Am 10. Juli 2026 hat der Bund die Aktion Kesseltausch geschlossen. Die 360 Millionen Euro, die für das Jahr vorgesehen waren, sind vergeben – nach gut sechs Monaten. Neue Registrierungen nimmt die Kommunalkredit Public Consulting nicht mehr entgegen, und der Sanierungsbonus für die thermische Sanierung war schon am 2. Februar 2026 gestoppt worden, nachdem zuvor bereits der Handwerkerbonus ausgelaufen war. Für steirische Haushalte, die ihre Öl- oder Gasheizung noch heuer loswerden wollen, ändert das die Rechnung grundlegend.
Was der Bund bis zum Stopp gezahlt hat
Wer rechtzeitig registriert hat, bekommt weiterhin die vollen Pauschalen. Sie gelten für den Ersatz eines fossilen Systems – Öl, Gas, Kohle-Koks-Allesbrenner oder Elektrospeicherofen – im Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus.
| Neues System | Maximale Förderung |
|---|---|
| Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- und Fernwärme | 6.500 EUR |
| Wärmepumpe (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser) | 7.500 EUR |
| Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz) | 8.500 EUR |
| Bonus thermische Solaranlage | + 2.500 EUR |
| Bonus Tiefenbohrung oder Brunnen (nur Sole- und Wasser-Wärmepumpen) | + 5.000 EUR |
Über allem liegt eine Grenze von 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Ein Pelletskessel für 24.000 Euro bekommt also nicht 8.500, sondern 7.200 Euro. Erst ab rund 28.300 Euro Gesamtkosten greift die Pauschale voll.
Wichtig für alle, die schon im System sind: Ab der Registrierung bleiben neun Monate Zeit für Umsetzung und Antragstellung, die Einreichung ist längstens bis 31. Dezember 2026 möglich. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen ab 3. Oktober 2025.
Die Abschläge, die kaum jemand einrechnet
Das Infoblatt zum Kesseltausch enthält mehrere Kürzungen, die in der Angebotsphase über tausend Euro ausmachen können:
- Minus 20 Prozent bei Holzheizungen, die nur die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 in der Fassung 2021 einhalten statt jener von 2025. Aus 8.500 Euro werden 6.800.
- Minus 20 Prozent bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem Kältemittel-GWP zwischen 150 und 750, bei Monoblockgeräten bis 50 kW und Splitgeräten bis 12 kW. Über einem GWP von 750 gibt es gar nichts.
- Maximal 55 Grad Vorlauftemperatur muss das Wärmeabgabesystem können. In unsanierten Altbauten mit kleinen Radiatoren ist das die eigentliche Hürde, nicht das Geld.
- Fernwärme hat Vorrang. Holzheizung oder Wärmepumpe werden nur gefördert, wenn ein Anschluss technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Unzumutbar heißt konkret: Die Alternative muss mindestens 25 Prozent günstiger sein als der Fernwärmeanschluss.
- Eigenregie ist ausgeschlossen. Die Anlage muss von einer befugten Fachkraft installiert sein.
Dazu kommt eine formale Hürde, an der viele scheitern: Für die Registrierung braucht es ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes. Wer erst beim Ausfüllen des Formulars davon erfährt, verliert Wochen.
Sauber Heizen für Alle: bis zu 100 Prozent, aber geschlossen
Die Schiene für einkommensschwache Haushalte übernahm im Idealfall die gesamten Kosten. Die technologiespezifischen Obergrenzen zeigen, wie weit das reichte: 28.469 Euro beim Fernwärmeanschluss, 36.180 Euro beim Pellets- oder Hackgutkessel, 30.055 Euro beim Scheitholzkessel, 25.586 Euro bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe und 37.550 Euro bei Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
Berechtigt waren Haushalte der untersten zwei Einkommensdezile. Für einen Einpersonenhaushalt bedeutet das ein Nettoeinkommen von höchstens 1.867 Euro monatlich, zwölf Mal gerechnet; je weiterem Erwachsenen kommt ein Faktor von 0,5 dazu, je Kind 0,3. Wer Sozialhilfe bezieht oder eine ORF-Beitragsbefreiung hat, gilt automatisch als berechtigt.
Auch diese Registrierung ist seit 10. Juli 2026 zu. Bestehende Registrierungen verfallen nach 273 Tagen, wenn kein Antrag folgt – also nicht liegenlassen. Ein Detail lohnt die Erinnerung: Der Weg führt über drei Schritte, Registrierung, verpflichtende Energieberatung, dann erst Antrag. Die Beratung dauert und ist kein Formalakt.
Was das Land Steiermark selbst zahlt
Die Landesförderung setzt genau dort an, wo der Bund nicht fördert: beim Tausch einer bereits erneuerbaren, aber alten Anlage. Wer eine 20 Jahre alte Stückholzheizung durch einen modernen Pelletskessel ersetzt, bekommt vom Bund nichts – vom Land schon.
| Bestehende Anlage | Neuer Biomassekessel | Neue Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Biomassekessel | 3.000 EUR | 1.500 EUR |
| Wärmepumpe | keine Förderung | 1.500 EUR |
Die Bestandsanlage muss mindestens 15 Jahre alt sein, die neue höchstens 100 kW Nennwärmeleistung haben, und gedeckelt ist auch hier bei 30 Prozent der Investitionskosten. Der Umstieg von der Wärmepumpe auf einen Biomassekessel wird ausdrücklich nicht gefördert. Dieselben Abschläge wie beim Bund gelten auch hier: minus 20 Prozent bei UZ 37 (2021) und bei Kältemitteln mit GWP zwischen 150 und 750.
Laut Förderungsrichtlinie stellt das Land maximal 300.000 Euro bereit, Anträge sind seit 1. Februar 2026 möglich, längstens bis 31. Dezember 2026. Das ist ein kleiner Topf, und er leert sich: Auf der Seite des Landes stand mit Stichtag 20. Juli 2026 ein verfügbares Restbudget von 45 Prozent. Anders als beim Bund gibt es keine Einkommensprüfung, keinen Hauptwohnsitzzwang und keine verpflichtende Energieberatung. Umgesetzt sein muss binnen neun Monaten ab Antragstellung.
Die früheren Landesförderungen für Biomasseheizungen, Wärmepumpen und Solarthermie ruhen dagegen. Das Land weist selbst darauf hin, dass auf absehbare Zeit keine Landesmittel dafür zur Verfügung stehen.
Warum das in der Steiermark besonders viele trifft
Heizöl deckt hier laut Auswertung des Österreichischen Biomasseverbands noch 21 Prozent der Beheizung und ist damit der zweitwichtigste Energieträger, verteilt auf rund 87.000 Ölheizungen. Der Einsatz ist in zwanzig Jahren zwar um 31 Prozent gesunken, aber die verbliebenen Anlagen sind alt.
Gleichzeitig ist die Steiermark beim Umstieg vorne: Rund 126.000 Haushalte heizen mit Holz als Hauptsystem, etwa 69.000 Wärmepumpen tragen 4,6 Prozent zur Wärmebereitstellung bei. Von den rund 27.000 Holzheizungen, die zwischen 2021 und 2025 installiert wurden, waren mehr als 17.000 Pelletskessel. Der Förderstopp bremst also einen Umstieg, der hier stärker läuft als anderswo.
Rechenbeispiel: Ölkessel raus, was bleibt hängen
Ein Einfamilienhaus im Bezirk Weiz, Ölkessel Baujahr 2001, Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 28.000 Euro inklusive Speicher und Montage.
- Mit rechtzeitiger Registrierung beim Bund: 7.500 Euro Pauschale, da 30 Prozent von 28.000 Euro (8.400 Euro) darüber liegen. Bei einem Kältemittel mit GWP über 150 sinkt der Betrag auf 6.000 Euro.
- Ohne Registrierung, Stand heute: null Euro vom Bund. Die Landesschiene greift nicht, weil sie nur den Tausch erneuerbarer Anlagen fördert – ein Ölkessel zählt nicht dazu.
- Was bleibt: die Gemeindeförderung, falls die eigene Gemeinde eine hat, und die Öko-Sonderausgabenpauschale von 400 Euro jährlich über fünf Jahre. Letztere setzt allerdings eine ausbezahlte Bundesförderung voraus – ohne Registrierung fällt auch sie weg.
Der Unterschied zwischen Registrierung im Juni und Anfrage im August beträgt in diesem Fall 9.500 Euro. Das ist die härteste Zahl in dieser ganzen Rechnung.
Was jetzt sinnvoll ist
Wer nicht registriert ist und keine erneuerbare Altanlage hat, wartet in der Regel besser auf die Förderperiode 2027, statt jetzt ohne Zuschuss zu tauschen. Die 1,8 Milliarden Euro der Sanierungsoffensive sind bis 2030 mit 360 Millionen pro Jahr budgetiert – der nächste Topf öffnet also, die Frage ist nur, wie schnell er wieder leer ist. Dass er 2026 nach gut sechs Monaten erschöpft war, ist die realistische Erwartung für 2027.
Drei Dinge lohnen sich trotzdem sofort. Erstens die Energieberatung des Landes, weil das Protokoll ohnehin Voraussetzung ist und die Wartezeiten zum Jahresstart erfahrungsgemäß steigen. Zweitens die Frage an das örtliche Nah- oder Fernwärmeunternehmen, ob ein Anschluss möglich ist – fällt die Antwort positiv aus, ändert das die gesamte Förderlogik. Drittens die Prüfung, ob die Heizlast des Hauses eine Vorlauftemperatur von 55 Grad zulässt. Wenn nicht, führt der Weg zuerst über die Gebäudehülle und damit über den Sanierungspass, der thermische Maßnahmen mit 10 bis 30 Prozent fördert und im Gegensatz zu den Heizungstöpfen noch offen ist.
Häufige Fragen
Ich habe im Mai registriert, aber noch keinen Handwerker. Wie lange habe ich Zeit?
Neun Monate ab Registrierung für Umsetzung und Antragstellung, die Einreichung muss aber spätestens am 31. Dezember 2026 erfolgen. Von diesen beiden Fristen zählt die kürzere.
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht, weil sie unterschiedliche Ausgangslagen fördern: der Bund den Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle, das Land den Tausch einer bestehenden erneuerbaren Anlage. Kombinierbar sind dagegen Heizungstausch und thermische Sanierung als getrennte Anträge.
Wird der Tausch von Gasetagenheizungen in Wohnungen gefördert?
Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten eigene Kriterien der Aktion für den mehrgeschoßigen Wohnbau. Die hier genannten Pauschalen beziehen sich auf Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser.
Was ist mit dem Kachelofen oder dem Kaminofen?
Einzelöfen sind in diesen Aktionen nicht gefördert, verlangt wird ein Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung. Wer über einen Umbau nachdenkt, findet bei den steirischen Hafnern die passenden Ansprechpartner; für Abnahme und Emissionsmessung ist die Rauchfangkehrerin oder der Rauchfangkehrer zuständig.
Muss der alte Öltank raus?
Sämtliche fossilen Heizsysteme müssen stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Ist die Entsorgung des Tanks nicht möglich, muss er entleert, gereinigt und verplombt werden – der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Diese Kosten zählen zu den förderungsfähigen Kosten.
Lohnt sich der Umstieg ohne Förderung?
Bei laufenden Heizkosten rechnet sich der Wechsel von Öl auf Wärmepumpe auch ohne Zuschuss, die Amortisation verschiebt sich aber um mehrere Jahre. Deutlich besser wird die Rechnung in Kombination mit einer eigenen Photovoltaikanlage, deren Zuschuss im Oktober noch zu holen ist. Wer die Investition stemmen kann, gewinnt vor allem Planungssicherheit gegenüber steigenden CO2-Kosten; wer knapp kalkuliert, fährt mit dem Warten auf den nächsten Fördercall besser. Für die laufenden Kosten in der Zwischenzeit ist der Heizkostenzuschuss des Landes die relevante Schiene.