtzeitig bezahlen. Der Sozialtarif setzt genau hier an: Er reduziert die laufenden Kosten, ohne dass Betroffene komplizierte Anträge stellen müssen. Die Verknüpfung mit der bereits bestehenden ORF-Beitragsbefreiung hält den Verwaltungsaufwand gering. Experten der Arbeiterkammer Steiermark empfehlen, die Befreiung noch vor dem 1. April zu beantragen, um ab dem Stichtag sofort zu profitieren.
Ausblick: Energiearmut in der Steiermark bekämpfen
Der Sozialtarif ist ein erster Schritt, Energiearmut strukturell zu bekämpfen. Laut Gesetz ist die Regelung bis 31. März 2036 befristet. Die Kombination aus Sozialtarif, sinkenden Marktpreisen und dem Ausbau erneuerbarer Energie könnte die Lage für steirische Haushalte mittelfristig verbessern. Die offizielle FAQ des Wirtschaftsministeriums zum Sozialtarif bietet alle Details zur Beantragung. Wer glaubt, anspruchsberechtigt zu sein, sollte noch vor dem 1. April die ORF-Beitragsbefreiung beantragen.
Auch das neue Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) spielt eine Rolle. Es ermöglicht einen amtlichen Nachweis der Unterstützungswürdigkeit. Dieser Bescheid kann für weitere Leistungen genutzt werden: vergünstigte Fernwärme, klimarelevante Förderungen wie den Gerätetausch oder Sanierungszuschüsse. Für steirische Haushalte lohnt sich die Prüfung, ob neben dem Sozialtarif weitere Ansprüche bestehen. Gerade in Kombination mit der neu gestarteten Wohnbauförderung des Landes ergibt sich für sanierungswillige Eigenheimbesitzer ein attraktives Gesamtpaket aus Energiekostensenkung und Investitionsförderung.