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Neuer Energieausweis ab Mai 2026 – Was steirische Hausbesitzer und Vermieter wissen müssen

Voraussichtlich am 30. Mai 2026 tritt in Österreich die Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) in Kraft. Die Änderungen setzen die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um und bringen für Hausbesitzer, Vermieter und Käufer in der Steiermark spürbare Neuerungen: Eine einheitliche Energieeffizienzskala von A bis G ersetzt die bisherige Einstufung von A++ bis G. Der Energieausweis wird in mehr Fällen verpflichtend – erstmals auch bei der Verlängerung von Mietverträgen. Und der bisherige Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) fällt weg. Was das konkret für rund 810.000 steirische Haushalte bedeutet, welche Fristen gelten und wie sich die Änderungen auf den steirischen Immobilienmarkt auswirken.

Warum der Energieausweis neu geregelt wird

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wurde im April 2024 auf EU-Ebene verabschiedet. Ihr übergeordnetes Ziel: die Klimaneutralität des gesamten Gebäudesektors der EU bis 2050. Alle 27 Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. In Österreich liegt seit Ende Jänner 2026 ein Ministerialentwurf zur EAVG-Novelle vor. Das geplante Inkrafttreten: 30. Mai 2026.

Der Gebäudesektor ist für rund 36 % des CO2-Ausstoßes in der EU verantwortlich. Energieausweise sollen als zentrales Informationsinstrument die Transparenz erhöhen und Kauf- und Mietentscheidungen erleichtern. Die Steiermark mit ihren knapp 1,27 Millionen Einwohnern und einer Eigenheimquote von 63,9 % ist von diesen Änderungen besonders betroffen. Gerade im ländlichen Raum stammen viele Einfamilienhäuser aus den 1960er- und 1970er-Jahren und weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Nach Schätzungen der steirischen Wohnbauabteilung fallen rund 40 % der Bestandsgebäude in die schlechteren Energieklassen E bis G – für diese Eigentümer wird der neue Energieausweis zum Weckruf, über Sanierungsmaßnahmen nachzudenken.

Die neue Effizienzskala A bis G

Bisher kannte der österreichische Energieausweis die Klassen A++ bis G, basierend auf dem Heizwärmebedarf (HWB) und dem Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE). Ab Mai 2026 gilt EU-weit eine harmonisierte Skala von A bis G – analog zur bereits bekannten Kennzeichnung von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken. Ob Staubsauger oder Wohngebäude: Dieselbe Skala erleichtert die Einordnung.

Klasse Gebäudetyp Bisherige Entsprechung (ca.)
A Nullemissionsgebäude A++ / A+ (max. 15 kWh/m2a)
B Niedrigstenergiehaus, moderner Neubaustandard A / B (max. 50 kWh/m2a)
C Sanierter Altbau, guter Bestand C (max. 100 kWh/m2a)
D Durchschnittlicher Bestand D (max. 150 kWh/m2a)
E-F Ältere, teilsanierte Gebäude E / F (über 150 kWh/m2a)
G Energetisch schlechteste 15 % des nationalen Bestands G (unsanierter Altbau)

Die Klasse A ist künftig ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten – das sind Gebäude, die vor Ort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Die Klasse G steht für die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Gebäudebestands. Ein Neubau in der Steiermark muss nach der OIB-Richtlinie 6 mindestens die Klasse B erreichen. Bestehende Gebäude lassen sich anhand des neuen Systems leichter einordnen und vergleichen.

Erweiterte Vorlagepflicht – wann der Energieausweis künftig Pflicht ist

Bisher musste ein Energieausweis in Österreich bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Neubau vorgelegt werden. Ab Mai 2026 weitet sich diese Pflicht deutlich aus:

  • Verlängerung von Mietverträgen: Auch bei der bloßen Verlängerung eines bestehenden Miet- oder Bestandvertrags muss künftig ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.
  • Größere Renovierungen: Nach umfassenden Sanierungen ist ein aktualisierter Energieausweis erforderlich. Als „größere Renovierung“ gilt, wenn die Kosten 25 % des Gebäudewerts übersteigen oder mehr als 25 % der Gebäudehülle betroffen sind.
  • Öffentliche Gebäude: Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen oder von diesen genutzt benötigen ebenfalls einen Energieausweis.

Für Vermieter in der Steiermark bedeutet das: Wer 2026 Mietverträge verlängert, braucht einen gültigen Energieausweis – auch wenn bisher keiner erforderlich war. In Kombination mit den regional stark unterschiedlichen Immobilienpreisen in der Steiermark wird der Energieausweis zum entscheidenden Faktor bei der Wertbestimmung von Immobilien.

Was sich bei den Kennzahlen ändert

Der bisher in Österreich zentrale Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) fällt weg. Stattdessen rücken zwei Werte in den Mittelpunkt:

  • Heizwärmebedarf (HWB): Gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter und Jahr zum Heizen benötigt wird (in kWh/m2a). Er beschreibt die thermische Qualität der Gebäudehülle.
  • Endenergiebedarf: Beschreibt die von außen zuzuführende Energiemenge für Raumwärme und Warmwasser.

Beide Kennwerte müssen laut EAVG bereits im Immobilieninserat angegeben werden – egal ob in Printmedien oder auf Online-Plattformen wie willhaben.at oder immobilienscout24.at. Zusätzlich muss künftig die Gesamtenergieeffizienzklasse (A bis G) in jedem Inserat angeführt werden. Der vollständige Energieausweis muss vor Vertragsabschluss vorgelegt und eine Kopie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden.

Renovierungspass: Der digitale Sanierungsfahrplan

Neben dem neuen Energieausweis schreibt die EU-Gebäuderichtlinie bis 29. Mai 2026 auch die Einführung eines Renovierungspasses vor. Dieses digitale Dokument soll Eigentümern einen langfristigen, auf ihr Gebäude zugeschnittenen Sanierungsfahrplan liefern. Der Renovierungspass bildet den energetischen Ist-Zustand ab und zeigt schrittweise Maßnahmen bis hin zum Nullemissionsgebäude auf.

Geplant ist, dass der Renovierungspass auch Informationen zu Energieeinsparungen, CO2-Minderungen, geschätzten Kosten und möglichen Förderungen enthält. Er kann parallel zum Energieausweis ausgestellt werden, was die Kosten senkt, da viele Berechnungsschritte identisch sind. In der Steiermark passt dieses Konzept perfekt zum neuen Sanierungspass der steirischen Wohnbauförderung, der ab 1. Juni 2026 gestaffelte Fördersätze von 10 bis 30 % bietet.

Kosten für den Energieausweis in der Steiermark

Die Kosten für einen Energieausweis sind in Österreich nicht gesetzlich reguliert und variieren je nach Anbieter und Gebäudetyp.

Gebäudetyp Preisspanne Faustregel
Wohnung 55 – 200 € Ca. 2 € pro m2 Nutzfläche
Einfamilienhaus 200 – 600 € 150 m2 = ca. 300 €
Mehrfamilienhaus 400 – 1.650 € Je nach Einheiten und Größe
Gewerbeobjekt 500 – 2.000 € Abhängig von Komplexität

Die Kosten trägt der Eigentümer. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden sie auf alle Eigentümer aufgeteilt. Es gibt zwei Erstellungsvarianten: Bei der Online-Variante übermittelt der Eigentümer alle Unterlagen (Grundrisspläne, Baubeschreibung, Angaben zur Heizung, Fotos) digital. Die Vor-Ort-Variante mit Begehung durch einen Experten ist teurer, aber genauer. Für die steirische Sanierungsförderung wird ein Vor-Ort-Energieausweis oft vorausgesetzt.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

In Österreich regelt die Landesgesetzgebung, wer zur Ausstellung berechtigt ist. Laut WKO: Befugnis zur Erstellung von Energieausweisen gehören dazu:

  • Baumeister und Holzbau-Meister
  • Ingenieurbüros (insbesondere Elektrotechnik, Heizungstechnik, Klimatechnik)
  • Ziviltechniker (Architekten, Zivilingenieure)
  • Rauchfangkehrer (nur für bestehende Wohngebäude, keine Neubauten)
  • Gewerbetreibende in den Sparten Gas-, Sanitär-, Heizungs-, Kälte- und Lüftungstechnik

In der Steiermark bieten unter anderem die Energieagentur Obersteiermark und die Infozentrale Energie und Wohnbau des Landes Beratung und Unterstützung bei der Erstellung. Die steirische Energieberatung bietet kostenlose Erstberatungen für Privatpersonen an.

Strafen bei fehlendem Energieausweis

Wer den gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, riskiert empfindliche Strafen. Die Verwaltungsstrafen betragen in Österreich bis zu 1.450 € pro Verstoß. Da die Strafe pro Verstoß gilt, kann sie bei mehrfachen Verfehlungen entsprechend höher ausfallen. Mögliche Verstöße: fehlender Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung, fehlende HWB- und fGEE-Angaben im Inserat, nicht fristgerechte Aushändigung an den Mieter oder Käufer. Der Käufer oder Mieter hat das Recht, die Kosten für die nachträgliche Erstellung vom Verkäufer oder Vermieter zurückzufordern. Dieser Anspruch verjährt nach drei Jahren.

Was bestehende Energieausweise angeht

Gute Nachricht für alle, die bereits einen gültigen Energieausweis besitzen: Bestehende Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer zehnjährigen Gültigkeitsdauer anerkannt. Die alte Skala (A++ bis G) wird also noch einige Jahre im Umlauf bleiben. Nur neu ausgestellte Ausweise müssen die neue Skala A bis G verwenden. Bei früheren Gesetzesnovellen (2009, 2014, 2020) wurde jeweils gleich verfahren – alte Ausweise blieben gültig, nur neue mussten den neuen Vorgaben genügen.

Allerdings greift die erweiterte Vorlagepflicht unabhängig davon. Wer einen Mietvertrag verlängert oder größer renoviert, braucht einen Energieausweis – in der Praxis wird das in der Regel ein nach neuem Recht ausgestellter Ausweis sein. Die steirische Energie- und Umwelttechnikbranche rechnet daher mit einer deutlich steigenden Nachfrage nach Energieausweisen in den kommenden Monaten.

Auswirkungen auf den steirischen Immobilienmarkt

Die neue transparente A-G-Skala macht die energetische Performance von Immobilien für Investoren, Banken und Käufer deutlich sichtbarer. Das hat direkte Konsequenzen für den Immobilienmarkt in der Steiermark:

  • Wertverlust bei schlechten Klassen: Gebäude mit den Klassen E bis G verlieren an Marktwert. Das Risiko von Stranded Assets – Immobilien, die aufgrund schlechter Energiebilanz schwer verkäuflich werden – steigt.
  • Wertsteigerung bei guten Klassen: Immobilien der Klassen A und B gewinnen an Attraktivität. Sie sind besser finanzierbar, erzielen höhere Mieten und profitieren von besseren ESG-Ratings.
  • Sanierungsdruck steigt: Vermieter und Eigentümer älterer Gebäude stehen vor der Entscheidung: Sanieren und Förderungen nutzen – oder Wertverlust akzeptieren.

In der Steiermark, wo rund 63,9 % der Bevölkerung im Eigenheim leben, betrifft das eine große Zahl an Haushalten direkt. Die Kombination aus neuem Energieausweis und dem steirischen Sanierungspass ab Juni 2026 bietet eine einmalige Gelegenheit: Wer jetzt saniert, verbessert nicht nur die Energieklasse, sondern sichert sich auch Förderungen von bis zu 30 % der Kosten.

Praktische Tipps für steirische Hausbesitzer und Vermieter

  • Gültigkeit prüfen: Kontrollieren Sie das Ausstellungsdatum Ihres Energieausweises. Ist er älter als 10 Jahre, brauchen Sie einen neuen.
  • Inserate aktualisieren: Ab Mai 2026 muss die neue Effizienzklasse (A-G) in jedem Immobilieninserat angegeben werden.
  • Mietvertragsverlängerungen planen: Wer 2026 Mietverträge verlängert, benötigt einen gültigen Energieausweis. Planen Sie die Erstellung rechtzeitig ein.
  • Sanierung prüfen: Ein schlechter Energieausweis (Klasse E-G) ist ein Signal zum Handeln. Der steirische Sanierungspass bietet ab Juni 2026 gestaffelte Förderungen.
  • Energieberatung nutzen: Die steirische Energieberatung bietet kostenlose Erstberatungen. Termin: Infozentrale Energie und Wohnbau, Landhausgasse 7, 8010 Graz, Tel. 0316/877-3713.
  • Kosten einplanen: Für ein Einfamilienhaus (150 m2) rechnen Sie mit 250 bis 550 € für den Energieausweis. Diese Kosten können bei Förderanträgen oft mitgerechnet werden.

Rechenbeispiel: Was der Energieausweis für eine steirische Immobilie bedeutet

Ein Einfamilienhaus in Leibnitz, Baujahr 1975, 160 Quadratmeter Wohnfläche. Die alte Ölheizung wurde 2020 durch eine Pelletsheizung ersetzt, die Fenster sind noch original. Der aktuelle Heizwärmebedarf liegt bei 140 kWh/m2a – das entspricht nach der neuen Skala der Klasse D. Der Eigentümer plant, 2026 die Fenster zu tauschen und die Fassade zu dämmen.

Die Kosten für den neuen Energieausweis (Vor-Ort-Variante): rund 400 €. Nach dem Fenstertausch und der Fassadendämmung sinkt der Heizwärmebedarf auf geschätzte 65 kWh/m2a – das ergibt Klasse C. Der zweite Energieausweis (sanierter Zustand) kostet weitere 300 bis 400 €. Über den steirischen Sanierungspass erhält der Eigentümer bei zwei Maßnahmen eine Förderung von 20 % der Sanierungskosten. Bei Gesamtkosten von 35.000 € für Fenster und Fassade ergibt das 7.000 € Förderung. Die Verbesserung von Klasse D auf C steigert den geschätzten Marktwert der Immobilie um 8 bis 12 %.

Zeitplan der EU-Gebäuderichtlinie bis 2050

Der neue Energieausweis ist nur der erste Schritt einer umfassenden europäischen Strategie zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Die EU-Gebäuderichtlinie enthält weitreichende Vorgaben, die schrittweise greifen:

Jahr Maßnahme Betrifft
Mai 2026 Neue Energieausweis-Skala A-G, erweiterte Vorlagepflicht Alle Eigentümer und Vermieter
Mai 2026 Einführung Renovierungspass Eigentümer älterer Gebäude
2028 Öffentliche Neubauten als Nullemissionsgebäude Öffentliche Bauträger
2030 Alle Neubauten als Nullemissionsgebäude Alle Bauträger
2050 Gesamter Gebäudesektor klimaneutral Alle Gebäude

Ab 2028 sind bei Neubauten auch verpflichtende Lebenszyklus-CO2-Analysen vorgeschrieben. Diese berücksichtigen nicht nur den Energieverbrauch im Betrieb, sondern auch die Emissionen bei Herstellung, Transport und Rückbau der Baumaterialien. Die Mitgliedstaaten müssen bis 2027 nationale Grenzwerte dafür festlegen. Für die Steiermark mit ihrer starken Bauwirtschaft und ihrem Fokus auf Nachhaltigkeit eröffnet das Chancen – Unternehmen, die frühzeitig auf ökologische Bauweise setzen, haben einen Wettbewerbsvorteil.

Was die Änderung für steirische Betriebe bedeutet

Die Neuregelung betrifft nicht nur Privatpersonen. Steirische Gewerbebetriebe, die Büros, Werkstätten oder Produktionshallen besitzen oder mieten, müssen ebenfalls mit der neuen Energieeffizienzklasse umgehen. Bei gewerblichen Mietverträgen, die 2026 verlängert werden, ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Unternehmen, die ihre Betriebsgebäude sanieren, können neben der steirischen Landesförderung auch die SFG-Förderaktionen nutzen.

Für Immobilienunternehmen, Makler und Hausverwaltungen steigt der Aufwand. Sie müssen sicherstellen, dass alle verwalteten Objekte über gültige Energieausweise verfügen und die neuen Inseratspflichten eingehalten werden. Die Energieeffizienzklasse wird zum zentralen Verkaufsargument. Makler berichten, dass gut sanierte Objekte der Klassen A bis C bereits jetzt schneller und zu höheren Preisen vermittelt werden als unsanierte Gebäude. Die neue Transparenz durch die A-G-Skala wird diesen Trend weiter verstärken.

Auch für Energieberater, Installateure und Baumeister in der Steiermark bietet die Reform Chancen. Die steigende Nachfrage nach Energieausweisen, Sanierungskonzepten und thermischen Verbesserungen schafft Aufträge und sichert Arbeitsplätze. Die Energieagentur Obersteiermark bietet Schulungen und Unterstützung für Fachbetriebe an.

Häufige Fragen zum neuen Energieausweis 2026

Ab wann gilt der neue Energieausweis in Österreich?

Die EAVG-Novelle tritt voraussichtlich am 30. Mai 2026 in Kraft. Ab diesem Datum müssen neu ausgestellte Energieausweise die Skala A bis G verwenden. Die erweiterte Vorlagepflicht (auch bei Mietvertragsverlängerungen) gilt ebenfalls ab diesem Stichtag.

Wird mein bestehender Energieausweis ungültig?

Nein. Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer 10-jährigen Gültigkeit anerkannt. Nur neu ausgestellte Ausweise müssen die neue Skala verwenden. Allerdings kann bei einer Mietvertragsverlängerung ab Mai 2026 ein neuer Ausweis erforderlich werden.

Was kostet die Erstellung eines neuen Energieausweises?

Für eine Wohnung ab rund 55 €, für ein Einfamilienhaus zwischen 200 und 600 €. Die Online-Variante ist günstiger, die Vor-Ort-Begehung genauer. Als Faustregel gelten rund 2 € pro Quadratmeter Nutzfläche.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?

Die Verwaltungsstrafe beträgt bis zu 1.450 € pro Verstoß. Mieter und Käufer können die Kosten für eine nachträgliche Erstellung vom Eigentümer einfordern. Der Rückforderungsanspruch verjährt nach drei Jahren.

Welche Kennzahlen müssen ins Inserat?

Ab Mai 2026 müssen HWB (Heizwärmebedarf), Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse (A bis G) in jedem Immobilieninserat angegeben werden – sowohl in Print als auch online.

Was ist der Renovierungspass?

Ein digitales Dokument, das Eigentümern einen langfristigen Sanierungsfahrplan liefert. Er zeigt den energetischen Ist-Zustand und schrittweise Maßnahmen bis zum Nullemissionsgebäude auf. In Österreich wird er parallel zum Energieausweis eingeführt.

Wie hängt der Energieausweis mit dem steirischen Sanierungspass zusammen?

Der Energieausweis zeigt den energetischen Ist-Zustand. Der steirische Sanierungspass (ab 1. Juni 2026) fördert die Umsetzung von Verbesserungen mit 10 bis 30 % Zuschuss. Für den Förderantrag wird ein Energieausweis (Ist-Zustand und geplanter Zustand) benötigt. Beide Instrumente ergänzen sich.

Kann ich den Energieausweis steuerlich absetzen?

Ja. Die Öko-Sonderausgabenpauschale bietet steuerliche Vorteile: 800 € pro Jahr für thermische Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Fenstertausch) und 400 € pro Jahr für den Heizungstausch auf erneuerbare Energieträger. Die Kosten für den Energieausweis selbst können bei Vermietung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Gilt die neue Regelung auch für Gewerbeobjekte?

Ja. Die EAVG-Novelle betrifft alle Gebäudetypen – Wohngebäude, Büros, Geschäftslokale und Betriebsobjekte. Gewerbliche Vermieter müssen bei der Verlängerung von Mietverträgen ebenfalls einen gültigen Energieausweis vorlegen. Bei öffentlichen Gebäuden gelten sogar strengere Anforderungen: Ab 2028 müssen öffentliche Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden.

Welche Rolle spielt die OIB-Richtlinie 6 in der Steiermark?

Die OIB-Richtlinie 6 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) regelt die technischen Berechnungsstandards für Energieausweise. In der Steiermark ist die OIB-Richtlinie 6 in der Fassung April 2019 seit 1. September 2020 in Kraft. Sie legt fest, welche Mindestanforderungen an die Energieeffizienz bei Neubauten und Sanierungen gelten. Die Anpassung an die neue EU-Gebäuderichtlinie wird über eine Aktualisierung dieser Richtlinie und der steirischen Landesbauordnung erfolgen.

Die Rolle der Steiermark als Vorreiter bei Energie und Klimaschutz

Die Steiermark hat mit ihrer Forschungsquote von 5,32 % – der höchsten aller Bundesländer – eine starke Ausgangslage für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. Institutionen wie die TU Graz, das Joanneum Research und die FH Joanneum forschen intensiv an energieeffizienten Bautechnologien, nachhaltigen Materialien und intelligenten Gebäudesystemen. Der Green Tech Cluster in der Steiermark vereint über 250 Unternehmen und Forschungseinrichtungen der Energie- und Umwelttechnik.

Das steirische Deregulierungsgesetz vereinfacht die Genehmigungsverfahren für Sanierungen: Photovoltaik- und Solaranlagen auf Dächern und Fassaden sowie Wärmepumpen sind künftig nur noch meldepflichtig, nicht mehr bewilligungspflichtig. Das beschleunigt die Umsetzung energetischer Verbesserungen und macht es Hausbesitzern leichter, ihre Energieklasse zu verbessern. In Kombination mit dem Sanierungspass (Förderung bis 30 %) und dem neuen Energieausweis (Transparenz über den Ist-Zustand) entsteht ein Gesamtsystem, das Sanierung in der Steiermark attraktiver macht als je zuvor.

Die Energieagentur Obersteiermark unterstützt Gemeinden, Privatpersonen und Gewerbebetriebe bei Energieberatungen, der Erstellung von Energieausweisen und der Förderungsabwicklung. In der Südsteiermark und im Grazer Raum bieten zahlreiche Ingenieurbüros und Baumeister die Erstellung von Energieausweisen nach den neuen Standards an. Wer frühzeitig einen neuen Energieausweis erstellen lässt, profitiert von kürzeren Wartezeiten – denn rund um den Stichtag im Mai 2026 ist mit einem deutlichen Anstieg der Nachfrage zu rechnen.

Die Steiermark profitiert auch von ihrer starken Stellung im Holzbau. Der Holzcluster Steiermark fördert nachhaltiges Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen, das in der neuen Effizienzklassifizierung besonders gut abschneidet. Holzbauten erreichen oft Klasse A oder B, was sie für Käufer und Investoren besonders attraktiv macht. Die Kombination aus steirischer Holzbau-Kompetenz, innovativer Forschung und dem neuen regulatorischen Rahmen positioniert die Steiermark als Vorreiter bei der energetischen Gebäudesanierung in Österreich.

Checkliste: Das sollten steirische Eigentümer jetzt tun

Die Umsetzungsfrist Mai 2026 rückt näher. Wer vorbereitet sein möchte, sollte folgende Schritte in den kommenden Wochen angehen:

Schritt 1: Bestandsaufnahme. Prüfen Sie, ob für Ihre Immobilie ein gültiger Energieausweis vorliegt. Kontrollieren Sie das Ausstellungsdatum – nach 10 Jahren ist er abgelaufen. Wenn Sie mehrere Objekte besitzen oder verwalten, erstellen Sie eine Liste aller Immobilien mit dem jeweiligen Ablaufdatum.

Schritt 2: Mietverträge sichten. Stehen 2026 Mietvertragsverlängerungen an? Wenn ja, benötigen Sie ab Ende Mai einen gültigen Energieausweis. Planen Sie die Erstellung rechtzeitig ein – die Wartezeiten bei Energieberatern werden ab Frühjahr 2026 steigen.

Schritt 3: Energieberatung vereinbaren. Die kostenlose Erstberatung der steirischen Energieberatung hilft, den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes einzuschätzen. Die Berater zeigen auf, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen in Frage kommen. Kontakt: Infozentrale Energie und Wohnbau, Tel. 0316/877-3713.

Schritt 4: Sanierung planen. Wenn Ihr Gebäude in den Klassen D bis G liegt, lohnt sich eine Sanierung doppelt: Sie verbessern die Energieeffizienz, senken die Heizkosten und steigern den Marktwert. Ab 1. Juni 2026 bietet der steirische Sanierungspass Förderungen von 10 bis 30 %. Beachten Sie: Die Registrierung muss VOR dem Baubeginn erfolgen.

Schritt 5: Inserate anpassen. Ab Ende Mai 2026 müssen alle Immobilieninserate – ob online oder in Printmedien – die neue Energieklasse (A bis G) sowie den Heizwärmebedarf und Endenergiebedarf enthalten. Informieren Sie Ihre Makler oder Hausverwaltung rechtzeitig über die neuen Anforderungen.

Schritt 6: Förderungen prüfen. Nutzen Sie die Kombinationsmöglichkeiten von Bundes- und Landesförderung. Die Bundesförderung klimaaktiv läuft bis 31. Dezember 2026 und bietet bis zu 30 % Zuschuss für thermische Sanierungen. Der steirische Sanierungspass ergänzt ab Juni 2026 mit gestaffelten Fördersätzen. Wer beide kombiniert, kann bis zu 30 % der gesamten Sanierungskosten gefördert bekommen.

Der neue Energieausweis ist kein bürokratisches Ärgernis – er ist ein Werkzeug, das Transparenz schafft und die Grundlage für kluge Sanierungsentscheidungen bildet. Wer jetzt handelt, profitiert von Förderungen, niedrigeren Energiekosten und einem steigenden Immobilienwert. Die steirische Energieberatung und die Infozentrale Wohnbau des Landes stehen für alle Fragen kostenlos zur Verfügung.

Quellen