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Zwei Monteure montieren Photovoltaikmodule auf dem Ziegeldach eines Hauses in der Südsteiermark

Photovoltaik-Förderung Steiermark: der letzte Fördercall am 8. Oktober 2026

Der dritte und letzte EAG-Fördercall 2026 öffnet am 8. Oktober 2026 um 17:00 Uhr und schließt am 22. Oktober um 23:59 Uhr. Zwei Calls sind heuer bereits gelaufen, im April und im Juni. Danach ist Schluss für dieses Jahr – und weil der Zuschuss des Bundes für private Dachanlagen in der Steiermark praktisch die einzige verbliebene Schiene ist, entscheidet dieses Zeitfenster über mehrere tausend Euro.

Die Fördersätze im dritten Call

Kategorie Anlagengröße Fördersatz
A bis 10 kWp 150 EUR/kWp (fix)
B über 10 bis 20 kWp 140 EUR/kWp (fix)
C über 20 bis 100 kWp höchstens 130 EUR/kWp
D über 100 bis 1.000 kWp höchstens 120 EUR/kWp
Stromspeicher bis 50 kWh förderbar 150 EUR/kWh (fix)

In den Kategorien A und B ist der Satz fix, es gibt also nichts zu bieten oder zu optimieren. In C und D handelt es sich um Höchstsätze, unterhalb derer geboten werden kann. Über allem liegt eine Deckelung bei 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Der Speicherzuschuss ist an die PV-Anlage gekoppelt: Er wird ausschließlich gemeinsam mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Anlage vergeben, nicht für die Nachrüstung eines Speichers allein. Und er verlangt eine Mindestdimensionierung von 0,5 kWh je beantragtem kWp Engpassleistung.

Bis zu 30 Prozent Aufschlag für europäische Technik

Seit 23. Juni 2025 gibt es einen Zuschlag auf den jeweiligen Fördersatz, wenn Komponenten aus europäischer Fertigung verbaut werden: je 10 Prozent für Module, Wechselrichter und Speicher, in Summe also bis zu 30 Prozent. Aus 150 Euro pro kWp werden damit bis zu 195 Euro.

Dieser Punkt gehört ins Angebotsgespräch, bevor unterschrieben wird. Zwei Angebote mit gleichem Endpreis können nach Förderung mehrere hundert Euro auseinanderliegen, nur weil in einem europäische Module stecken. Wer den Zuschlag mitnehmen will, braucht die Herstellernachweise vom Errichter – nachträglich lässt sich das nicht reparieren.

Vier Dinge, die vor dem 8. Oktober erledigt sein müssen

Der Antrag läuft ausschließlich über das EAG-Portal der OeMAG, und zwar nur innerhalb des Callfensters. Vorher fertig sein müssen:

  • Die Anlagengröße steht fest. Sie bestimmt die Kategorie und damit den Fördersatz.
  • Alle nötigen Bewilligungen liegen vor. Je nach Gemeinde und Dachsituation kann das eine Bauanzeige sein.
  • Der Netzbetreiber hat den Einspeisezählpunkt bestätigt. Dieser Nachweis muss vor der Ticketziehung da sein – er ist der häufigste Grund, warum ein Call verpasst wird, weil die Bearbeitung beim Netzbetreiber Wochen dauern kann.
  • Die Anlage ist noch nicht in Betrieb. Der Baubeginn darf nicht vor dem 21. April 2022 liegen, die Inbetriebnahme zum Antragszeitpunkt noch nicht erfolgt sein.

Nach der Förderzusage bleiben sechs Monate Zeit für die Umsetzung, bei Anlagen über 100 kWp zwölf Monate. Erst danach wird ausbezahlt.

Was das Land Steiermark dazugibt – und was nicht

Hier räumt man am besten mit einem verbreiteten Missverständnis auf: Eine dauerhaft offene Landesförderung für die normale Aufdachanlage am Einfamilienhaus gibt es in der Steiermark nicht.

Der Sanierungspass, der seit 1. Juni 2026 läuft, fördert thermische Maßnahmen – Fenster, Dämmung, Dach, Kellerdecke. Eine PV-Anlage zählt nicht dazu. Der Steirische Sanierungsbonus mit 15 Prozent hätte auch PV und Speicher abgedeckt, war aber am 22. April 2026 nach drei Wochen budgetär erschöpft und nimmt seither keine Anträge mehr entgegen.

Bleibt für 2026 der Bundeszuschuss – plus das, was die eigene Gemeinde zahlt. Die Höhe schwankt stark, und viele Gemeinden schreiben ihre Töpfe jährlich neu aus. Der Anruf beim Gemeindeamt vor der Auftragsvergabe lohnt sich deshalb in jedem Fall, auch wenn im Vorjahr nichts zu holen war.

Graz: Solarwärme ja, Balkonkraftwerk nein

In der Landeshauptstadt ist die Lage 2026 zweigeteilt. Die Umweltförderung für thermische Solaranlagen gilt vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2026 und bringt 100 Euro pro Quadratmeter Aperturfläche, maximal 2.000 Euro je Wohneinheit, bei mindestens 4 Quadratmetern. Das betrifft Warmwasser und Heizungsunterstützung, nicht Stromerzeugung.

Für Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen auf Mehrparteienhäusern ab fünf Wohneinheiten zahlt die Stadt bis 31. Dezember 2026 maximal 300 Euro pro kWp bei Eigenverbrauch beziehungsweise 190 Euro pro kWp ohne, gedeckelt mit 20.000 Euro je Objekt und 2,0 kWp je Wohneinheit. Der Antrag muss binnen drei Monaten nach Rechnungslegung beim Umweltamt einlangen.

Die früher beliebte Grazer Förderung für Balkonkraftwerke gibt es dagegen nicht mehr. Wer online auf Angebote mit „bis zu 400 Euro Stadtförderung“ stößt, liest veraltete Seiten. Für Mieterinnen und Mieter bleibt der Weg über eine Energiegemeinschaft die interessantere Variante.

Die Steuerseite hat sich 2026 verschlechtert

Der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen ist Geschichte. Er galt vom 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025; für Verträge, die bis 6. März 2025 abgeschlossen wurden, lief eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2025. Seit April 2025 werden Anlage, Speicher und Montage wieder mit den vollen 20 Prozent Umsatzsteuer verrechnet. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das rund 2.500 Euro, die früher wegfielen – deutlich mehr, als der EAG-Zuschuss für dieselbe Anlage bringt.

Erhalten geblieben ist die einkommensteuerliche Befreiung für die Einspeisung: Bis 12.500 kWh eingespeister Strom pro Jahr bleiben steuerfrei, sofern die Anlage höchstens 35 kWp Engpassleistung und 25 kVA Anschlussleistung hat. Für Hausanlagen üblicher Größe heißt das in der Praxis: keine Steuer auf den Einspeiseerlös.

Rechenbeispiel: 10 kWp plus 8 kWh Speicher in der Südsteiermark

Angenommen, eine schlüsselfertige 10-kWp-Anlage kostet 13.500 Euro brutto, der 8-kWh-Speicher 6.000 Euro. Gesamtinvestition 19.500 Euro.

  • Grundförderung: 10 × 150 Euro = 1.500 Euro für die Anlage, 8 × 150 Euro = 1.200 Euro für den Speicher. Summe 2.700 Euro.
  • Mit europäischen Modulen und Wechselrichter (+20 % auf den PV-Satz) und europäischem Speicher (+10 %): 1.800 Euro plus 1.320 Euro = 3.120 Euro.
  • Deckelung: 30 Prozent von 19.500 Euro wären 5.850 Euro. Die Grenze greift hier also nicht.

Der Unterschied zwischen dem schlechtesten und dem besten Fall beträgt 420 Euro, allein über die Herkunft der Bauteile. Bei einer 20-kWp-Anlage mit größerem Speicher wächst die Spanne auf über 800 Euro.

Wie weit die Steiermark beim Ausbau steht

Die Steiermark gehört beim Ausbau zu den drei stärksten Bundesländern, gemeinsam mit Niederösterreich und Oberösterreich. Laut Darstellung von energie.gv.at deckte Sonnenstrom hier 2024 zwischen 13 und 17 Prozent des Stromverbrauchs.

Zwei landesrechtliche Besonderheiten treiben das: die Solarpflicht bei Neubauten und eine eigene Widmungsregelung für Freiflächenanlagen. Beides betrifft private Bauherren direkt – wer neu baut, plant die Anlage ohnehin ein und sollte den Fördercall gleich mitdenken, statt die Anlage nachträglich anzumelden.

Für die Wirtschaftlichkeit zählt inzwischen weniger die Einspeisung als der Eigenverbrauch. Wie stark der Strompreis in der Steiermark und die Netzentgelte die Rechnung bestimmen, zeigt auch der Sonnenrabatt für Smart-Meter-Haushalte: Wer den Eigenverbrauch in die Mittagsstunden verschiebt, verbessert die Amortisation stärker als jede Förderung.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag stellen, wenn die Anlage schon montiert ist?

Nein. Die Anlage darf zum Antragszeitpunkt nicht in Betrieb genommen sein. Der Baubeginn ist ab 21. April 2022 zulässig, die Inbetriebnahme muss aber warten, bis das Ticket gezogen und die Förderung zugesagt ist.

Bekomme ich Geld für einen Speicher ohne neue PV-Anlage?

Nein. Der Speicherzuschuss von 150 Euro pro kWh wird ausnahmslos in Verbindung mit einem Förderantrag für eine neu errichtete oder erweiterte PV-Anlage vergeben. Eine reine Speichernachrüstung an einer bestehenden Anlage ist nicht förderfähig.

Was passiert, wenn der Call überzeichnet ist?

Anträge werden im Callfenster gesammelt und nach Ticketziehung gereiht. Ein früher Klick am 8. Oktober um 17:00 Uhr schadet nicht, garantiert aber nichts. Wichtiger ist, dass die Unterlagen vollständig sind – unvollständige Anträge fallen aus der Reihung.

Lohnt sich die Anlage ohne Nullsteuersatz überhaupt noch?

Bei Eigenverbrauchsquoten von 30 Prozent und mehr rechnen sich Anlagen in der Steiermark weiterhin, die Amortisationszeit hat sich durch den Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung aber um mehrere Jahre nach hinten verschoben. Ein Speicher verlängert die Amortisation zusätzlich und lohnt sich vor allem dort, wo abends und nachts viel Strom gebraucht wird, etwa bei E-Auto und Wallbox oder bei einer Wärmepumpe.

Gilt der Zuschuss auch für Betriebe und Landwirtschaft?

Ja, die Kategorien C und D richten sich an größere Anlagen auf Betriebs-, Stall- und Hallendächern. Dort wird allerdings geboten statt fix gefördert, und die 30-Prozent-Deckelung wird häufiger schlagend.

Wann kommen die Fördercalls 2027?

Die Termine für 2027 stehen noch nicht fest. Die drei Calls 2026 lagen im April, Juni und Oktober; ein ähnlicher Rhythmus ist wahrscheinlich, verlässlich planen lässt sich damit aber nicht. Wer die Anlage 2026 fertig haben will, muss den Oktober-Call nutzen.