Seit 2. September 2026 bearbeitet die Stadt Graz keine neuen Förderansuchen mehr wie gewohnt. Am stärksten trifft das die Umweltförderungen: Von den 15 Programmen des Umweltamts sind mit Stand 2. November zehn ausgesetzt, bei den übrigen fünf ist das Budget ausgeschöpft. Neue Anträge laufen derzeit also bei keiner einzigen Grazer Umweltförderung durch. Wie es weitergeht, entscheidet der Stadtsenat Mitte November anhand von Prioritätenlisten, die die Fachabteilungen bis 9. Oktober abgeben mussten. Bis 13. November sollen ihm außerdem weitere Sparmaßnahmen vorliegen.
Wer bereits eine Zusage hat, bekommt sein Geld. Ausgenommen von der Haushaltssperre sind alle Förderungen, die vertraglich vereinbart oder vom Gemeinderat beziehungsweise Stadtsenat beschlossen wurden. Betroffen sind neue Ansuchen ohne diese Grundlage, also genau jene Haushalte, Vereine und Betriebe, die im Herbst eine Fassade begrünen, eine Solaranlage montieren oder ein Lastenrad kaufen wollten.
Die 15 Umweltförderungen: Höhe und Status
Auf den Förderseiten der Stadt stehen zwei verschiedene Hinweise. Zehn Programme tragen den Satz, dass „gemäß §83 des Statuts der Landeshauptstadt Graz bis auf Weiteres die Bearbeitung aller Förderungen ausgesetzt“ wird. Bei fünf Programmen heißt es dagegen, dass die bereits eingebrachten Ansuchen „den beschlossenen Budgetrahmen“ ausschöpfen und keine neuen Anträge angenommen werden. Der Unterschied ist wichtig: Für die ausgesetzten Förderungen kann der Stadtsenat im November die Bearbeitung wieder freigeben. Bei den ausgeschöpften fehlt schlicht das Geld, und daran ändert ein Beschluss über die Reihenfolge der Ansuchen wenig.
| Förderung | Höhe (laut Förderseite) | Für wen | Status am 2.11.2026 |
|---|---|---|---|
| Fassadenbegrünung | bis 70 % der Errichtungskosten, max. 7.000 € pro Objekt | mind. 30 m² Fassade, Wohnhäuser erst ab 5 Wohneinheiten | ausgesetzt |
| Dachbegrünung | 35 € pro m², max. 10.000 € pro Objekt | Bestand, fertiggestellt vor 1.1.2025, mind. 20 m² | ausgesetzt |
| Entsiegelung | 50 € pro m², max. 15.000 € | Flächen ab 20 m² | ausgesetzt |
| Stadtbäume | 50 % der Kosten, max. 700 € pro Baum, max. 10 Bäume | Neupflanzungen, Stammumfang mind. 16 cm | ausgesetzt |
| Regenwassernutzung | 250 € pro m³ Speicher, max. 5.000 € | Erdtank ab 5 m³ | ausgesetzt |
| Gemeinschaftsgärten | Neuanlage bis 3.000 €, Betrieb bis 1.200 € pro Jahr | Neuanlage und laufender Betrieb, Material aus dem Fachhandel | ausgesetzt |
| Thermische Solaranlagen | 100 € pro m² Aperturfläche, max. 2.000 € je Wohneinheit | Wohn- und Vereinsgebäude, mind. 4 m² | ausgesetzt |
| PV-Gemeinschaftsanlagen | 300 € pro kWp bei Eigennutzung, 190 € ohne, je max. 2 kWp pro Haushalt, max. 20.000 € | Haushalte mit Anteilen bzw. Projektbetreiber | ausgesetzt |
| Mehrwegbonus | 50 bis 100 € pro Fest | Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Sportvereine | ausgesetzt |
| Windelscheck | einmalig max. 160 € pro Kind | Eltern, Kind höchstens 12 Monate alt | ausgesetzt |
| Fernwärme nach sozialen Kriterien | 30 bis 100 % der Kosten, max. 7.000 € je Haushalt | einkommensabhängig, mit SozialCard ohne Einkommensprüfung | Budget ausgeschöpft |
| Dämmung oberste Geschoßdecke | 20 € pro m², max. 50 % bzw. 3.000 € | Altbauten mit Baubewilligung vor 2000 | Budget ausgeschöpft |
| Transportfahrräder | 50 %, max. 1.000 € mit Motor, 800 € ohne | Private, Betriebe, Institutionen | Budget ausgeschöpft |
| Fahrradabstellanlagen | 20 %, max. 35 € pro Platz, überdacht max. 470 € | Radständer und -boxen, Bonus für Betriebe, die Pkw-Plätze auflassen | Budget ausgeschöpft |
| Umweltfreundliche Fahrzeugflotten | 3.000 € pro E-Auto | Taxi- und Mietwagenbetriebe, soziale Dienste | Budget ausgeschöpft |
Bitter ist die Lage für die fünf Begrünungs- und Wasserprogramme. Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne) hatte Stadtbäume, Entsiegelung, Fassaden- und Dachbegrünung sowie die Regenwassernutzung erst am 15. Juli 2026 als Klimaanpassung für private Flächen öffentlich beworben. Sieben Wochen später stand die Bearbeitung still.
Was Antragsteller jetzt beachten müssen
Der heikelste Punkt steht im Kleingedruckten der Richtlinien. Bei fast allen Umweltförderungen gilt: Rechnungen dürfen höchstens drei Monate vor dem Antrag liegen. Ausnahme ist der Windelscheck mit zwölf Monaten. Wer im August eine Solaranlage bezahlt hat und erst nach einer Freigabe im November einreicht, liegt außerhalb dieser Frist. Ob ein während der Sperre eingebrachter Antrag die Frist wahrt, steht auf keiner der Förderseiten. Das Umweltamt verweist dort nur darauf, dass über die weitere Bearbeitung „durch den Stadtsenat Mitte November 2026“ entschieden wird. Bei einer Rechnung aus dem Spätsommer lohnt deshalb ein Anruf beim Umweltamt (0316 872-4302, umweltamt@stadt.graz.at), bevor die drei Monate verstreichen.
Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es ohnehin nicht. Die Stadt vergibt Mittel nur „im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten“. Wer jetzt investiert, sollte deshalb ohne den städtischen Zuschuss rechnen und ihn bestenfalls als Bonus sehen.
Für einige Vorhaben gibt es Alternativen bei Land und Bund, die von der Grazer Haushaltssperre nicht berührt sind:
- Dämmung und Fenster: Der Sanierungspass des Landes zahlt 10 bis 30 Prozent der Kosten, je nach Zahl der Maßnahmen. Am 2. November waren noch 18 Prozent des Budgets frei.
- Heizungsumstellung: Der Kesseltausch des Bundes ist seit 2. November 2026 wieder offen, die Registrierung läuft bis 31. Dezember. Details im Beitrag zur Sanierungsoffensive 2027 und zum Heizungstausch in der Steiermark.
- Photovoltaik: Was beim Bund 2027 für Anlagen und Speicher geplant ist, steht im Beitrag zur PV-Förderung 2027.
- Heizkosten: Der Heizkostenzuschuss des Landes ist eine Landesleistung und läuft unabhängig vom Grazer Budget.
Bei Fassaden- und Dachbegrünung, Stadtbäumen, Regenwassertanks und Lastenrädern hängt der Zuschuss an der Stadt. Hier entscheidet der Stadtsenat.
Auch Vereine und Wirtschaft warten
Die Haushaltssperre reicht weit über das Umweltamt hinaus. Die E-Mail der Finanzdirektion vom 2. September setzte die Bearbeitung aller Förderungen über das Fachinformationssystem Förderungen (FIF) aus, über das die Stadt ihre Förderansuchen abwickelt. Damit warten auch Vereine aus Sport, Kultur und Bildung. Die ÖVP gab Anfang September an, rund ein Drittel aller Grazer Sportvereine sei betroffen. Stadtrat Kurt Hohensinner kritisierte den fehlenden Vorlauf und verlangte Planbarkeit für die Vereine.
Die Wirtschaftsabteilung führt derzeit sechs Programme: eine allgemeine Förderung für Projekte mit Nutzen für den Standort, die Förderung von Pop-up-Stores für die Zwischennutzung leerer Geschäftslokale, Impulse für die Grazer Innenstadt, die Mietförderung Reininghaus und Smart City für Kleinbetriebe in den neuen Stadtteilen, landwirtschaftliche Förderungen und den Schwerpunkt Künstliche Intelligenz. Dessen Einreichfrist ist bereits abgelaufen, Hintergrund im Beitrag zu A.I. Love Graz. Einen eigenen Sperrvermerk tragen die Seiten der Wirtschaftsabteilung nicht. Neue Ansuchen landen aber im selben Priorisierungsverfahren wie alle anderen.
Das Wirtschaftsressort war schon vor der Sperre unter Druck. In der Gemeinderatsdebatte am 17. September sagte ÖVP-Gemeinderat Bernhard Bauer, das Ressort sei um die Hälfte gekürzt worden. FPÖ-Stadtrat René Apfelknab nannte 57 Prozent Einsparung im Wirtschaftsbudget durch die vorige Stadtregierung.
Woher das Loch in der Stadtkasse kommt
Auslöser war die Behindertenhilfe. Für Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz rechnete die Stadt Mitte Juli mit rund 32 Millionen Euro zusätzlichen Auszahlungen, die interne Hochrechnung stieg danach auf rund 35,9 Millionen Euro. Zwei Ursachen nennt die Stadt: Das Land beschloss die Tagsätze für 2026 erst im Juni, bereits ausgestellte Bescheide mussten rückwirkend angepasst und Differenzen nachgezahlt werden. Dazu kam ein Rückstand aus 2025, der im ersten Halbjahr 2026 mit zusätzlichem Personal abgearbeitet wurde.
Das Geld ist nicht verloren, aber es fehlt zur falschen Zeit. Graz muss diese Leistungen vorfinanzieren, rund 60 Prozent der Ausgaben refundiert das Land im Folgejahr. Finanzstadtrat Manfred Eber (KPÖ) bezifferte das im Gemeinderat so: 30 Millionen Euro vorfinanzieren, rund 20 Millionen kommen erst im August oder September 2027 zurück. „Das drückt auf die Liquidität, weil wir in Vorleistung gehen müssen“, sagte Eber und hielt fest, die Stadt sei „nicht am Rand der Zahlungsunfähigkeit“.
Rechtlich stützt sich die Sperre auf § 83 des Statuts der Landeshauptstadt Graz, der die Stadt verpflichtet, ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Die Schwelle dafür hatte die Finanzdirektion schon im Strategiebericht vom Juni festgeschrieben: Der Finanzstadtrat kann Ermessensausgaben sperren, wenn die 60-Tage-Vorschau erwarten lässt, dass der Stand der Kassenstärker, also der kurzfristigen Überziehungskredite, längerfristig unter minus 130 Millionen Euro fällt. Das Land hätte bis 150 Millionen zugelassen, die Stadt setzte sich selbst die strengere Grenze.
Was der Rechnungshof dazu sagt
Im Oktober legte der Rechnungshof seinen Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen der Landeshauptstadt Graz vor (Reihe Steiermark 2026/3). Die Zahlen sind deutlich. Die Finanzschulden der Stadt stiegen von 1,52 Milliarden Euro 2021 auf 2,11 Milliarden Euro 2025, ein Plus von rund 39 Prozent. Pro Kopf lagen sie je nach Vergleichsstadt beim 1,5- bis 35-Fachen von Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg. Das Konsolidierungsvolumen hielt der Rechnungshof für zu gering.
Besonders kritisch sah er, dass die Stadt den tatsächlichen Finanzbedarf bei Sozial- und Pflegeleistungen bis Ende September 2026 mangels nachvollziehbarer Abrechnungen nicht darstellen konnte. Als Sparmöglichkeit nennt der Bericht ausdrücklich Kürzungen bei „freiwilligen Leistungen, Förderungen, Sponsoring oder Zuschüssen“. Eine konkrete Empfehlung betrifft viele Grazer direkt: die Förderung der Stadt für das KlimaTicket Steiermark von 100 beziehungsweise 75 Euro abzuschaffen, weil sie nicht vom Einkommen abhängt. Von 2021 bis 2024 gab die Stadt dafür 9,32 Millionen Euro aus. Die Koalition will den Zuschuss vorerst halten und dafür die Gratis-Altstadtbim mit 1. Jänner 2027 einstellen. Mehr zum Ticket im Beitrag zum KlimaTicket Steiermark.
Zwei Sparpakete, ein offenes Loch
Bis 2028 braucht Graz laut Strategiebericht rund 65 Millionen Euro an Verbesserungen im laufenden Haushalt, bis 2031 könnten es 115 Millionen werden. Das erste Paket der Koalition aus KPÖ und Grünen soll das Budget 2027 um rund 20 und 2028 um rund 30 Millionen Euro entlasten. Es wandelt die Sperren, die die Stadt schon im Frühjahr verhängt hatte, in dauerhafte Kürzungen um (5,1 Millionen Euro im laufenden Betrieb, 2,25 Millionen bei Investitionen), lässt jede vierte frei werdende Verwaltungsstelle unbesetzt und erhöht Parkgebühren und Kanalanschlussbeitrag.
Das zweite Paket vom 17. Oktober umfasst rund 55 Maßnahmen. Laut KPÖ sind damit 54,1 der 65 Millionen Euro erreicht, für die fehlenden rund 11 Millionen kündigte Eber eine Lösung „in den nächsten Monaten“ an. Für Förderwerber sind zwei Punkte entscheidend: Für freiwillige Leistungen und Förderungen sollen laut KPÖ weiterhin rund 80 Millionen Euro zur Verfügung stehen, Bildung und Sport bekommen je 1,39 Prozent mehr als heuer. Gekürzt wird dafür bei den freiwilligen Leistungen der Stadtregierungsmitglieder um rund 2,2 Millionen Euro. Das Profi-Sponsoring der Holding Graz für SK Sturm, GAK und die Graz 99ers endet nach der laufenden Saison. Zu den Umwelt- und Wirtschaftsförderungen enthält die Aufstellung keine Zahlen.
Chronik der Grazer Haushaltssperre
| Datum | Was passiert ist |
|---|---|
| Frühjahr 2026 | Erste Haushaltssperre mit einem gleichartigen Förderstopp |
| 18. Juni 2026 | Strategiebericht der Finanzdirektion nennt die Regel für eine Haushaltssperre und 65 Mio. Euro Konsolidierungsbedarf bis 2028 |
| 15. Juli 2026 | Fünf neue Klimaanpassungs-Förderungen für private Flächen vorgestellt |
| 2. September 2026 | Haushaltssperre per E-Mail der Finanzdirektion, Förderbearbeitung ausgesetzt, Bestellsperre bis 10. September |
| 11. September 2026 | Stadtsenat lockert die Sperre: Bestellungen für gesetzliche Aufgaben wieder möglich, Förderansuchen werden priorisiert |
| 17. September 2026 | Sondergemeinderat zur Finanzlage |
| 24. September 2026 | Erstes Sparpaket im Gemeinderat |
| 9. Oktober 2026 | Frist für die Fachabteilungen: priorisierte Listen der neuen Förderungen bis Jahresende |
| Oktober 2026 | Rechnungshof-Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen |
| 17. Oktober 2026 | Zweites Sparpaket mit rund 55 Maßnahmen |
| Mitte November 2026 | Stadtsenat entscheidet über die priorisierten Förderansuchen, bis 13. November sollen ihm weitere Sparmaßnahmen vorliegen |
| Dezember 2026 | Budgetgemeinderat mit dem Voranschlag 2027 |
Mit der Entscheidung Mitte November ist das Thema nicht erledigt. Der Stadtsenat verteilt dann, was 2026 an Liquidität übrig ist. Welche Förderungen es 2027 in welcher Höhe gibt, entscheidet erst der Budgetgemeinderat im Dezember. Wer eine größere Investition plant, für die eine Grazer Förderung den Ausschlag gibt, wartet deshalb besser bis zum Beschluss des Voranschlags 2027.
Quellen: Förderseiten und Hinweise des Umweltamts Graz (Stand 2. November 2026) und der Wirtschaftsabteilung, ORF Steiermark zur Sperre und zum ersten Sparpaket, MeinBezirk zur Sperre und zur Lockerung, Inside Graz zum Strategiebericht, 5 Minuten zu den Auslösern und den Begrünungsförderungen, austria.com zum Sondergemeinderat, KPÖ Graz zum ersten und zweiten Paket (Parteiangaben), Rechnungshof-Bericht Reihe Steiermark 2026/3.
Häufige Fragen zum Grazer Förderstopp
Welche Förderungen der Stadt Graz sind gestoppt?
Neue Ansuchen ohne vertragliche Grundlage oder Beschluss von Gemeinderat oder Stadtsenat. Bei den Umweltförderungen ist die Bearbeitung von zehn Programmen ausgesetzt, darunter Fassaden- und Dachbegrünung, Stadtbäume, Solaranlagen und der Windelscheck. Bei fünf weiteren, etwa Lastenrädern und der sozialen Fernwärme-Förderung, ist das Budget ausgeschöpft.
Bekomme ich eine bereits zugesagte Förderung trotzdem?
Ja. Förderungen, die vertraglich zugesichert oder von Gemeinderat beziehungsweise Stadtsenat beschlossen sind, werden weiter ausbezahlt.
Wann wird wieder entschieden?
Mitte November 2026 im Stadtsenat, auf Basis der Prioritätenlisten, die die Fachabteilungen bis 9. Oktober abgeben mussten. Über die Förderungen für 2027 entscheidet der Budgetgemeinderat im Dezember.
Kann ich jetzt noch einen Antrag stellen?
Seit 11. September sind Förderansuchen grundsätzlich wieder möglich, sie werden aber nach Priorität und verfügbarer Liquidität gereiht. Die Umweltförderungen tragen weiterhin den Hinweis, dass die Bearbeitung ausgesetzt ist. Wegen der Drei-Monats-Frist für Rechnungen sollte man bei älteren Rechnungen beim Umweltamt nachfragen.
Ist die Stadt Graz pleite?
Nein. Graz hat ein Liquiditätsproblem, weil es Sozialleistungen vorfinanziert und das Geld vom Land erst im Folgejahr zurückbekommt. Finanzstadtrat Eber betont, die Stadt sei nicht am Rand der Zahlungsunfähigkeit. Strukturell bleibt die Lage angespannt: Die Finanzschulden lagen 2025 bei 2,11 Milliarden Euro.
Gibt es Alternativen zur Grazer Umweltförderung?
Für Dämmung und Fenster den Sanierungspass des Landes, für die Heizungsumstellung den Kesseltausch des Bundes, der seit 2. November wieder offen ist. Für Begrünung, Regenwassertanks und Lastenräder bleibt es beim städtischen Zuschuss, über den der Stadtsenat entscheidet.