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Reisepass Steiermark: Bearbeitungszeiten, Express-Optionen und alle Behörden im Sommer 2026

Vor jedem Sommer dasselbe Szenario: Drei Wochen vor der Reise fällt auf, dass der Reisepass abgelaufen ist – und der nächste Termin bei der Bezirkshauptmannschaft liegt zwei Wochen entfernt. Für die Steiermark 2026 gilt: Bei rechtzeitigem Antrag dauert die Ausstellung rund fünf Werktage, der reguläre Pass kostet 112 Euro. Wer es eilig hat, zahlt 148 Euro für den Expresspass oder satte 326 Euro für den Ein-Tages-Expresspass. Wir haben die Zuständigkeiten in allen Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden mit Antragsmöglichkeit und die häufigsten Pass-Fallen für die Sommer-Reisezeit 2026 zusammengetragen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren 2026

Die Passgebühr ist österreichweit einheitlich, die Bearbeitungszeit hängt von der gewählten Variante ab.

Variante Kosten Bearbeitungszeit Zustellung
Regulärer Reisepass 112 Euro ca. 5 Werktage Post an Wunschadresse
Expresspass 148 Euro priorisiert in Produktion und Zustellung Post an Wunschadresse
Ein-Tages-Expresspass 326 Euro nächster Werktag Botendienst
Notpass (Antragstellung vor Ort) 75 Euro sofort, nur 1 Jahr gültig Mitnahme

Wer am Donnerstagvormittag einen regulären Antrag stellt, hat den Pass typischerweise am übernächsten Donnerstag in der Post. Der Expresspass verkürzt das auf rund zwei bis drei Werktage. Der Ein-Tages-Expresspass ist die Notlösung für plötzliche Auslandsreisen – er wird am Folgetag per Botendienst zugestellt. Der Notpass ist eine Krücke für sofortige Reisen, gilt nur ein Jahr und wird vor Ort ausgestellt.

Welche Behörde in der Steiermark zuständig ist

Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften. In Graz übernimmt das Bürger:innenamt der Stadt Graz die Funktion. Anträge können seit 2021 unabhängig vom Wohnsitz bei jeder steirischen Passbehörde gestellt werden. Wer aus dem Bezirk Murau in Graz arbeitet, kann den Antrag in Graz erledigen.

Praktisch wichtig: Fast alle steirischen Passbehörden arbeiten nur mit Terminvereinbarung. Walk-in-Anträge werden in der Regel abgewiesen. Die Online-Termin-Plattform der Stadt Graz läuft über etermin.net/buergerinnenamt, die Bezirkshauptmannschaften nutzen teilweise eigene Buchungssysteme oder verlangen telefonische Reservierung.

Bezirk Passbehörde Online-Termin
Graz Stadt Stadt Graz Bürger:innenamt etermin.net/buergerinnenamt
Graz-Umgebung BH Graz-Umgebung Mo-Fr 8:00-12:30, Di bis 15:00 – mit Termin
Bruck-Mürzzuschlag BH Bruck-Mürzzuschlag +43 3862 899-0, nur nach telefonischem Termin
Deutschlandsberg BH Deutschlandsberg über BH-Website
Hartberg-Fürstenfeld BH Hartberg-Fürstenfeld über BH-Website
Leibnitz BH Leibnitz über BH-Website
Leoben BH Leoben über BH-Website
Liezen BH Liezen + Aussenstelle Gröbming über BH-Website
Murau BH Murau über BH-Website
Murtal BH Murtal über BH-Website
Südoststeiermark BH Südoststeiermark, Standort Feldbach über BH-Website
Voitsberg BH Voitsberg über BH-Website
Weiz BH Weiz über BH-Website

Zusätzlich nehmen viele Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter. Vorsicht: Bei Gemeinde-Anträgen ist mit spürbar längeren Wartezeiten zu rechnen – die Gemeinde fungiert nur als Annahmestelle, die eigentliche Bearbeitung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft.

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen

Die Pass-Antragstellung erfolgt persönlich, egal ob neuer Pass oder Verlängerung nach Ablauf. Pflichtunterlagen 2026:

  • Gültiger Lichtbildausweis (alter Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
  • Aktuelles biometrisches Passfoto 35×45 mm, nicht älter als sechs Monate
  • Geburtsurkunde als Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft (bei Erstantrag oder geänderten Daten)
  • Heiratsurkunde bei Namensänderung
  • Bei Kindern unter 18: Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigter, Kind muss persönlich erscheinen
  • Bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Verlustanzeige

Ab dem zwölften Lebensjahr werden Fingerabdrücke aufgenommen und ausschließlich im RFID-Chip des Passes gespeichert. Wer bereits eine ID-Austria-Registrierung wünscht, kann sie beim Pass-Antrag mit erledigen lassen.

Wie lange Pass und Personalausweis gelten

Wichtig vor der Sommerreise: Viele Zielländer akzeptieren Pässe nur, wenn sie nach Reiseende noch eine Mindestgültigkeit haben. Die wichtigsten Länderregeln:

  • EU/EWR/Schengen: Pass oder Personalausweis nur am Reisetag gültig erforderlich.
  • USA, Kanada, viele asiatische Länder: Pass muss zum Einreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig sein.
  • Türkei: mindestens 60 Tage über das Visum hinaus.
  • Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten: mindestens 6 Monate Restgültigkeit.

Wer also einen Pass hat, der im November 2026 abläuft, kann damit im August nicht in die USA fliegen – die 6-Monats-Regel zwingt zum Neuantrag.

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre bei Erwachsenen, 5 Jahre bei Kindern unter 12 Jahren. Eine Verlängerung gibt es nicht, abgelaufene Pässe müssen vollständig neu beantragt werden.

Drei häufige Fallen vor der Sommerreise

  • Falle 1: Pass läuft im Sommer noch ab. Schon im Frühjahr prüfen, ob der Pass nicht nur am Reisetag, sondern auch sechs Monate danach noch gültig ist.
  • Falle 2: Kind hat keinen eigenen Pass. Seit Juni 2012 gibt es keine Mit-Eintragung im Pass der Eltern mehr. Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass – auch der Säugling.
  • Falle 3: Personalausweis statt Reisepass für Ferne. Der österreichische Personalausweis gilt nur in EU/EWR/Schengen sowie ausgewählten Ländern. Für USA, Kanada, Asien wird zwingend der Reisepass verlangt.

Was die Sommer-Reisezeit wirtschaftlich kostet

Wer in der Hochsaison den Express-Tarif wählt, weil der Pass zu spät beantragt wurde, zahlt rund 200 Euro Aufpreis gegenüber dem regulären Pass. Für eine vierköpfige Familie summiert sich das auf 800 Euro – ohne Reisekosten. Pragmatisch heißt das: Pass-Check zum Jahreswechsel ist eine der billigsten Reisevorbereitungen überhaupt.

Wer als steirischer Pendler die Wartezeit auf einen Antragstermin reduzieren will, sollte die Bezirkshauptmannschaft am Arbeitsort nutzen. Wer in Graz arbeitet und in Hartberg wohnt, kann in der Stadt antragen, ohne den Pendlerweg zu opfern.

Quellen