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Blick vom Fahrersitz auf eine leere Landstraße im Morgennebel, Hände am Lenkrad

Pendlerbeihilfe Steiermark: bis 389 Euro, Antrag für 2025 bis 31. Dezember

Wer 2025 mindestens 25 Kilometer zur Arbeit gependelt ist und höchstens 35.000 Euro brutto verdient hat, kann noch bis 31. Dezember 2026 die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer beantragen. Ausgezahlt werden je nach Einkommen und Strecke zwischen 92 und 389 Euro. Rückwirkend, für das ganze Vorjahr, mit einem Formular in Papierform.

Genutzt wird die Beihilfe kaum. Rund 4.000 Steirerinnen und Steirer bekamen 2025 Geld ausbezahlt, im Durchschnitt 120 Euro. Im Jahr 1999 waren es laut Landtagsprotokoll noch rund 16.000 Bezieher, also viermal so viele. Die Beihilfe läuft neben Pendlerpauschale und Pendlereuro des Bundes, die über die Arbeitnehmerveranlagung gehen, und schließt diese nicht aus.

Wie viel Pendlerbeihilfe es für 2025 gibt

Die Höhe hängt an zwei Werten: dem Jahresbruttoeinkommen und der einfachen Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort in Straßenkilometern. Je weiter die Strecke und je niedriger das Einkommen, desto mehr. Die Beträge laut Richtlinie der AK Steiermark für das Jahr 2025:

Jahresbruttoeinkommen 25 bis 49 km 50 bis 74 km ab 75 km
bis 13.040 € 194 € 286 € 389 €
bis 19.330 € 140 € 205 € 286 €
bis 25.510 € 113 € 124 € 157 €
bis 35.000 € 92 € 108 € 124 €

Als Einkommen zählt das gesamte Bruttojahreseinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld und aller Zulagen, auch eines Fahrtkostenzuschusses des Arbeitgebers. Nicht mitgerechnet werden Familienbeihilfe und Abfertigung. Für jedes Kind, für das 2025 Familienbeihilfe bezogen oder Unterhalt gezahlt wurde, steigt die Einkommensgrenze um 10 Prozent, also um 3.500 Euro.

Zwei Regeln kürzen den Betrag. Die Beihilfe wird nach Monaten anteilig berechnet, jeder angefangene Monat zählt voll. Wer erst im Juli 2025 einen Job mit langem Arbeitsweg angetreten hat, bekommt sechs Zwölftel. Und Beträge unter 10 Euro zahlt die AK gar nicht aus.

Wer Anspruch hat

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark im Jahr 2025. Wer innerhalb des Jahres zu- oder weggezogen ist, gibt den Wechsel im Antrag an, gerechnet wird dann nach Monaten.
  • Mindestens 25 Kilometer einfache Strecke zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes, gemessen in Straßenkilometern.
  • Regelmäßiges Pendeln: Tagespendler im Monatsdurchschnitt mindestens zweimal pro Woche hin und zurück. Wochenpendler mit Zweitwohnsitz am Arbeitsort mindestens zweimal innerhalb von vier Wochen.
  • Höchstens 35.000 Euro Bruttojahreseinkommen, plus 3.500 Euro je Kind.
  • Keine Freifahrt und kein Gratis-Transport: Wer Anspruch auf Freifahrt hat oder vom Arbeitgeber ein unentgeltliches Transportmittel bekommt, etwa einen kostenlosen Werkbus, ist ausgeschlossen.

Die Freifahrt-Regel hat eine wichtige Ausnahme. Wer einen Werkbus oder eine Freifahrt zwar hätte, sie aber wegen der Arbeitszeiten an mehr als der Hälfte der Arbeitstage nicht nutzen konnte, bekommt die Beihilfe trotzdem. Das kann etwa bei Schichtarbeit zutreffen, wenn der Werkbus nicht zu den eigenen Schichtzeiten fährt. Die AK verlangt dafür einen Nachweis.

Urlaub, Krankenstand und Karenz bis zu je zwei Monaten unterbrechen den Anspruch nicht. Auch AMS-Schulungen zählen: Der Schulungsort gilt dann als Arbeitsort. Lehrlinge haben Anspruch, wenn sie während der Berufsschule im Internat gewohnt haben oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nutzen konnten.

Welche Strecken nach Graz in welche Stufe fallen

Graz ist das wichtigste Pendelziel der Steiermark. Die folgenden Straßenkilometer gelten jeweils von Ortszentrum zu Ortszentrum, ermittelt mit dem Routenplaner von OpenStreetMap. Wer am Ortsrand wohnt oder am Stadtrand von Graz arbeitet, kann einige Kilometer darüber oder darunter liegen. Das zählt vor allem knapp an den Grenzen von 25, 50 und 75 Kilometern.

Wohnort Straßenkilometer nach Graz Stufe Beihilfe je nach Einkommen
Weiz rund 29 km 25 bis 49 km 92 bis 194 €
Gleisdorf rund 30 km 25 bis 49 km 92 bis 194 €
Leibnitz rund 40 km 25 bis 49 km 92 bis 194 €
Voitsberg rund 41 km 25 bis 49 km 92 bis 194 €
Deutschlandsberg rund 42 km 25 bis 49 km 92 bis 194 €
Bruck an der Mur rund 54 km 50 bis 74 km 108 bis 286 €
Feldbach rund 55 km 50 bis 74 km 108 bis 286 €
Leoben rund 62 km 50 bis 74 km 108 bis 286 €
Hartberg rund 62 km 50 bis 74 km 108 bis 286 €
Fürstenfeld rund 64 km 50 bis 74 km 108 bis 286 €
Bad Radkersburg rund 79 km ab 75 km 124 bis 389 €
Judenburg rund 89 km ab 75 km 124 bis 389 €
Mürzzuschlag rund 93 km ab 75 km 124 bis 389 €
Murau rund 131 km ab 75 km 124 bis 389 €

Für Pendler aus dem Grazer Umland, etwa aus Gratkorn, Seiersberg oder Hart bei Graz, bleibt die Strecke meist unter 25 Kilometern. Sie fallen ganz heraus.

Drei Rechenbeispiele

Teilzeit im Handel, Leibnitz nach Graz. Eine Verkäuferin arbeitet 25 Stunden pro Woche in einem Grazer Einkaufszentrum und verdient 2025 inklusive Sonderzahlungen 18.500 Euro brutto. Rund 40 Kilometer, Einkommen bis 19.330 Euro: 140 Euro.

Facharbeiter, Leoben nach Graz. Ein Mechatroniker verdient 33.800 Euro brutto im Jahr und fährt mit dem eigenen Auto rund 62 Kilometer. Einkommen bis 35.000 Euro, Stufe 50 bis 74 Kilometer: 108 Euro. Hätte er 1.300 Euro mehr verdient, wäre er über der Grenze und ginge leer aus, außer er hat ein Kind, für das er Familienbeihilfe bezieht. Dann liegt seine Grenze bei 38.500 Euro.

Berufseinsteigerin, Murau nach Graz, ab Juli. Sie beginnt am 1. Juli 2025 einen Job in Graz, pendelt mit Zweitwohnsitz wöchentlich und verdient im zweiten Halbjahr 13.000 Euro. Die Strecke liegt bei rund 131 Kilometern, das Jahreseinkommen unter 13.040 Euro. Der Jahressatz von 389 Euro wird auf sechs von zwölf Monaten gekürzt: rund 195 Euro.

So stellen Sie den Antrag

Der Antrag läuft über die Arbeiterkammer Steiermark, die die komplette Abwicklung übernimmt und ein Drittel der Fördersumme zahlt. Als Weg nennt die AK die Abgabe in ihren Stellen oder die Post, denn Arbeitgeber und Gemeinde müssen auf dem Formular bestätigen. Das Antragsformular samt Richtlinie lässt sich am PC ausfüllen, liegt aber auch in den Gemeindeämtern, bei Betriebsräten und in allen AK-Stellen auf.

  1. Formular ausfüllen: Zeitraum, Wohnsitz, Bruttojahreseinkommen, Zahl der Kinder, Bankverbindung, Arbeitsorte und das überwiegend genutzte Verkehrsmittel.
  2. Arbeitgeber bestätigen lassen: Beschäftigungszeitraum, Arbeitsort, Bruttobezüge und ob ein Gratis-Transportmittel zur Verfügung stand. Statt der Bestätigung genügt der Jahreslohnzettel oder der vollständige Einkommensteuerbescheid.
  3. Gemeinde bestätigen lassen: den Hauptwohnsitz im Jahr 2025, in Graz über den Magistrat.
  4. Nachweise beilegen, jeweils in Kopie: Familienbeihilfenbescheid oder Unterhaltsnachweis, bei AMS-Schulungen die Bestätigung des AMS.
  5. Abgeben oder schicken: in der AK-Zentrale in Graz, in jeder AK-Außenstelle oder per Post mit dem Kennwort „Pendler:innenbeihilfe“ an die Arbeiterkammer Steiermark, Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz.

Entscheidend ist der Eingang bei der AK bis 31. Dezember 2026, nicht der Poststempel. Wer die Unterschrift von Arbeitgeber und Gemeinde erst im Dezember einholt, kommt über die Feiertage leicht in Zeitnot. Bearbeitet wird in der Reihenfolge des Einlangens, die Auszahlung kann laut AK mehrere Monate dauern. Bei Rückfragen verlangt die AK fehlende Unterlagen innerhalb von sechs Wochen. Auskunft gibt es unter 05 7799-2800 und pendlerinnenbeihilfe@akstmk.at.

Oberösterreich zahlt mehr, Niederösterreich deutlich mehr

Ein Blick über die Landesgrenze zeigt, wie knapp die steirische Beihilfe bemessen ist. Oberösterreich hat mit der Fernpendelbeihilfe ein fast gleich gebautes Modell: ebenfalls ab 25 Kilometern, ebenfalls rückwirkend. Für das Pendeljahr 2025 zahlt das Land Oberösterreich aber 229, 322 oder 442 Euro. Gestaffelt wird dort nur nach der Entfernung, nicht nach dem Einkommen, solange es unter 38.000 Euro liegt. Für Elektroautos legt das Land einen Nachhaltigkeitsbonus von 30 Prozent drauf, für Hybride 15 Prozent.

Niederösterreich rechnet mit 4 Euro pro Tageskilometer und zahlt bis zu 1.000 Euro im Jahr, mit Öffi-Jahreskarte bis 1.200 Euro. Dafür verlangt das Land mindestens 40 Kilometer und eine Haushalts-Einkommensgrenze, zwischen 25 und 40 Kilometern gibt es einmalig bis zu 160 Euro, so die AK Niederösterreich.

Pendeljahr 2025 Steiermark Oberösterreich
25 bis 49 km, Einkommen 30.000 € 92 € 229 €
50 bis 74 km, Einkommen 30.000 € 108 € 322 €
ab 75 km, Einkommen 30.000 € 124 € 442 €
ab 75 km, Einkommen 12.000 € 389 € 442 €
Einkommensgrenze ohne Kinder 35.000 € 38.000 €

Wer in der Steiermark 30.000 Euro verdient und 62 Kilometer nach Graz fährt, bekommt also 108 Euro. Mit derselben Strecke im Mühlviertel wären es 322 Euro.

Warum kaum noch jemand die Beihilfe beantragt

Die Zahl der Bezieher ist seit Ende der 1990er-Jahre auf ein Viertel gefallen. Schon 1999 beklagte der Landtag den Schwund, damals mit derselben Begründung wie heute: Die Einkommensgrenze war zehn Jahre lang nicht angehoben worden, mit jeder Lohnerhöhung fielen Pendler aus der Förderung.

Die Beträge selbst sind kaum gewachsen. Ein Merkblatt, das die Stadtgemeinde Feldbach 2009 veröffentlicht hat, nennt als Höchstbetrag 360 Euro und eine Einkommensgrenze von 28.300 Euro. Seither stieg der Höchstbetrag um 29 Euro auf 389 Euro, also um rund 8 Prozent, die Einkommensgrenze um 24 Prozent auf 35.000 Euro. Gelockert wurde dafür die Pendelhäufigkeit: 2009 mussten Tagespendler noch dreimal pro Woche fahren, heute reicht zweimal.

Dazu kommt der Aufwand. Zwei Stempel für im Schnitt 120 Euro schrecken ab, zumal der Antrag erst ein Jahr nach dem Pendeln möglich ist. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte das Geld trotzdem holen. Es muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Angaben stimmen, und bei weiten Strecken und kleinem Einkommen geht es immerhin um bis zu 389 Euro.

Die geltende Richtlinie der AK Steiermark endet mit 31. Dezember 2026. Für das Pendeljahr 2026 braucht es eine neue. Das aktuelle Formular stammt vom November 2025, ab 1. Jänner 2026 konnte eingereicht werden.

Was es für steirische Pendler zusätzlich gibt

Die Pendlerbeihilfe ist der kleinste Baustein. Deutlich mehr bringen Pendlerpauschale und Pendlereuro des Bundes, die über die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt beantragt werden. Der Pendlereuro steigt ab 2026 von 2 auf 6 Euro pro Kilometer einfacher Strecke. Alle Beträge, Beispiele und das KlimaTicket Steiermark für Öffi-Pendler stehen im Beitrag zu Pendlerpauschale, Pendlereuro und KlimaTicket. Wer mit dem Auto pendelt, findet die aktuellen Spritpreise je Bezirk im Spritpreis-Vergleich.

Quellen: Richtlinie und Antragsformular der AK Steiermark für 2025, AK-Zeitschrift ZAK Februar 2026, Merkblatt Pendlerbeihilfe 2009 (Stadtgemeinde Feldbach), Landtagsprotokoll vom 14. Dezember 1999, Land Oberösterreich, AK Niederösterreich, Straßenkilometer aus OpenStreetMap (OSRM).

Häufige Fragen zur Pendlerbeihilfe Steiermark

Bis wann kann ich die Pendlerbeihilfe für 2025 beantragen?

Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Arbeiterkammer Steiermark eingelangt sein. Für 2024 ist die Frist bereits abgelaufen.

Wie hoch ist die Pendlerbeihilfe in der Steiermark?

Für 2025 zwischen 92 und 389 Euro pro Jahr, abhängig vom Bruttojahreseinkommen und der Entfernung. Den Höchstbetrag gibt es nur bei mindestens 75 Kilometern und einem Einkommen bis 13.040 Euro. Im Durchschnitt wurden zuletzt 120 Euro ausbezahlt.

Wie hoch darf mein Einkommen sein?

Höchstens 35.000 Euro brutto im Jahr, inklusive Sonderzahlungen, aber ohne Familienbeihilfe. Pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen oder Unterhalt gezahlt wird, erhöht sich die Grenze um 3.500 Euro.

Bekomme ich die Pendlerbeihilfe zusätzlich zur Pendlerpauschale?

Ja. Die Richtlinie schließt Pendlerpauschale und Pendlereuro nicht aus. Die Pendlerbeihilfe wird bei der AK beantragt, Pauschale und Pendlereuro beim Finanzamt.

Kann ich die Pendlerbeihilfe online beantragen?

Ein Online-Verfahren nennt die AK nicht. Das Formular lässt sich am PC ausfüllen, braucht aber die Bestätigung von Arbeitgeber und Gemeinde. Abgegeben wird es bei der AK oder per Post.

Gilt die Pendlerbeihilfe auch für Lehrlinge?

Ja, wenn sie während der Berufsschule im Internat gewohnt haben oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nutzen konnten. Es gelten dieselben Entfernungs- und Einkommensgrenzen.