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PFAS-Verbot ab Oktober 2026 – Ewigkeitschemikalien verschwinden aus steirischen Regalen

Ab dem 10. Oktober 2026 verbietet die EU den Einsatz bestimmter PFAS – sogenannter Ewigkeitschemikalien – in Alltagsprodukten. Betroffen sind Textilien und Kleidung (Regenjacken, Outdoor-Bekleidung), Lebensmittelverpackungen (Pizzakartons, beschichtete Papierbecher), Kosmetika (Hautpflegeprodukte) und Imprägniersprays. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/2462, die die REACH-Verordnung um einen neuen Eintrag ergänzt. Für steirische Konsumenten bedeutet das: Ab Oktober verschwinden PFAS-haltige Produkte aus den Regalen. Für steirische Hersteller – von Outdoor-Ausrüstern bis zu Lebensmittelbetrieben – stehen Anpassungen in der Lieferkette an.

Was PFAS sind und warum sie verboten werden

Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind synthetische Chemikalien mit besonderen Eigenschaften: wasserabweisend, fettabweisend, hitzebeständig. Sie machen Regenjacken regendicht, Pizzakartons fettfest und Pfannen antihaftbeschichtet. Das Problem: PFAS bauen sich in der Umwelt praktisch nicht ab. Sie reichern sich in Böden, Gewässern und im menschlichen Körper an. Wissenschaftliche Studien bringen PFAS mit Gesundheitsrisiken wie Schilddrüsenerkrankungen, erhöhtem Cholesterin und bestimmten Krebsarten in Verbindung.

Die Bezeichnung „Ewigkeitschemikalien“ kommt nicht von ungefähr: PFAS-Verbindungen überdauern Jahrhunderte. Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) gibt es rund 10.000 verschiedene PFAS-Verbindungen. Die aktuelle Verordnung betrifft die Untergruppe PFHxA (Perfluorhexansäure) und verwandte Stoffe. Ein umfassendes Totalverbot aller PFAS wird auf EU-Ebene weiter verhandelt.

Was ab Oktober 2026 verboten ist

Die Verbote treten stufenweise in Kraft. Seit 10. April 2026 sind PFAS-haltige Feuerlöschschäume für Ausbildungszwecke verboten. Ab 10. Oktober 2026 folgt das große Verbot für Konsumgüter:

  • Textilien und Kleidung: Regenjacken, Outdoor-Hosen, Sportbekleidung, Schuhe und Accessoires für die breite Öffentlichkeit
  • Lebensmittelkontaktmaterialien: Pizzakartons, Fast-Food-Verpackungen, beschichtete Papierbecher
  • Kosmetika: Bestimmte Hautpflegeprodukte, Foundation, wasserfeste Kosmetik
  • Gemische für Endverbraucher: Imprägniersprays, bestimmte Reinigungsmittel, Druckertinte

Ab 10. Oktober 2027 wird das Verbot auf weitere Textilien ausgeweitet. Ausgenommen bleiben Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstungen und Bautextilien.

Datum Was wird verboten
10. April 2026 Feuerlöschschäume für Ausbildung/Prüfung
10. Oktober 2026 Kleidung, Schuhe, Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Imprägniersprays
10. Oktober 2027 Weitere Textilien (nicht Kleidung)
10. Oktober 2029 Feuerlöschschäume für zivile Luftfahrt

Was das für die Steiermark bedeutet

Der Green Tech Cluster Steiermark arbeitet seit Jahren an nachhaltigen Materialien und Produktionsprozessen. Für steirische Unternehmen, die PFAS-haltige Produkte herstellen oder importieren, bedeutet das Verbot eine Umstellung. Besonders betroffen sind Outdoor-Ausrüster, Textilhersteller und Lebensmittelverpackungsproduzenten.

Die gute Nachricht: Produkte, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden. Es gibt also keine Pflicht, Lagerbestände zu vernichten. Für Konsumenten heißt das: Wer vor Oktober eine Regenjacke mit PFAS-Beschichtung kauft, behält ein legales Produkt.

Seit 12. Jänner 2026 gelten außerdem neue EU-Trinkwassergrenzwerte für PFAS: maximal 100 Nanogramm pro Liter. Ab Jänner 2028 wird der Wert auf 20 Nanogramm verschärft. In der Steiermark überwacht die Landesregierung gemeinsam mit den Wasserversorgern die Trinkwasserqualität. Bisher liegen steirische Werte unter den Grenzwerten.

Das PFAS-Verbot steht neben dem Anti-Mogelpackungs-Gesetz und dem Greenwashing-Verbot (ab 27. September 2026) als Teil eines umfassenden EU-Verbraucherschutzpakets. Steirische Konsumenten profitieren von sichereren Produkten. Die Grazer Wirtschaft und ihre Zulieferer müssen ihre Lieferketten rechtzeitig anpassen.

Welche Produkte Steirer im Alltag betrifft

Die Liste der betroffenen Alltagsprodukte ist lang. Regenjacken und Outdoor-Bekleidung nutzen PFAS für wasserabweisende Membranen (z.B. DWR-Beschichtungen). Hersteller wie Gore-Tex haben bereits PFAS-freie Alternativen entwickelt. Steirische Outdoor-Fans, die im Herbst eine neue Regenjacke kaufen, werden im Regal nur noch PFAS-freie Modelle finden.

Pizzakartons und Fast-Food-Verpackungen verwenden PFAS, damit Fett nicht durchsickert. Ab Oktober müssen Pizzerien, Lieferdienste und Imbisse in der Steiermark auf PFAS-freie Verpackungen umsteigen. Alternativen auf Basis von Wachs- oder Stärkebeschichtungen sind verfügbar, kosten aber teilweise mehr.

Kosmetika – insbesondere wasserfeste Foundation, Mascara und bestimmte Hautpflegeprodukte – enthalten PFAS als Filmbildner. Konsumenten können PFAS in der INCI-Liste auf der Verpackung erkennen: Inhaltsstoffe mit „fluor“ im Namen (z.B. PTFE, Perfluorononyl Dimethicone) deuten auf PFAS hin.

Imprägniersprays für Schuhe und Textilien basieren häufig auf PFAS-Verbindungen. Wer bisher seine Wanderschuhe mit Imprägnierspray behandelt hat, muss ab Oktober auf Alternativen ausweichen. Wachsbasierte oder silikonbasierte Sprays sind bereits am Markt und bieten vergleichbaren Schutz.

Steirische Unternehmen und die Umstellung

Für steirische Produzenten und Importeure ist die Übergangsfrist entscheidend. Produkte, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden. Es gibt keine Pflicht, Lagerbestände zu vernichten. Neue Produkte ab dem Stichtag müssen PFAS-frei sein.

Die Umstellung betrifft die gesamte Lieferkette. Steirische Unternehmen, die Textilien, Verpackungen oder Kosmetika importieren, müssen von ihren Zulieferern PFAS-Freiheitsnachweise anfordern. Zertifikate wie OEKO-TEX Standard 100 können dabei helfen. Der SFG-Wachstumsschritt unterstützt KMU bei Investitionen in nachhaltige Produktionsprozesse.

Parallel zum Produktverbot gelten seit Jänner 2026 neue Trinkwasser-Grenzwerte für PFAS: maximal 100 Nanogramm pro Liter (PFAS-20-Summe). Ab Jänner 2028 wird der Wert auf 20 Nanogramm verschärft. Die steirischen Wasserversorger überwachen die Qualität und kommunizieren die Messergebnisse transparent.

Greenwashing-Verbot ergänzt PFAS-Regelung

Parallel zum PFAS-Verbot tritt am 27. September 2026 das Greenwashing-Verbot in Kraft. Hersteller dürfen dann keine vagen Umweltaussagen mehr machen. Verboten werden Formulierungen wie „klimaneutral“ ohne transparenten Nachweis, „umweltfreundlich“ ohne Zertifizierung und selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel. Für steirische Produzenten bedeutet das: Wer echte Nachhaltigkeit lebt – etwa PFAS-freie Produktion, regionale Lieferketten, erneuerbare Energie im Betrieb – kann das glaubwürdig kommunizieren. Wer bisher mit vagen Versprechen gearbeitet hat, muss nachbessern.

Das PFAS-Verbot ist Teil einer umfassenden EU-Strategie zur Chemikaliensicherheit. Fünf EU-Staaten – Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen – haben bei der ECHA einen Beschränkungsvorschlag eingereicht, der rund 10.000 PFAS-Substanzen verbieten würde. Die finale Entscheidung wird für Ende 2026 erwartet. Sollte dieses Totalverbot kommen, wären die Auswirkungen auf die Industrie massiv – von der Automobilbranche bis zur Medizintechnik.

Für steirische Konsumenten ist die Botschaft klar: Ab Oktober 2026 werden Alltagsprodukte sicherer. Regenjacken, Lebensmittelverpackungen und Kosmetika enthalten keine Ewigkeitschemikalien mehr. Wer beim Einkauf auf Zertifikate wie OEKO-TEX oder das EU Ecolabel achtet, ist schon jetzt auf der sicheren Seite. Die Arbeiterkammer Steiermark berät bei Fragen zu Produktsicherheit und Konsumentenrechten.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des PFAS-Verbots sind in der Steiermark überschaubar, aber spürbar. Steirische Textilhändler müssen ihre Sortimente prüfen. Outdoor-Fachgeschäfte in Graz, Schladming und Leoben bieten bereits PFAS-freie Alternativen an. Die höheren Kosten für Ersatzmaterialien könnten sich vorübergehend auf die Endpreise auswirken – Experten rechnen mit Preisaufschlägen von 5 bis 15 % bei Regenbekleidung.

Steirische Lebensmittelbetriebe, die Verpackungen aus beschichtetem Karton verwenden – etwa Pizzerien, Bäckereien und Take-away-Lokale – stehen vor der Aufgabe, auf PFAS-freie Verpackungen umzusteigen. Die Gastronomie in der Steiermark mit ihren rund 7.500 Betrieben muss die Lieferketten anpassen. Wer bereits auf nachhaltige Verpackungen setzt, hat einen Vorsprung.

Wer sich als steirischer Konsument auf das PFAS-Verbot vorbereiten will, sollte beim nächsten Einkauf die Inhaltsstoffe auf der Verpackung prüfen. Bei Kosmetika verraten INCI-Bezeichnungen mit ‚fluor‘ die Verwendung von PFAS. Bei Textilien helfen Zertifikate wie OEKO-TEX Standard 100. Und bei Lebensmittelverpackungen gilt ab Oktober: Keine PFAS-Beschichtung mehr in Pizzakartons und Fast-Food-Schachteln. Die EU schützt Verbraucher – und die Steiermark mit ihrem Green-Tech-Profil ist für den Wandel gut aufgestellt. Steirische Unternehmen, die bereits auf PFAS-freie Alternativen umgestellt haben, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt.

Die EU-Verordnung 2024/2462 betrifft zunächst die PFAS-Untergruppe PFHxA und verwandte Stoffe. Das umfassende Totalverbot aller rund 10.000 PFAS-Substanzen wird von der ECHA noch beraten – eine Entscheidung der EU-Kommission wird Ende 2026 erwartet. Steirische Unternehmen in Graz, Leoben, Weiz, der Obersteiermark und dem gesamten Grazer Umland sollten sich frühzeitig auf weitere Einschränkungen vorbereiten und ihre Produktportfolios systematisch und konsequent auf vollständige PFAS-Freiheit umstellen. Die gesetzlich klar vorgesehenen, sorgfältig gestaffelten und branchenspezifisch angepassten Übergangsfristen von 18 Monaten bis 13,5 Jahren geben Planungssicherheit.

Quellen