Von 2,50 auf 4,90 Euro pro Person und Nacht: Die Nächtigungsabgabe in steirischen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen verdoppelt sich binnen eines Jahres beinahe. Der erste Schritt ist bereits verordnet und gilt ab 1. Dezember 2026, den zweiten hat die Landesregierung am 8. Oktober 2026 mit dem Budgetentwurf für 2027 angekündigt. Betroffen sind 8.643 Betriebe mit 183.117 Betten und zuletzt 14,0 Millionen Nächtigungen im Jahr. Neu ist außerdem, dass ein Teil des Geldes erstmals nicht im Tourismus bleiben soll.
Nächtigungsabgabe ist der amtliche steirische Name für das, was Gäste meist als Ortstaxe kennen und auf der Rechnung mitunter als Tourismusabgabe oder Kurtaxe wiederfinden: ein fixer Betrag pro Person und Nacht, den der Vermieter einhebt und an die Gemeinde abführt.
Zwei Erhöhungen in kurzer Folge
Die beiden Schritte haben unterschiedliche Ursachen. Der erste ist eine Inflationsanpassung, die das Gesetz vorschreibt. Der zweite ist eine politische Entscheidung, die das Landesbudget entlasten soll.
| Unterkunft | bis 30.11.2026 | ab 1.12.2026 | 2027 (geplant) | Plus gegenüber heute |
|---|---|---|---|---|
| Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Privatzimmer | 2,50 Euro | 2,80 Euro | 4,90 Euro | 96 % |
| Camping-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Mobilheimplätze | 2,00 Euro | 2,20 Euro | 3,90 Euro | 95 % |
| Schutzhäuser und Schutzhütten | 1,50 Euro | 1,70 Euro | 2,90 Euro | 93 % |
| Jahrespauschale für Dauercamper | 120,00 Euro | 132,20 Euro (ab 1.1.2027) | offen | - |
Beträge pro Person und Nächtigung. Quellen: Land Steiermark (Verordnung vom 9. Juli 2026, LGBl. Nr. 75/2026), Budgetpräsentation der Landesregierung vom 8. Oktober 2026.
1. Dezember 2026: die Indexanpassung auf 2,80 Euro
Das Steiermärkische Nächtigungsabgabegesetz verpflichtet die Landesregierung in § 4 Abs. 4, die Abgabe neu festzusetzen, sobald der Verbraucherpreisindex seit der letzten Festsetzung um mehr als zehn Prozent gestiegen ist. Die Erhöhung greift dann jeweils am 1. Dezember des Folgejahres, gerundet auf ganze zehn Cent. Diese Schwelle ist überschritten, die Verordnung stammt vom 9. Juli 2026. Die neuen Sätze gelten für alle Unterkunftnahmen ab 1. Dezember 2026, also pünktlich zum Start der Wintersaison. Maßgeblich ist der Aufenthalt, nicht das Buchungsdatum: Wer im Sommer für die Weihnachtsferien gebucht hat, zahlt 2,80 Euro.
2027: der Sprung auf 4,90 Euro
Die zweite Stufe geht weit über die Teuerung hinaus. Landeshauptmann Mario Kunasek begründete sie bei der Präsentation des Budgetentwurfs mit dem Abstand zu anderen Bundesländern: Ein Nachziehen auf ein vergleichbares Niveau stärke das Landesbudget und schaffe zusätzliche Spielräume. Die Steiermark liege derzeit österreichweit im untersten Drittel. Genannt wurden 4,90 Euro für Beherbergungsbetriebe, 3,90 Euro für Campingplätze und 2,90 Euro für Schutzhütten. Gemessen an den 2,80 Euro vom Dezember ist das ein Plus von 75 Prozent bei Hotels, 77 Prozent beim Camping und 71 Prozent auf Hütten.
Ein Datum für das Inkrafttreten nannte die Landesregierung nicht. Die Budgetrede von Finanzlandesrat Willibald Ehrenhöfer ist für 20. Oktober 2026 angesetzt, der Beschluss des Budgets für die Landtagssitzung am 16. Dezember 2026.
Was Gäste künftig zahlen
Die Abgabe wird pro Person und Nacht verrechnet und kommt zum Zimmerpreis dazu. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit, bei Familien zählen also meist nur die Eltern. In anerkannten Kurorten kommt die Kurabgabe dazu, die eigens geregelt ist; im Ausseerland beträgt sie in der Regel 1,00 Euro pro Person und Nacht.
| Aufenthalt | heute | ab 1.12.2026 | 2027 (geplant) |
|---|---|---|---|
| Paar, 2 Nächte im Hotel | 10,00 Euro | 11,20 Euro | 19,60 Euro |
| Familie mit 2 Kindern unter 15, 7 Nächte in der Ferienwohnung | 35,00 Euro | 39,20 Euro | 68,60 Euro |
| Vier Erwachsene, 7 Nächte Skiurlaub im Hotel | 70,00 Euro | 78,40 Euro | 137,20 Euro |
| Paar, 14 Nächte am Campingplatz | 56,00 Euro | 61,60 Euro | 109,20 Euro |
| Zwei Wanderer, 3 Hüttennächte | 9,00 Euro | 10,20 Euro | 17,40 Euro |
Eigene Berechnung aus den Sätzen des Landes, jeweils Nächtigungsabgabe für den gesamten Aufenthalt.
Bei einer Skiwoche zu viert macht der Unterschied zwischen heute und 2027 also 67,20 Euro aus. Das ist knapp der Preis einer Erwachsenen-Tageskarte in einem der großen Skigebiete. Die Liftpreise für den Winter 2026/27 liegen dort zwischen 69,50 und 81,50 Euro.
Wohin das Geld fließt - und was sich daran ändert
Bisher ist die Nächtigungsabgabe zur Gänze für den Tourismus gebunden. Nach § 10 des Gesetzes behält die Gemeinde 50 Prozent und muss sie für tourismusfördernde Zwecke verwenden; in Tourismusgemeinden geht dieser Anteil an den Tourismusverband. Die andere Hälfte führt die Gemeinde bis zum 15. des Folgemonats an das Land ab. Auch dieser Landesanteil ist nach § 11 für Förderungen nach dem Tourismusgesetz reserviert, 35 Prozent davon für die regionale Zusammenarbeit der Verbände.
Mit der Erhöhung auf 4,90 Euro soll dieses Prinzip aufgeweicht werden: Ein Drittel der zusätzlichen Einnahmen fließt ins allgemeine Landesbudget, zwei Drittel bleiben zweckgebunden für den Tourismus. Von den 2,10 Euro Aufschlag je Hotelnacht wären das 70 Cent für den Landeshaushalt und 1,40 Euro für Gemeinden, Verbände und Tourismusförderung. Wie die 1,40 Euro zwischen Gemeinde und Land aufgeteilt werden, ist noch nicht bekannt.
Wie viel Geld das ist, zeigt die Informationsunterlage zum Budgetentwurf: Der Landesanteil an der Nächtigungsabgabe ist für 2027 mit 28,5 Millionen Euro veranschlagt, um 19,8 Millionen mehr als 2026. Davon fließen 8,5 Millionen zurück in den Tourismus - 5,24 Millionen zusätzlich in den Tourismusförderungsfonds samt Investitionskostenzuschüssen, 3,29 Millionen in die regionale Zusammenarbeit der Verbände. Das sind die rund 8,6 Millionen Euro, die Kunasek laut ORF Steiermark als Mehreinnahmen für den Tourismus nannte. Gut elf Millionen Euro bleiben im allgemeinen Haushalt.
Der Landesanteil wächst damit auf mehr als das Dreifache, obwohl sich der Satz nicht einmal verdoppelt. Das deutet darauf hin, dass sich auch der Schlüssel zwischen Land und Gemeinden verschiebt. Was bei Gemeinden und Tourismusverbänden zusätzlich ankommt, weist die Unterlage nicht aus. Wie die Erhöhung in den gesamten Haushalt passt, steht im Beitrag zum Landesbudget 2027.
Wo der Aufschlag am stärksten ankommt
Mehr als ein Viertel aller steirischen Nächtigungen entfällt auf Schladming-Dachstein, drei Regionen zusammen kommen auf knapp 60 Prozent. Entsprechend ungleich verteilt sich die Summe, die Gäste künftig zusätzlich zahlen. Die rechte Spalte zeigt die rechnerische Obergrenze bei 2,10 Euro je Nächtigung; befreite Gäste und die niedrigeren Sätze für Camping und Hütten drücken den tatsächlichen Betrag.
| Erlebnisregion | Nächtigungen 2024/25 | Anteil | Aufschlag, Obergrenze |
|---|---|---|---|
| Schladming-Dachstein | 3.908.930 | 27,9 % | 8,2 Mio. Euro |
| Region Graz | 2.225.458 | 15,9 % | 4,7 Mio. Euro |
| Thermen- & Vulkanland | 2.173.264 | 15,5 % | 4,6 Mio. Euro |
| Murau | 1.188.921 | 8,5 % | 2,5 Mio. Euro |
| Ausseerland-Salzkammergut | 1.130.925 | 8,1 % | 2,4 Mio. Euro |
| Oststeiermark | 867.447 | 6,2 % | 1,8 Mio. Euro |
| Südsteiermark | 852.476 | 6,1 % | 1,8 Mio. Euro |
| Murtal | 555.308 | 4,0 % | 1,2 Mio. Euro |
| Hochsteiermark | 520.707 | 3,7 % | 1,1 Mio. Euro |
| Erzberg-Leoben | 295.793 | 2,1 % | 0,6 Mio. Euro |
| Gesäuse | 282.902 | 2,0 % | 0,6 Mio. Euro |
| Steiermark gesamt | 14.002.131 | 100 % | 29,4 Mio. Euro |
Quelle: Land Steiermark, Kurzbericht Tourismus 2025 (Tourismusjahr November 2024 bis Oktober 2025, Daten der Landesstatistik); Aufschlag: eigene Berechnung.
55 Prozent der Nächtigungen stammen von Gästen aus Österreich, 45 Prozent aus dem Ausland - allen voran aus Deutschland mit 2,84 Millionen Nächtigungen, gefolgt von Tschechien und Ungarn mit je rund 0,6 Millionen. Die Abgabe trifft damit mehrheitlich Inlandsgäste, darunter viele Steirerinnen und Steirer selbst: Befreit ist nur, wer in der Gemeinde der Unterkunft seinen Hauptwohnsitz hat. Ein Grazer Paar zahlt im Thermenhotel in Bad Radkersburg genauso wie Gäste aus München. Wie stark einzelne Regionen zuletzt gewachsen sind, steht in der Tourismusbilanz der Steiermark.
Der Vergleich mit den anderen Bundesländern
Mit 2,50 und auch mit 2,80 Euro gehört die Steiermark tatsächlich zu den günstigeren Ländern. Mit 4,90 Euro läge sie dagegen über den beiden Bundesländern, die 2026 kräftig angehoben haben.
| Bundesland | Abgabe pro Person und Nacht | gilt seit bzw. ab |
|---|---|---|
| Steiermark | 2,50 Euro, dann 2,80 Euro, geplant 4,90 Euro | 1.12.2026 bzw. 2027 |
| Kärnten | 4,50 Euro, davon 0,90 Euro Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag | 1.11.2026 |
| Burgenland | 4,50 Euro (zuvor 2,50 Euro) | 2026 |
| Wien | 5 % des Beherbergungsentgelts, danach 8 % | 1.7.2026 bzw. 1.7.2027 |
| Niederösterreich | 2,60 Euro, in Kurorten 3,00 Euro | 1.1.2026 |
| Oberösterreich | 2,40 Euro landesweit, einzelne Regionen höher | Stand 2026 |
| Salzburg, Tirol, Vorarlberg | je Gemeinde oder Tourismusverband verschieden, Höchstsätze zwischen 3,80 und 5,00 Euro | Stand 2026 |
Quellen: Land Kärnten, Tourismusreform; Österreichische Hoteliervereinigung zur Wiener Ortstaxe; übrige Länder laut Übersichten von Steuerberatungskanzleien, Stand 2026.
Der Vergleich mit Kärnten hat einen Haken. Dort ist im neuen Satz seit 1. November 2026 die freie Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr im ganzen Land inkludiert, der Gast bekommt für den Aufschlag also eine Gegenleistung. Für die Steiermark wurde bei der Budgetpräsentation nichts Vergleichbares angekündigt. In Wien wiederum bemisst sich die Ortstaxe am Zimmerpreis: Bei 100 Euro netto pro Nacht sind fünf Prozent genau fünf Euro für das ganze Zimmer, bei zwei Personen also 2,50 Euro pro Kopf. Ein steirisches Doppelzimmer wäre 2027 mit 9,80 Euro belastet, unabhängig davon, ob es 80 oder 280 Euro kostet. Die fixe Abgabe wiegt bei günstigen Quartieren relativ am schwersten - bei einem Privatzimmer um 35 Euro pro Person wären es 14 Prozent des Preises.
Was Vermieter und Hoteliers jetzt tun müssen
Für die Betriebe ist die Abgabe ein Durchlaufposten, die Verantwortung für richtige Einhebung und Abfuhr liegt aber bei ihnen. Einhebungspflichtig ist der Inhaber oder Pächter, bei Privatunterkünften der Unterkunftgeber - das schließt Ferienwohnungen ein, die über Buchungsplattformen vermietet werden.
- Preislisten und Buchungssysteme umstellen: Ab 1. Dezember 2026 gelten 2,80, 2,20 und 1,70 Euro. Die Abgabe muss beim Preis separat ausgewiesen werden, auch auf Plattformen (§ 4a Abs. 2).
- Bestehende Buchungen prüfen: Für Aufenthalte ab 1. Dezember gilt der neue Satz. Wer Gästen einen Endpreis inklusive Abgabe bestätigt hat, trägt die Differenz sonst selbst.
- Abrechnung sauber trennen: Das vierte Quartal 2026 enthält zwei Sätze. Die eingehobenen Beträge sind bis 15. Jänner 2027 bei der Gemeinde einzuzahlen, die Jahreserklärung für 2026 ist bis 31. März 2027 fällig.
- Dauercamper informieren: Die Jahrespauschale für Stellplätze, die länger als zwei Monate belegt sind, steigt mit 1. Jänner 2027 von 120 auf 132,20 Euro.
- Angebote für 2027 mit Vorbehalt kalkulieren: Pauschalen für den Sommer 2027 und Gruppenangebote sollten die Abgabe getrennt und in der jeweils gültigen Höhe ausweisen, solange der Starttermin der 4,90 Euro nicht feststeht.
Neue Unterkünfte sind der Gemeinde binnen zwei Wochen zu melden. Die Gemeinden können eigene Kontrollorgane bestellen; werden bei einer Prüfung verschuldete Mängel festgestellt, zahlt der Betrieb einen Kostenersatz von 20 Prozent des Rückstands. Für die Branche kommt die Erhöhung in einer Phase steigender Kosten, zuletzt durch den höheren Mindestlohn in der Gastronomie.
Wer von der Abgabe befreit ist
An den Ausnahmen in § 3 des Gesetzes ändert die Indexanpassung nichts. Keine Nächtigungsabgabe zahlen:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Schülerinnen, Schüler und Begleitpersonen bei Schulveranstaltungen wie Skikursen oder Ausflügen sowie bei Aufenthalten zur Schul- oder Berufsausbildung
- Studierende und Lehrende einer Hochschule mit vorübergehendem Wohnsitz am Studienort
- Patienten, Pfleglinge und Personal in Krankenanstalten, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- Gäste, deren Erholungsaufenthalt überwiegend von der öffentlichen Hand oder der freien Wohlfahrt bezahlt wird
- Personen, die länger als zwei Monate ununterbrochen in einer Gemeinde wohnen, ab dem dritten Monat
- Berufstätige, die für mehr als 14 Tage am Stück zur Arbeit Quartier nehmen, etwa Monteure oder Saisonkräfte
Geschäftsreisende mit kürzeren Aufenthalten sind nicht befreit. Für Betriebe mit vielen Montagegästen lohnt der Blick auf die 14-Tage-Grenze: Wochenend- und Wochenruhe gelten nicht als Unterbrechung.
Was noch offen ist
Die 4,90 Euro stehen bisher in einem Budgetentwurf, nicht im Gesetz. Dort sind in § 4 Abs. 1 nach wie vor die Grundbeträge von 2022 festgeschrieben, die Verordnung darf sie nur im Ausmaß der Inflation anheben. Für den größeren Sprung und für die Umleitung eines Drittels ins Landesbudget braucht es eine Novelle, die der Landtag beschließen muss. Vier Punkte sind dabei ungeklärt:
- Der Starttermin. Genannt wurde nur das Jahr 2027. Für Betriebe macht es einen großen Unterschied, ob die neuen Sätze schon in der laufenden Wintersaison oder erst mit der Sommersaison gelten.
- Der Aufteilungsschlüssel. Offen ist, wie viel von den zusätzlichen Mitteln bei Gemeinden und Tourismusverbänden ankommt und wie viel in die Landesförderung geht.
- Die Indexregel. Ob die Zehn-Prozent-Automatik auf dem neuen Niveau weiterläuft, entscheidet über die nächste Erhöhung.
- Die Dauercamper-Pauschale. Für sie wurde kein neuer Betrag genannt.
Häufige Fragen zur Nächtigungsabgabe in der Steiermark
Wie hoch ist die Nächtigungsabgabe in der Steiermark aktuell?
Bis 30. November 2026 beträgt sie 2,50 Euro pro Person und Nacht in Beherbergungsbetrieben, 2,00 Euro auf Campingplätzen und 1,50 Euro auf Schutzhütten. Ab 1. Dezember 2026 sind es 2,80, 2,20 und 1,70 Euro.
Ist die Nächtigungsabgabe dasselbe wie Ortstaxe, Kurtaxe oder Tourismusabgabe?
Ortstaxe ist in Österreich die gängigste Bezeichnung für die Abgabe, die Gäste pro Nacht zahlen; in der Steiermark heißt sie Nächtigungsabgabe. Die Kurabgabe ist eine eigene Abgabe nach dem Kurabgabegesetz und wird in Kurorten zusätzlich eingehoben. Ebenfalls etwas anderes ist der Tourismusinteressentenbeitrag: Ihn zahlen nicht die Gäste, sondern die Unternehmen.
Ab wann gelten die 4,90 Euro?
Die Landesregierung hat die Erhöhung für 2027 angekündigt, ein genaues Datum gibt es noch nicht. Voraussetzung ist eine Änderung des Nächtigungsabgabegesetzes durch den Landtag.
Zahlen Kinder Nächtigungsabgabe?
Nein. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres befreit.
Gilt die Abgabe auch für Ferienwohnungen und Airbnb?
Ja. Abgabepflichtig ist jede entgeltliche Unterkunft, auch in Privatunterkünften. Der Vermieter muss die Abgabe einheben, separat ausweisen und an die Gemeinde abführen.
Müssen Steirer im eigenen Bundesland zahlen?
Ja, sobald sie außerhalb ihrer Hauptwohnsitzgemeinde gegen Entgelt übernachten. Der Wohnsitz im Bundesland befreit nicht.
Wer bekommt das Geld?
Derzeit je zur Hälfte die Gemeinde beziehungsweise der Tourismusverband und das Land, beides zweckgebunden für den Tourismus. Von den Mehreinnahmen der geplanten Erhöhung soll ein Drittel ins allgemeine Landesbudget fließen.
Stand: 8. Oktober 2026.